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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wedemark · Niedersachsen · AGS 03241019

Friedhofsgebühren in Wedemark, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wedemark, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 1, beschlossen am 15.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 14.11.2022. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Wedemark und nicht für einzelne. Träger ist Gemeinde Wedemark, Team Gebäude- und Flächenbewirtschaftung.

550,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, mit Beisetzung

5.860,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab für Erdbestattung am Baum, mit Beisetzung

20
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen auf allen Friedhöfen der Gemeinde

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Wedemark kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Wedemark führt 20 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren mit 550,00 €, die teuerste Wahlgrab für Erdbestattung am Baum mit 5.860,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wedemark, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 1, beschlossen am 15.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 14.11.2022.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

9 Grabarten für die Erdbestattung in Wedemark

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Kinder bis zu 5 JahrenReihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr richtet die Gemeinde nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung eigens ein. Die Ruhezeit beträgt auch hier fünfundzwanzig Jahre, denn Paragraf 10 kennt keine kürzere Frist für Kinder. Die Beisetzung von Kindern bis zu fünf Jahren kostet nach Ziffer II 200 Euro.350,00 €200,00 €550,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe a
Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in der Wedemark. In jeder Reihengrabstätte darf nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur eine Leiche beigesetzt werden; Ausnahmen gelten für eine Mutter mit ihrem neugeborenen Kind und für gleichzeitig verstorbene Geschwister bis zu zwei Jahren. Die Grabstätte wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ist nicht verlängerbar.500,00 €660,00 €1.160,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe a
Anonymes Reihengrab für ErdbestattungIn anonymen Reihengrabstätten für Erdbestattungen werden Verstorbene nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt, wenn dies ihrem Willen entspricht; diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Bemerkenswert ist der Preis: Mit 1.250 Euro kostet das anonyme Erdgrab zweieinhalbmal so viel wie das gekennzeichnete Reihengrab.1.250,00 €660,00 €1.910,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe a
Wahlgrab für Erdbestattung, je StelleWahlgrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Betrag gilt je Stelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I Buchstabe d 40 Euro je Stelle und Jahr und ist nur für 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre und nur für die gesamte Grabstätte möglich.1.000,00 €660,00 €1.660,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Erdbestattung am BaumDas teuerste Grab im Tarif der Wedemark und das einzige pflegefreie Erdgrab, das nicht anonym ist. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung: Für die gesamte Nutzungszeit obliegt der Gemeinde die Gestaltung und die Unterhaltung des Grabfeldes, und die Grabplatte aus Sandstein mit Beschriftung stellt sie ebenfalls. Grabschmuck ist nach Absatz 7 nicht gestattet. Es handelt sich nach Absatz 2 um Einzelgrabstätten. Die Verlängerung kostet 208 Euro je Jahr.5.200,00 €660,00 €5.860,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Erdbestattung mit besonderer GrabmalvorschriftZulässig sind hier nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ausschließlich stehende Grabmale von höchstens 0,5 Meter Breite und 1,20 Meter Höhe auf einer Sockelplatte, und Grabschmuck darf nur auf der Sockelplatte abgelegt werden. Über die Pflege sagt die Vorschrift nichts. Die Verlängerung kostet 46 Euro je Jahr.1.150,00 €660,00 €1.810,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Erdbestattung in einer gärtnerbetreuten GrabanlageDie gärtnerbetreute Grabanlage liegt nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof in Elze. Wir führen sie nicht als pflegefrei: Das Nutzungsrecht wird nach Absatz 2 nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag mit einem von der Gemeinde benannten Dritten vergeben, und der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührensatzung. Auch die Verlängerung ist nach Absatz 3 nur zusammen mit der Verlängerung des Pflegevertrages möglich. Die Verlängerung der Grabgebühr kostet 40 Euro je Stelle und Jahr.1.000,00 €660,00 €1.660,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Rasengrab für ErdbestattungRasengrabstätten für Erdbestattungen sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Reihengrabstätten, deren Grabfläche eingesät ist. Zulässig sind ausschließlich liegende Grabplatten von 0,50 mal 0,40 Meter, die bündig mit der Rasenfläche einzusetzen sind; das Aufstellen oder Ablegen von Grabschmuck ist nicht gestattet. Wer die Pflege trägt, sagt die Satzung nicht, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei.1.500,00 €660,00 €2.160,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe c
Rasengrab für Erdbestattung mit besonderer GrabmalvorschriftHier sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung abweichend stehende Grabmale auf einer Sockelplatte zulässig, und Grabschmuck darf nur auf dieser Sockelplatte abgelegt werden. Auffällig ist der Preis: Diese Grabart kostet 450 Euro weniger als das gewöhnliche Rasengrab für Erdbestattung. Über die Pflege sagt die Satzung auch hier nichts.1.050,00 €660,00 €1.710,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe c

