Herzogenrath, Nordrhein-Westfalen, AGS 05334016
Friedhofsgebühren in Herzogenrath, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Herzogenrath und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Herzogenrath, Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt, Abteilung 66.3 Grünflächen, Friedhöfe, Baubetrieb.
- 230,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.244,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall
Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Doppelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je Kammer, mit Beisetzung
Paragraf 12 der Friedhofsatzung
Was ein Grab in Herzogenrath kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Herzogenrath
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist von 25 Jahren nennt der Tarif selbst; Paragraf 12 der Friedhofsatzung setzt sie ebenso fest. In diesen Feldern werden nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet. | 150,00 € | 80,00 € | 230,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Herzogenrath. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsatzung nicht möglich. | 1.422,00 € | 520,00 € | 1.942,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.2 und Ziffer 5.2 |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Herzogenrath. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsatzung erfolgt die Beisetzung in aller Stille, der genaue Ort ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt, Schmuck ist nicht zulässig, und die Pflege der anonymen Reihengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten. | 1.760,00 € | 520,00 € | 2.280,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.3 und Ziffer 5.2 |
| Reihengrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsatzung bestimmt zusätzlich, dass die Pflege der Grabstätten der Friedhofsverwaltung obliegt und mit dem Erwerb abgegolten ist. Die Gedenktafel selbst stellt der Nutzungsberechtigte binnen sechs Monaten bei, eingebaut wird sie von der Friedhofsverwaltung. | 2.228,00 € | 520,00 € | 2.748,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.4 und Ziffer 5.2 |
| Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeFür diese Grabart gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 22a Absatz 1 der Friedhofsatzung; dessen Buchstabe j sagt, die Pflege obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb abgegolten. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e wiederholt das. | 2.038,00 € | 520,00 € | 2.558,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.5 und Ziffer 5.2 |
| Erdwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je StelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsatzung erstmals für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1.1 je Jahr und Stelle 43,40 Euro. | 1.539,00 € | 585,00 € | 2.124,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.1 und Ziffer 5.3 |
| Erdwahlgrabstätte auf Rasenflächen ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen Pflege, je StelleDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 22a Absatz 2 Buchstabe j der Friedhofsatzung bestimmt für diese Grabart, die Pflege obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2.1 je Jahr und Stelle 67,90 Euro. | 2.155,00 € | 585,00 € | 2.740,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.2 und Ziffer 5.3 |
9 Grabarten für die Urne in Herzogenrath
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Herzogenrath. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsatzung nicht möglich. | 1.027,00 € | 190,00 € | 1.217,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.1 und Ziffer 5.5 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Herzogenrath. Nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofsatzung erfolgt die Beisetzung in aller Stille, der genaue Ort ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt, Schmuck ist nicht zulässig, und die Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten. | 1.145,00 € | 190,00 € | 1.335,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.2 und Ziffer 5.5 |
| Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofsatzung bestimmt zusätzlich, dass die Pflege der Grabstätten der Friedhofsverwaltung obliegt und mit dem Erwerb abgegolten ist. | 1.467,00 € | 190,00 € | 1.657,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.3 und Ziffer 5.5 |
| Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen, einschließlich der gärtnerischen PflegeDie Urnen werden nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofsatzung naturnah im Kronentraufbereich von Bäumen und in einer kompostierbaren Aschekapsel beigesetzt. Derselbe Absatz sagt, die Pflege der Grabstätten obliege der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb abgegolten; stirbt der Baum, pflanzt die Friedhofsverwaltung einen neuen. | 1.750,00 € | 190,00 € | 1.940,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.4 und Ziffer 5.5 |
| Einzelkammer in einer Urnenstele, je KammerParagraf 17 Absatz 8 der Friedhofsatzung regelt für die Urnenstelen allein die Beschriftung der Tafel und das Anbringen einer Vase. Eine Pflege durch die Friedhofsverwaltung sagt die Satzung hier nicht zu, deshalb führen wir die Kammer nicht als pflegefrei. | 2.245,00 € | 121,00 € | 2.366,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.5 und Ziffer 5.4 |
| Urnenwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je StelleIn einer einfachen Urnenwahlgrabstätte wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsatzung eine Urne beigesetzt, in einer Mehrfachgrabstätte bis zu vier. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1 je Jahr und Stelle 32,30 Euro. | 1.086,00 € | 190,00 € | 1.276,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.1 und Ziffer 5.5 |
| Doppelkammer in einer Urnenstele mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, die zwei Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.1 je Kammer und Jahr 113,70 Euro. | 3.587,00 € | 121,00 € | 3.708,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.2 und Ziffer 5.4 |
| Einzelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerParagraf 17 Absatz 8a der Friedhofsatzung regelt für die Urnenhalle allein die Steintafel und ihre Beschriftung. Über die Pflege sagt die Satzung nichts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1 je Kammer und Jahr 100,70 Euro. | 3.141,00 € | 121,00 € | 3.262,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.3 und Ziffer 5.4 |
| Doppelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, die zwei Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.1 je Kammer und Jahr 131,50 Euro. | 4.123,00 € | 121,00 € | 4.244,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.4 und Ziffer 5.4 |
35 weitere Gebühren in der Satzung von Herzogenrath
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr | 80,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.1 |
| Sargbestattung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 520,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.2 |
| Sargbestattung in einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung | 585,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.3 |
| Aschenbeisetzung in einer Urnenstele oder Urnenwand | 121,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.4 |
| Aschenbeisetzung in einer Urnengrabstätte | 190,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.5 |
| Aschenbeisetzung in einer Erdgrabstätte | 190,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.6 |
| Sargbestattung für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 442,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.7 |
| Sargbestattung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 728,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.8 |
| Sargbestattung in einer Grabstätte mit Nutzungsrechtsverlängerung an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 806,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.9 |
| Aschenbeisetzung in einer Urnenstele oder Urnenwand an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 228,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.10 |
| Aschenbeisetzung in einer Urnen- oder Erdgrabstätte an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 312,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.11 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte, je Jahr und Stelle | 43,40 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte auf Rasenflächen, je Jahr und Stelle | 67,90 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Tiefenwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstätte | 75,20 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Tiefenwahlgrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege, je Jahr und Grabstätte | 103,60 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.4 |
| Zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Erdwahlgrabstätte, je Stelle | 835,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr und Stelle | 32,30 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Doppelkammer in einer Urnenstele, je Kammer und Jahr | 113,70 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Einzelkammer in einer Urnenwand, je Kammer und Jahr | 100,70 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.3.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Doppelkammer in einer Urnenwand, je Kammer und Jahr | 131,50 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.4.1 |
| Zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Urnenwahlgrabstätte, je Stelle | 835,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.5 |
| Ausbettung aus einem Sarggrab, Verstorbene unter dem 5. Lebensjahr | 563,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.1 |
| Ausbettung aus einem Sarggrab, Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.040,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.2 |
| Ausbettung aus einem Urnengrab | 286,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.3 |
| Benutzung einer Trauerhalle | 230,25 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 7.1 |
| Benutzung einer Leichenzelle oder Leichenkühlzelle | 140,25 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 7.2 |
| Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhofswege bei einer Schwerbehinderung von mindestens 70 Prozent | 0,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.1 |
| Genehmigung der Zulassung für gewerbetreibende Betriebe für die Dauer von 5 Jahren | 0,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.2 |
| Genehmigung von Grabmalen einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 30 Jahren Nutzungsfrist, auf Grabfluren mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, je Antrag | 137,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.3 |
| Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheit, Abdeckplatten und Einfassungen, je Antrag | 71,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.4 |
| Prüfung der Anzeige zur Grabmalerrichtung einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 25 Jahren Nutzungsfrist, je Grabmal | 60,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.5 |
| Prüfung der Anzeige zur Grabmalerrichtung einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 30 Jahren Nutzungsfrist, je Grabmal | 71,00 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.6 |
| Standsicherheitsprüfung bei Verlängerung von Grabstätten, je Verlängerungsjahr | 2,20 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.7 |
| Pflege vorzeitig zurückgegebener Sarggrabstätten, je Jahr verbleibender Ruhefrist und Grabstelle, für Gräber, die nach dem 31.12.2024 erworben wurden | 47,30 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.8 |
| Pflege vorzeitig zurückgegebener Urnengrabstätten, je Jahr verbleibender Ruhefrist und Grabstelle, für Gräber, die nach dem 31.12.2024 erworben wurden | 15,60 € | Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.9 |
Was ein Grab in Herzogenrath über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.730,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr in Herzogenrath, über 25 Jahre, das sind 269,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1 | 150,00 € |
| BestattungGebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.1 | 80,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 230,00 € |
Die Ruhefrist von 25 Jahren nennt der Tarif selbst; Paragraf 12 der Friedhofsatzung setzt sie ebenso fest. In diesen Feldern werden nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Herzogenrath offenlässt
- Das Ortsrecht der Stadt Herzogenrath liegt in einem Dokumentenregister des Ratsinformationssystems, das keine dauerhaften Einzeladressen vergibt. Die von uns genannte Adresse führt auf das Register; die Datei heißt 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf und liegt im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung.
