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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Herzogenrath · Nordrhein-Westfalen · AGS 05334016

Friedhofsgebühren in Herzogenrath, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Herzogenrath und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Herzogenrath, Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt, Abteilung 66.3 Grünflächen, Friedhöfe, Baubetrieb.

230,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

4.244,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Doppelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je Kammer, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 12 der Friedhofsatzung

Was ein Grab in Herzogenrath kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Herzogenrath führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr mit 230,00 €, die teuerste Doppelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je Kammer mit 4.244,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Herzogenrath

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist von 25 Jahren nennt der Tarif selbst; Paragraf 12 der Friedhofsatzung setzt sie ebenso fest. In diesen Feldern werden nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.150,00 €80,00 €230,00 €25 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Herzogenrath. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsatzung nicht möglich.1.422,00 €520,00 €1.942,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.2 und Ziffer 5.2
Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Herzogenrath. Nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsatzung erfolgt die Beisetzung in aller Stille, der genaue Ort ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt, Schmuck ist nicht zulässig, und die Pflege der anonymen Reihengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten.1.760,00 €520,00 €2.280,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.3 und Ziffer 5.2
Reihengrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsatzung bestimmt zusätzlich, dass die Pflege der Grabstätten der Friedhofsverwaltung obliegt und mit dem Erwerb abgegolten ist. Die Gedenktafel selbst stellt der Nutzungsberechtigte binnen sechs Monaten bei, eingebaut wird sie von der Friedhofsverwaltung.2.228,00 €520,00 €2.748,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.4 und Ziffer 5.2
Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeFür diese Grabart gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 22a Absatz 1 der Friedhofsatzung; dessen Buchstabe j sagt, die Pflege obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb abgegolten. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e wiederholt das.2.038,00 €520,00 €2.558,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.5 und Ziffer 5.2
Erdwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je StelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsatzung erstmals für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1.1 je Jahr und Stelle 43,40 Euro.1.539,00 €585,00 €2.124,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.1 und Ziffer 5.3
Erdwahlgrabstätte auf Rasenflächen ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen Pflege, je StelleDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 22a Absatz 2 Buchstabe j der Friedhofsatzung bestimmt für diese Grabart, die Pflege obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2.1 je Jahr und Stelle 67,90 Euro.2.155,00 €585,00 €2.740,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.2 und Ziffer 5.3

9 Grabarten für die Urne in Herzogenrath

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Herzogenrath. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsatzung nicht möglich.1.027,00 €190,00 €1.217,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.1 und Ziffer 5.5
Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Herzogenrath. Nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofsatzung erfolgt die Beisetzung in aller Stille, der genaue Ort ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt, Schmuck ist nicht zulässig, und die Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten.1.145,00 €190,00 €1.335,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.2 und Ziffer 5.5
Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung, einschließlich der gärtnerischen PflegeDer Tarif nennt die gärtnerische Pflege im Gegenstand der Gebühr. Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofsatzung bestimmt zusätzlich, dass die Pflege der Grabstätten der Friedhofsverwaltung obliegt und mit dem Erwerb abgegolten ist.1.467,00 €190,00 €1.657,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.3 und Ziffer 5.5
Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen, einschließlich der gärtnerischen PflegeDie Urnen werden nach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofsatzung naturnah im Kronentraufbereich von Bäumen und in einer kompostierbaren Aschekapsel beigesetzt. Derselbe Absatz sagt, die Pflege der Grabstätten obliege der Friedhofsverwaltung und sei mit dem Erwerb abgegolten; stirbt der Baum, pflanzt die Friedhofsverwaltung einen neuen.1.750,00 €190,00 €1.940,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.4 und Ziffer 5.5
Einzelkammer in einer Urnenstele, je KammerParagraf 17 Absatz 8 der Friedhofsatzung regelt für die Urnenstelen allein die Beschriftung der Tafel und das Anbringen einer Vase. Eine Pflege durch die Friedhofsverwaltung sagt die Satzung hier nicht zu, deshalb führen wir die Kammer nicht als pflegefrei.2.245,00 €121,00 €2.366,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 3.5 und Ziffer 5.4
Urnenwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je StelleIn einer einfachen Urnenwahlgrabstätte wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsatzung eine Urne beigesetzt, in einer Mehrfachgrabstätte bis zu vier. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1 je Jahr und Stelle 32,30 Euro.1.086,00 €190,00 €1.276,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.1 und Ziffer 5.5
Doppelkammer in einer Urnenstele mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, die zwei Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.1 je Kammer und Jahr 113,70 Euro.3.587,00 €121,00 €3.708,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.2 und Ziffer 5.4
Einzelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerParagraf 17 Absatz 8a der Friedhofsatzung regelt für die Urnenhalle allein die Steintafel und ihre Beschriftung. Über die Pflege sagt die Satzung nichts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1 je Kammer und Jahr 100,70 Euro.3.141,00 €121,00 €3.262,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.3 und Ziffer 5.4
Doppelkammer in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung, je KammerDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, die zwei Urnen aufnimmt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.1 je Kammer und Jahr 131,50 Euro.4.123,00 €121,00 €4.244,00 €30 J.Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.4 und Ziffer 5.4