11 Grabarten für die Urne in Wedemark

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonymes Reihengrab für UrnenbestattungIn anonymen Urnenreihengrabstätten werden Urnen nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt, wenn dies dem Willen der Verstorbenen entspricht; die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, und die Bestattung führt die Gemeinde ohne Beisein der Angehörigen durch.800,00 €170,00 €970,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe a
Urnenwahlgrab mit zwei Stellen, je StelleUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung Aschengrabstätten mit fünfundzwanzig Jahren Nutzungszeit; die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe. Der Betrag gilt je Stelle, die Verlängerung kostet 28 Euro je Stelle und Jahr.700,00 €170,00 €870,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je StelleDas günstigste Urnengrab in der Wedemark, gerechnet je Stelle. Vier Stellen kosten zusammen 2.200 Euro. Die Verlängerung kostet 22 Euro je Stelle und Jahr.550,00 €170,00 €720,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Urnenwahlgrab in einer GemeinschaftsanlagePflegefrei nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Abweichend von Paragraf 14 Absatz 9 obliegt die Unterhaltung der Fläche, die Gestellung und die einheitliche Beschriftung des Grabmales für die gesamte Ruhezeit der Gemeinde, und der Nutzungsberechtigte hat keine Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich der Bepflanzung. Je Grabstätte ist nur eine Urnenbestattung möglich. Die Verlängerung kostet 72 Euro je Jahr.1.800,00 €170,00 €1.970,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Urnenkammer in einer Urnenstele für zwei UrnenUrnenstelen sind nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung Urnensäulen mit übereinander angeordneten Kammern, in denen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können; die Verschlussplatte ist Bestandteil der Kammer. Pflegefrei, weil derselbe Absatz sagt, die Unterhaltung der Fläche obliege während der gesamten Ruhezeit der Gemeinde, und Grabschmuck nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden darf. Die Beisetzung in einer Urnenkammer kostet nach Ziffer II nur 85 Euro statt 170 Euro. Die Verlängerung kostet 92 Euro je Kammer und Jahr.2.300,00 €85,00 €2.385,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Urnenwahlgrab in einer gärtnerbetreuten Grabanlage mit zwei Stellen, je StelleNicht pflegefrei: Das Nutzungsrecht in der gärtnerbetreuten Grabanlage auf dem Friedhof in Elze wird nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag mit einem von der Gemeinde benannten Dritten vergeben, dessen Preis nicht in der Gebührensatzung steht. Die Verlängerung kostet 28 Euro je Stelle und Jahr.700,00 €170,00 €870,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Urnenwahlgrab in einer gärtnerbetreuten Grabanlage mit vier Stellen, je StelleNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Anlage: Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung verlangt den Dauergrabpflegevertrag mit einem von der Gemeinde benannten Dritten. Die Verlängerung kostet 22 Euro je Stelle und Jahr.550,00 €170,00 €720,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Urnenbestattung am Baum mit einer StellePflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung: Für die gesamte Nutzungszeit obliegt der Gemeinde die Gestaltung und die Unterhaltung des Grabfeldes, und sie stellt auch die beschriftete Grabplatte aus Sandstein. Grabschmuck ist nach Absatz 7 nicht gestattet. Es dürfen nur Überurnen aus Holz oder Naturfaserverbundstoffen verwendet werden. Die Verlängerung kostet 100 Euro je Jahr.2.500,00 €170,00 €2.670,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Urnenbestattung am Baum mit zwei StellenDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet 132 Euro je Jahr.3.300,00 €170,00 €3.470,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Wahlgrab für Urnenbestattung im WaldfriedhofDas günstigste pflegefreie Grab der Wedemark, das nicht anonym ist. Der Waldfriedhof liegt in Resse; die Grabstellen werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung in unmittelbarer Nähe eines Baumes vorgehalten, und die Gemeinde stellt die einheitlich beschriftete Namenstafel. Pflegefrei nach Absatz 4: Eine Pflege der Grabstelle durch die Nutzungsberechtigten ist nicht möglich, die Pflege der gesamten Abteilung übernimmt die Gemeinde. Vorsorgegräber sind nach Absatz 2 möglich. Die Verlängerung kostet 48 Euro je Jahr.1.200,00 €170,00 €1.370,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe b
Rasengrab für UrnenbestattungRasengrabstätten für Urnenbestattungen sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Reihengrabstätten, deren Grabfläche eingesät ist; zulässig ist eine liegende Grabplatte von 0,50 mal 0,40 Meter, Grabschmuck ist nicht gestattet. Über die Pflege sagt der Absatz nichts, und anders als die übrigen pflegefreien Grabarten ist diese in Paragraf 28 Absatz 4 nicht von der Rasenpflege gegen Gebühr ausgenommen. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei.1.000,00 €170,00 €1.170,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I Buchstabe c

