Oranienburg · Brandenburg · AGS 12065256
Friedhofsgebühren in Oranienburg, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Oranienburg, beschlossen am 18.07.2016, ausgefertigt am 19.07.2016, in Kraft seit 15.09.2016, löst die Satzung vom 29.04.2013 ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Oranienburg und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Oranienburg, Tiefbauamt, Sachgebiet Baumschutz und Friedhöfe.
- 790,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.193,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, alle Altersgruppen
Reihengrabstätte für einen Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 Jahre, mit Beisetzung
Rasenreihengrabstätte für Erdbeisetzung auf den Friedhöfen Sachsenhausen, Friedrichsthal und Wensickendorf, Nutzungszeit 20 Jahre inklusive Pflege, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Oranienburg kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Oranienburg
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für einen Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 JahreFür das Öffnen und Schließen des Grabes nennt der Gebührentarif bei dieser Grabart keinen Satz. Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b erhebt 68 Euro für Föten, nicht für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 790,00 € | - | 790,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a |
| Reihengrabstätte für einen Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 JahreDie Beisetzungsgebühr bleibt leer, weil Abschnitt II Ziffer 2 für die Erdbestattung im gewöhnlichen Reihengrab keinen Satz nennt. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung hebt die Stadt das Grab selbst aus oder lässt es durch einen von ihr genehmigten Dritten ausheben. | 810,00 € | - | 810,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b |
| Rasenreihengrabstätte für Erdbeisetzung auf den Friedhöfen Sachsenhausen, Friedrichsthal und Wensickendorf, Nutzungszeit 20 Jahre inklusive PflegeNach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch die Stadt Oranienburg; Gestaltung und Pflege werden von ihr für die gesamte Dauer der Ruhezeit durchgeführt. Der Tarif nennt die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflege. Erlaubt sind ein aufgelegter Stein von 40 mal 60 Zentimetern sowie eine Vase oder eine Blumenschale. | 2.125,00 € | 68,00 € | 2.193,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Einzelwahlgrabstätte, Erwerb des Nutzungsrechts für 25 JahreDer Betrag gilt für eine einzelne Grabstelle; bei mehrstelligen Grabstätten vervielfacht er sich nach Buchstabe b entsprechend. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 1 dagegen 20 Jahre. Für das Öffnen und Schließen des Grabes nennt Abschnitt II Ziffer 2 keinen Satz. | 1.010,00 € | - | 1.010,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a |
5 Grabarten für die Urne in Oranienburg
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Rasenreihengrabstätte für Urnenbeisetzung auf den Friedhöfen Sachsenhausen, Friedrichsthal und Wensickendorf, Nutzungszeit 20 Jahre inklusive PflegeNach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch die Stadt Oranienburg, und zwar für die gesamte Dauer der Ruhezeit. Der Tarif nennt die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflege. | 2.020,00 € | 68,00 € | 2.088,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Urnenbeisetzung im Bestattungshain auf den Friedhöfen Lehnitz und Friedrichsthal, Nutzungszeit 20 Jahre inklusive PflegeNach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch die Stadt Oranienburg; eine herkömmliche Grabpflege ist ausgeschlossen. Der Standort für die Urne ist wählbar, erlaubt sind eine Natursteinstele sowie eine Vase oder eine Blumenschale. Der Gebührentarif nennt diese Anlage unter Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b Waldhain. | 1.325,00 € | 68,00 € | 1.393,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe e und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Erwerb des Nutzungsrechts für 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung höchstens vier Urnen Platz finden. Die Anlage und die Pflege obliegen nach Paragraf 25 Absatz 3 dem Nutzungsberechtigten. | 780,00 € | 88,00 € | 868,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 3 und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a |