35 weitere Gebühren in der Satzung von Herzogenrath

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Sargbestattung für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr80,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.1
Sargbestattung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr520,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.2
Sargbestattung in einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung585,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.3
Aschenbeisetzung in einer Urnenstele oder Urnenwand121,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.4
Aschenbeisetzung in einer Urnengrabstätte190,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.5
Aschenbeisetzung in einer Erdgrabstätte190,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.6
Sargbestattung für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten442,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.7
Sargbestattung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten728,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.8
Sargbestattung in einer Grabstätte mit Nutzungsrechtsverlängerung an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten806,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.9
Aschenbeisetzung in einer Urnenstele oder Urnenwand an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten228,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.10
Aschenbeisetzung in einer Urnen- oder Erdgrabstätte an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten312,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.11
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte, je Jahr und Stelle43,40 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.1.1
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte auf Rasenflächen, je Jahr und Stelle67,90 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.2.1
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Tiefenwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstätte75,20 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.3
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Tiefenwahlgrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege, je Jahr und Grabstätte103,60 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.4
Zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Erdwahlgrabstätte, je Stelle835,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 2.5
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr und Stelle32,30 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.1.1
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Doppelkammer in einer Urnenstele, je Kammer und Jahr113,70 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.2.1
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Einzelkammer in einer Urnenwand, je Kammer und Jahr100,70 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.3.1
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Doppelkammer in einer Urnenwand, je Kammer und Jahr131,50 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.4.1
Zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Urnenwahlgrabstätte, je Stelle835,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 4.5
Ausbettung aus einem Sarggrab, Verstorbene unter dem 5. Lebensjahr563,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.1
Ausbettung aus einem Sarggrab, Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr1.040,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.2
Ausbettung aus einem Urnengrab286,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 6.3
Benutzung einer Trauerhalle230,25 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 7.1
Benutzung einer Leichenzelle oder Leichenkühlzelle140,25 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 7.2
Sondergenehmigung für das Befahren der Friedhofswege bei einer Schwerbehinderung von mindestens 70 Prozent0,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.1
Genehmigung der Zulassung für gewerbetreibende Betriebe für die Dauer von 5 Jahren0,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.2
Genehmigung von Grabmalen einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 30 Jahren Nutzungsfrist, auf Grabfluren mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, je Antrag137,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.3
Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheit, Abdeckplatten und Einfassungen, je Antrag71,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.4
Prüfung der Anzeige zur Grabmalerrichtung einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 25 Jahren Nutzungsfrist, je Grabmal60,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.5
Prüfung der Anzeige zur Grabmalerrichtung einschließlich Standsicherheitsprüfung bei 30 Jahren Nutzungsfrist, je Grabmal71,00 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.6
Standsicherheitsprüfung bei Verlängerung von Grabstätten, je Verlängerungsjahr2,20 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.7
Pflege vorzeitig zurückgegebener Sarggrabstätten, je Jahr verbleibender Ruhefrist und Grabstelle, für Gräber, die nach dem 31.12.2024 erworben wurden47,30 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.8
Pflege vorzeitig zurückgegebener Urnengrabstätten, je Jahr verbleibender Ruhefrist und Grabstelle, für Gräber, die nach dem 31.12.2024 erworben wurden15,60 €Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 8.9
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Was ein Grab in Herzogenrath über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.730,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr in Herzogenrath, über 25 Jahre, das sind 269,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1150,00 €
BestattungGebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ziffer 5.180,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde230,00 €