44 weitere Gebühren in der Satzung von Wedemark

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung von Kindern bis zu 5 Jahren, Ausheben und Verfüllen des Grabes200,00 €Gebührentarif Ziffer II
Beisetzung von Personen über 5 Jahren, Ausheben und Verfüllen des Grabes660,00 €Gebührentarif Ziffer II
Beisetzung einer Urne170,00 €Gebührentarif Ziffer II
Beisetzung einer Urne in einer Urnenkammer85,00 €Gebührentarif Ziffer II
Benutzung der Leichenhalle250,00 €Gebührentarif Ziffer III Buchstabe a
Kapellenbenutzung für etwa 30 Minuten300,00 €Gebührentarif Ziffer III Buchstabe b
Kapellenbenutzung je weitere 15 Minuten50,00 €Gebührentarif Ziffer III Buchstabe b
Zuschlag für die Beisetzung in einem Sarg über Normalgröße50 Prozent der unter Ziffer I genannten GebührenGebührentarif Ziffer VIII Buchstabe a
Zuschlag für Beisetzungen und Trauerfeiern samstags10 Prozent der unter den Ziffern II, V, VI und VII genannten GebührenGebührentarif Ziffer VIII Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem Wahlgrab für Erdbestattungen, je Stelle und Jahr40,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem Wahlgrab für Erdbestattungen am Baum, je Jahr208,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem Wahlgrab für Erdbestattungen mit besonderer Grabmalvorschrift, je Jahr46,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Stelle und Jahr28,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem vierstelligen Urnenwahlgrab, je Stelle und Jahr22,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einer Urnenkammer in einer Urnenstele, je Kammer und Jahr92,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage, je Jahr72,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem einstelligen Urnenwahlgrab am Baum, je Jahr100,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem zweistelligen Urnenwahlgrab am Baum, je Jahr132,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Verlängerung der Rechte an einem Urnenwahlgrab im Waldfriedhof, je Jahr48,00 €Gebührentarif Ziffer I Buchstabe d
Erneuerung der Rechte an einer Grabstättees werden Gebühren wie beim Ersterwerb erhobenGebührentarif Ziffer IV Buchstabe a
Rückzahlung bei Verzicht auf die Rechte an unbelegten Wahl- und Urnenwahlgräbernauf schriftlichen Antrag unter Abzug von 10 Prozent für jedes angefangene JahrGebührentarif Ziffer IV Buchstabe b
Ausheben einer Leiche zur Wiederbeisetzung auf einem anderen Friedhof660,00 €Gebührentarif Ziffer V Buchstabe a
Ausheben von Überresten und Kinderleichen zur Wiederbeisetzung auf einem anderen Friedhof200,00 €Gebührentarif Ziffer V Buchstabe b
Ausheben einer Urne aus Urnentiefe170,00 €Gebührentarif Ziffer V Buchstabe c
Ausheben einer Urne aus Sargtiefe200,00 €Gebührentarif Ziffer V Buchstabe d
Ausheben einer Urne aus einer Urnenkammer85,00 €Gebührentarif Ziffer V Buchstabe e