| Anonyme Urnengrabstätte in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage, Überlassung für 20 JahreDie Grabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung ohne individuelle Kennzeichnung angelegt, es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Eine ausdrückliche Pflegeübernahme durch die Stadt steht für diese Grabart nicht in der Satzung, anders als beim Rasenreihengrab und beim Bestattungshain. | 870,00 € | 68,00 € | 938,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 4 und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Urnenbeistellung in denkmalgeschützten, dauergrabgepflegten Grabstellen für 20 JahreNicht pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung legt und pflegt ein gewerblicher Ersteller die Anlage, und Voraussetzung für den Erwerb des Nutzungsrechts ist ein durch Treuhand oder Bankbürgschaft gesicherter Dauergrabpflegevertrag mit diesem Ersteller über mindestens die Dauer der Ruhezeit. Dessen Preis steht nicht in der Satzung, die 775 Euro sind also nicht der volle Preis dieses Grabes. | 775,00 € | 68,00 € | 843,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 5 und Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
8 weitere Gebühren in der Satzung von Oranienburg
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen des Grabes bei einer Urnenwahlgrabstätte | 88,00 € | Paragraf 3 Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a |
| Öffnen und Schließen des Grabes bei einer anonymen Urnengrabstätte, im Waldhain, bei Föten, im Rasenreihengrab und bei der Urnenbeistellung in denkmalgeschützten dauergrabgepflegten Grabstellen | 68,00 € | Paragraf 3 Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b |
| Benutzung der Trauerhalle | 204,00 € | Paragraf 3 Abschnitt II Ziffer 1 |
| Umbettung einer Urne | 125,00 € | Paragraf 3 Abschnitt III |
| Erteilung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales | 56,00 € | Paragraf 3 Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Einfassung | 17,00 € | Paragraf 3 Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Mehrstellige Wahlgrabstätte | Die Gebühr für das Einzelwahlgrab vervielfacht sich entsprechend der Zahl der Grabstellen. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabstätte | Die Gebühren werden für die Zeit vom Ablauf des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist berechnet. Einen Jahressatz nennt der Tarif nicht. | Paragraf 3 Abschnitt I Ziffer 2 und Ziffer 3 |
Was ein Grab in Oranienburg über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.990,00 €
Reihengrabstätte für einen Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 Jahre in Oranienburg, über 20 Jahre, das sind 299,50 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a | 790,00 € |
| BestattungParagraf 3 Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a | 0,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 790,00 € |
Für das Öffnen und Schließen des Grabes nennt der Gebührentarif bei dieser Grabart keinen Satz. Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b erhebt 68 Euro für Föten, nicht für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Oranienburg, beschlossen am 18.07.2016, ausgefertigt am 19.07.2016, in Kraft seit 15.09.2016, löst die Satzung vom 29.04.2013 ab. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Oranienburg offenlässt
- Die Gebührensatzung ist vom 18.07.2016 und gilt seit dem 15.09.2016, sie ist damit rund zehn Jahre alt. Wir haben nachgesehen, ob es eine jüngere Fassung gibt, statt es zu vermuten: Alle 68 Amtsblätter der Stadt Oranienburg von Februar 2016 bis zur letzten gedruckten Ausgabe Nummer 5/2023 vom 29.07.2023 wurden einzeln heruntergeladen und ausgelesen, dazu alle 551 amtlichen Bekanntmachungen, die die Stadt seit dem 10.08.2023 ausschließlich online unter oranienburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht, bis zum 03.09.2026. Keines dieser Dokumente ändert die Friedhofsgebührensatzung. Die einzige friedhofsrechtliche Bekanntmachung nach 2016 ist die neue Friedhofssatzung im Amtsblatt Nummer 11/2019 vom 21.12.2019. Auch die Seite Friedhofswesen der Stadt verlinkt weiterhin die Fassung von 2016.
- Für die Erdbestattung in einer gewöhnlichen Reihengrabstätte und in einer Wahlgrabstätte nennt der Gebührentarif keine Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes. Abschnitt II Ziffer 2 erhebt sie nur für die Urnenwahlgrabstätte und für die unter Buchstabe b genannten Grabarten. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung hebt die Stadt die Gräber selbst aus oder lässt sie durch einen von ihr genehmigten Dritten ausheben, für den kein Satzungspreis gilt. Wir lassen die Beisetzungsgebühr dieser Grabarten deshalb leer, statt sie zu erfinden oder auf null zu setzen. Der Vergleichspreis eines gewöhnlichen Erdgrabes ist damit aus dieser Satzung nicht zu bilden.