Die Ruhefrist von 25 Jahren nennt der Tarif selbst; Paragraf 12 der Friedhofsatzung setzt sie ebenso fest. In diesen Feldern werden nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath, Gebührensatzung für die Friedhöfe, Ortsrecht 7_2, im Register als 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung, vom 16.12.2025, beschlossen vom Rat am 16.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Herzogenrath offenlässt

  • Das Ortsrecht der Stadt Herzogenrath liegt in einem Dokumentenregister des Ratsinformationssystems, das keine dauerhaften Einzeladressen vergibt. Die von uns genannte Adresse führt auf das Register; die Datei heißt 702 Gebührensatzung Friedhöfe.pdf und liegt im Ordner 7 Öffentliche Einrichtung, Wirtschaftsförderung.
  • Nach einer neueren Fassung haben wir im selben Register gesucht. Die Gebührensatzung vom 16.12.2025 trägt keine Änderungsvermerke und ist erst seit dem 01.01.2026 in Kraft. Dass das Register gepflegt wird, zeigt die daneben liegende Friedhofsatzung: Sie führt in ihren Fußnoten neun Änderungssatzungen bis zum 17.03.2026 auf.
  • Die Beisetzungsgebühren sind die Werktagssätze. Für Bestattungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten verlangt der Tarif nach den Ziffern 5.7 bis 5.11 deutlich mehr, bei der Erdbestattung eines Erwachsenen 728 statt 520 Euro und bei der Aschenbeisetzung in einer Urnengrabstätte 312 statt 190 Euro. Diese Sätze stehen bei den Bestattungsgebühren, nicht in unseren Grabpreisen.
  • Die Tiefenwahlgrabstätte führt der Tarif nur mit ihren Verlängerungssätzen von 75,20 beziehungsweise 103,60 Euro je Jahr, einen Preis für den erstmaligen Erwerb nennt er nicht. Wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabart. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsatzung erklärt die Vorschriften über Grabstätten mit liegender Gedenktafel für Tiefengrabstätten für entsprechend anwendbar.
  • Die Urnenstelen und die Urnenwände in den Urnenhallen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 8 und Absatz 8a der Friedhofsatzung regeln für sie allein die Tafel, ihre Beschriftung und das Anbringen einer Vase; über die Pflege sagen sie nichts, und der Tarif nennt bei den Ziffern 3.5, 4.2, 4.3 und 4.4 anders als bei 1.4, 1.5, 2.2, 3.3 und 3.4 keine gärtnerische Pflege. Schweigen ist kein Beleg.
  • Die zusätzliche Grabstelle für eine Urne in einer bereits belegten Erd- oder Urnenwahlgrabstätte kostet nach den Ziffern 2.5 und 4.5 je 835 Euro. Das ist keine eigene Grabart, sondern der Nachkauf einer Stelle in einem vorhandenen Grab; die Position steht unter den weiteren Gebühren.
  • Eine Gebühr für die Grabmalgenehmigung nach den Ziffern 8.3 bis 8.6 fällt zusätzlich an, sobald ein Grabmal errichtet wird. Sie ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie nicht bei jeder Grabart anfällt; bei den Rasengräbern mit liegender Gedenktafel gilt der niedrigere Satz von 71 Euro nach Ziffer 8.4.
  • Die Benutzung einer Trauerhalle kostet nach Ziffer 7.1 einmalig 230,25 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, wie sie das Serviceportal ausweist. Bestattungen und Beisetzungen finden nach demselben Portal montags bis donnerstags von 8 bis 14 Uhr, freitags von 8 bis 10:30 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr statt.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofsatzung nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Von den 13 Friedhöfen im Stadtgebiet sind nach Angabe des Serviceportals zwei außer Dienst gestellt, nämlich Weidstraße und Eygelshovener Straße; dort wird nicht mehr bestattet.
  • Für die Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe o der Friedhofsatzung werden nach Paragraf 6 der Gebührensatzung keine Gebühren erhoben. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart.

Friedhöfe in Herzogenrath und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.