Umbetten einer Leiche, Ausheben und Wiederbeisetzung1.200,00 €Gebührentarif Ziffer VII Buchstabe a
Umbetten von Überresten und Kinderleichen400,00 €Gebührentarif Ziffer VII Buchstabe b
Umbetten einer Urne aus Urnentiefe260,00 €Gebührentarif Ziffer VII Buchstabe c
Umbetten einer Urne aus Sargtiefe350,00 €Gebührentarif Ziffer VII Buchstabe d
Annahme von Leichen nach Dienstschluss17,00 €Gebührentarif Ziffer VIII Buchstabe b
Ausheben von Leichen, Überresten und Urnen aus größerer Tiefe als 1,60 Meter50 Prozent der unter Ziffer V genannten GebührenGebührentarif Ziffer VIII Buchstabe c
Genehmigung einer liegenden Grabplatte und Kontrolle der Standfestigkeit bei Reihen- und Rasengräbern80,00 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 1 Buchstabe a
Genehmigung einer stehenden Grabplatte und Kontrolle der Standfestigkeit bei Reihen- und Rasengräbern120,00 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 1 Buchstabe b
Genehmigung einer liegenden Grabplatte und Kontrolle der Standfestigkeit bei Wahlgräbern160,00 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 2 Buchstabe a
Genehmigung einer stehenden Grabplatte und Kontrolle der Standfestigkeit bei Wahlgräbern240,00 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 2 Buchstabe b
Grabmal-Standsicherheitsgebühr bei der Nutzungsverlängerung eines Wahlgrabes mit liegender Grabplatte, je Jahr6,40 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 3 Buchstabe a
Grabmal-Standsicherheitsgebühr bei der Nutzungsverlängerung eines Wahlgrabes mit stehender Grabplatte, je Jahr9,60 €Gebührentarif Ziffer IX Nummer 3 Buchstabe b
Übernahme der Rasenpflege von abgeräumten, noch teilgepflegten Wahlgrabstätten, einmalige Verwaltungsgebühr30,00 €Gebührentarif Ziffer X Buchstabe a
Übernahme der Rasenpflege von abgeräumten, noch teilgepflegten Wahlgrabstätten, je angefangenes Jahr der noch laufenden Nutzungszeit25,00 €Gebührentarif Ziffer X Buchstabe b
Übernahme der Rasenpflege, der Standsicherheitsprüfung und des Abräumens des Grabmales auf dem Friedhof Gailhof, einmalige Verwaltungsgebühr30,00 €Gebührentarif Ziffer XI Buchstabe a
Übernahme der Rasenpflege, der Standsicherheitsprüfung und des Abräumens des Grabmales auf dem Friedhof Gailhof für zehn Jahre470,00 €Gebührentarif Ziffer XI Buchstabe b
Gebühren bei Kriegsgräbernes werden keine Gebühren erhobenParagraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung
Gebühr bei Zurücknahme eines Antrags, nachdem mit der Ausführung begonnen worden istbis zu 50 Prozent der im Tarif festgelegten SätzeParagraf 5 der Gebührensatzung
Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wedemark, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 1, beschlossen am 15.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 14.11.2022.