- Nach einer neueren Fassung haben wir im selben Register gesucht. Die Gebührensatzung vom 16.12.2025 trägt keine Änderungsvermerke und ist erst seit dem 01.01.2026 in Kraft. Dass das Register gepflegt wird, zeigt die daneben liegende Friedhofsatzung: Sie führt in ihren Fußnoten neun Änderungssatzungen bis zum 17.03.2026 auf.
- Die Beisetzungsgebühren sind die Werktagssätze. Für Bestattungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten verlangt der Tarif nach den Ziffern 5.7 bis 5.11 deutlich mehr, bei der Erdbestattung eines Erwachsenen 728 statt 520 Euro und bei der Aschenbeisetzung in einer Urnengrabstätte 312 statt 190 Euro. Diese Sätze stehen bei den Bestattungsgebühren, nicht in unseren Grabpreisen.
- Die Tiefenwahlgrabstätte führt der Tarif nur mit ihren Verlängerungssätzen von 75,20 beziehungsweise 103,60 Euro je Jahr, einen Preis für den erstmaligen Erwerb nennt er nicht. Wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabart. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsatzung erklärt die Vorschriften über Grabstätten mit liegender Gedenktafel für Tiefengrabstätten für entsprechend anwendbar.
- Die Urnenstelen und die Urnenwände in den Urnenhallen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 8 und Absatz 8a der Friedhofsatzung regeln für sie allein die Tafel, ihre Beschriftung und das Anbringen einer Vase; über die Pflege sagen sie nichts, und der Tarif nennt bei den Ziffern 3.5, 4.2, 4.3 und 4.4 anders als bei 1.4, 1.5, 2.2, 3.3 und 3.4 keine gärtnerische Pflege. Schweigen ist kein Beleg.
- Die zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Erd- oder Urnenwahlgrabstätte kostet nach den Ziffern 2.5 und 4.5 je 835 Euro. Das ist keine eigene Grabart, sondern der Nachkauf einer Stelle in einem vorhandenen Grab; die Position steht unter den weiteren Gebühren.
- Eine Gebühr für die Grabmalgenehmigung nach den Ziffern 8.3 bis 8.6 fällt zusätzlich an, sobald ein Grabmal errichtet wird. Sie ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie nicht bei jeder Grabart anfällt; bei den Rasengräbern mit liegender Gedenktafel gilt der niedrigere Satz von 71 Euro nach Ziffer 8.4.
- Die Benutzung einer Trauerhalle kostet nach Ziffer 7.1 einmalig 230,25 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, wie sie das Serviceportal ausweist. Bestattungen und Beisetzungen finden nach demselben Portal montags bis donnerstags von 8 bis 14 Uhr, freitags von 8 bis 10:30 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr statt.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofsatzung nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Von den 13 Friedhöfen im Stadtgebiet sind nach Angabe des Serviceportals zwei außer Dienst gestellt, nämlich Weidstraße und Eygelshovener Straße; dort wird nicht mehr bestattet.
- Für die Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe o der Friedhofsatzung werden nach Paragraf 6 der Gebührensatzung keine Gebühren erhoben. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart.
Friedhöfe in Herzogenrath und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in HerzogenrathLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath, Ortsrecht 7_1, im Register als 701 Satzung Friedhöfe.pdf, Quelle der Ruhefristen und der Pflegeregeln vom 05.07.2016, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 17.03.2026, in Kraft seit 01.04.2026
- Serviceportal der Stadt Herzogenrath, Friedhofs- und Bestattungswesen, Allgemeines, mit dem Verweis auf beide Satzungen und den Angaben zur Friedhofsverwaltung Stand des Abrufs am 04.09.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.