- Der Gebührentarif nennt unter Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b eine Bestattungsgebühr von 68 Euro für Föten. Eine Nutzungsgebühr für eine Grabstätte für Fehl- und Totgeburten steht nicht im Tarif, deshalb führen wir dafür keine Grabart.
- Der Gebührentarif spricht unter Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b vom Waldhain, die Friedhofssatzung in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d dagegen vom Bestattungshain auf den Friedhöfen Lehnitz und Friedrichsthal. Wir halten beides für dieselbe Anlage und rechnen die 68 Euro dem Bestattungshain zu.
- Die Einzelwahlgrabstätte hat nach Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a und nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine Nutzungszeit von 25 Jahren, die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 aber nur 20 Jahre. Wir führen beide Zahlen getrennt. Der Betrag von 1.010 Euro gilt für eine einzelne Grabstelle, bei mehrstelligen Grabstätten vervielfacht er sich.
- Die Urnenbeistellung in denkmalgeschützten, dauergrabgepflegten Grabstellen führen wir nicht als pflegefrei. Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung vergibt die Stadt das Recht, diese Anlage einzurichten, an einen gewerblichen Ersteller, der sie auf seine Kosten herrichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit pflegt; Voraussetzung für den Erwerb des Nutzungsrechts ist ein durch Treuhand oder Bankbürgschaft gesicherter Dauergrabpflegevertrag mit ihm. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Die 775 Euro sind deshalb nicht der volle Preis dieses Grabes.
- Die anonyme Urnengrabstätte führen wir als pflegefrei, weil sie nach Paragraf 15 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung ohne individuelle Kennzeichnung angelegt wird und es damit keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Eine ausdrückliche Pflegeübernahme durch die Stadt steht für diese Grabart nicht in der Satzung, anders als beim Rasenreihengrab und beim Bestattungshain, wo Paragraf 13 Absatz 2 sie zweimal benennt.
- Die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahl- und Urnenwahlgrabstätten berechnet die Stadt nach Abschnitt I Ziffern 2 und 3 für die Zeit vom Ablauf des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Einen Jahressatz nennt der Tarif nicht, wir können deshalb keinen Verlängerungspreis angeben.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach Abschnitt II Ziffer 1 einmalig 204 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Abschnitt III des Tarifs nennt nur die Umbettung einer Urne mit 125 Euro. Eine Gebühr für die Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche fehlt, obwohl Paragraf 11 der Friedhofssatzung solche Umbettungen regelt und Absatz 6 ausdrücklich von Gebühren für die Umbettung spricht.
- Eine Gebühr für das Abräumen oder Einebnen einer Grabstätte nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 24 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts selbst abräumen; räumt die Stadt eine Wahlgrabstätte ab, trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten, deren Höhe die Satzung nicht beziffert.
- Die Gebührensatzung von 2016 stützt sich noch auf die Friedhofssatzung vom 18.07.2016. Diese ist seit dem 01.01.2020 durch die Fassung vom 09.12.2019 abgelöst. Der Gebührentarif nennt keine Grabart, die es in der neuen Friedhofssatzung nicht mehr gäbe, und die Regeln zu Ruhezeit, Grabarten und Pflege sind in beiden Fassungen wortgleich. Wir zitieren deshalb die geltende Fassung von 2019.
- Die Satzung gilt nur für die von der Stadt Oranienburg verwalteten Friedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofssatzung einzeln aufzählt. Für die kirchlichen und die jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Sprechzeiten der Fachämter, die die Stadt auf der Seite Friedhofswesen ausweist.
Friedhöfe in Oranienburg und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 14 Friedhöfe in OranienburgLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Oranienburg beschlossen am 18.07.2016, ausgefertigt am 19.07.2016, in Kraft seit 15.09.2016, löst die Satzung vom 29.04.2013 ab
- Amtsblatt für die Stadt Oranienburg Nummer 6/2016, amtlicher Teil, Bekanntmachung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung vom 10.09.2016
- Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Oranienburg beschlossen am 09.12.2019, ausgefertigt am 10.12.2019, in Kraft seit 01.01.2020
- Amtsblatt für die Stadt Oranienburg Nummer 11/2019, amtlicher Teil, Bekanntmachung der Friedhofssatzung vom 21.12.2019
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.