Was ein Grab in Wedemark über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.050,00 €

Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren in Wedemark, über 25 Jahre, das sind 282,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer I Buchstabe a350,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer II200,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde550,00 €

Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr richtet die Gemeinde nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung eigens ein. Die Ruhezeit beträgt auch hier fünfundzwanzig Jahre, denn Paragraf 10 kennt keine kürzere Frist für Kinder. Die Beisetzung von Kindern bis zu fünf Jahren kostet nach Ziffer II 200 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wedemark, Ortsrecht 67.02, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 1, beschlossen am 15.12.2025, ausgefertigt am 16.12.2025, veröffentlicht im Elektronischen Amtsblatt vom 19.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 14.11.2022. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Wedemark offenlässt

  • Der Gebührentarif nennt für jede Grabart einen Einmalbetrag für die ganze Nutzungszeit. Dass diese fünfundzwanzig Jahre beträgt, steht in Paragraf 10 der Friedhofssatzung für die Ruhezeit und in den Paragrafen 14 Absatz 1, 16 Absatz 2 und 3, 18 Absatz 1, 19 Absatz 1 und 20 Absatz 3 für die Nutzungszeit der Wahlgrabstätten. Eine kürzere Frist für Kinder kennt die Satzung nicht.
  • Mehrere Beträge des Tarifs gelten je Stelle, andere für die ganze Grabstätte. Je Stelle sind es die Wahlgräber für Erdbestattung, die Urnenwahlgräber mit zwei und mit vier Stellen und die gärtnerbetreuten Urnengräber; für die ganze Grabstätte gelten die Urnenwahlgräber am Baum mit einer und mit zwei Stellen sowie die Urnenkammer in der Urnenstele für zwei Urnen. Wir haben die Angabe des Tarifs jeweils übernommen und im Hinweis vermerkt. Ein vierstelliges Urnenwahlgrab kostet danach 2.200 Euro und nicht 550 Euro.
  • Die gärtnerbetreuten Grabanlagen führen wir nicht als pflegefrei. Sie liegen nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof in Elze, und das Nutzungsrecht wird nach Absatz 2 nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag mit einem von der Gemeinde benannten Dritten vergeben. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Gebührensatzung, die Grabgebühr allein ist deshalb nicht der Preis des Grabes.
  • Die Rasengrabstätten führen wir nicht als pflegefrei, obwohl der Name es nahelegt. Paragraf 15 und Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung regeln nur, dass die Grabfläche eingesät ist, dass ausschließlich bündig eingesetzte liegende Grabplatten zulässig sind und dass Grabschmuck nicht abgelegt werden darf. Wer den Rasen pflegt, sagt die Satzung nicht. Es bleibt deshalb bei Paragraf 28 Absatz 3, nach dem der Verfügungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich ist. Paragraf 28 Absatz 4 nimmt die Rasengrabstätten für Erdbestattungen zwar von der Möglichkeit aus, die Gemeinde gegen Gebühr mit der Rasenpflege zu beauftragen; das ist aber keine Aussage darüber, wer sie bezahlt, und für die Rasengrabstätten für Urnenbestattungen gilt die Ausnahme ohnehin nicht.
  • Das anonyme Reihengrab für Erdbestattung kostet mit 1.250 Euro zweieinhalbmal so viel wie das gekennzeichnete Reihengrab mit 500 Euro. Einen Grund dafür nennt die Satzung nicht. Wir haben die Beträge so übernommen, wie sie im Tarif stehen.
  • Das Rasengrab für Erdbestattung mit besonderer Grabmalvorschrift kostet mit 1.050 Euro weniger als das gewöhnliche Rasengrab für Erdbestattung mit 1.500 Euro, obwohl es das aufwendigere Grabmal zulässt. Auch dafür nennt die Satzung keinen Grund.
  • Die Beisetzungsgebühren der Ziffer II umfassen nach ihrer Überschrift das Ausheben und Verfüllen des Grabes. Die Benutzung der Leichenhalle mit 250 Euro und der Kapelle mit 300 Euro für etwa dreißig Minuten steht unter Ziffer III und steckt in keiner unserer Beisetzungsgebühren.
  • Die Genehmigung von Grabmalen und die Kontrolle der Standfestigkeit nach Ziffer IX kosten zwischen 80 und 240 Euro und stecken in keiner unserer Nutzungsgebühren. Bei den Rasengrabstätten lässt die Satzung nur eine liegende Grabplatte zu, schreibt sie aber nicht vor; wir führen die Gebühr deshalb unter den weiteren Gebühren.
  • Der Tarif sagt einleitend, zukünftig steuerbare und steuerpflichtige Leistungen verstünden sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Welche Positionen das betrifft, sagt er nicht. Die Beträge sind also Bruttobeträge, und wir führen sie so, wie sie im Tarif stehen.
  • Die Bekanntmachungsseite Friedhofsgebührensatzung im Portal der Gemeinde führt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung, amtlich bekannt gemacht am 29.11.2010 und zuletzt am 26.03.2020 aktualisiert. Suchmaschinen liefern sie zuerst aus. Sie ist überholt; die geltende Fassung liegt im Ortsrecht unter der Gliederungsnummer 67.02, und die Ortsrechtsseite baut ihre Ordnerliste erst im Browser zusammen.
  • Aktualität geprüft am 05.09.2026: Die Elektronischen Amtsblätter der Gemeinde Wedemark wurden ab der Ausgabe vom 19.12.2025, in der diese Satzung bekannt gemacht ist, bis zur Ausgabe vom 04.09.2026 vollständig heruntergeladen und im Volltext auf Friedhof, Bestattung, Grabstätte und Gebührensatzung durchsucht, dreiunddreißig Ausgaben. Der einzige Treffer danach ist die Ausgabe vom 19.06.2026 mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf ein Friedhofskonzept, ein Ratsantrag und keine Satzung. Eine Änderung nach dem 15.12.2025 ist nicht ersichtlich.
  • Die Gemeinde betreibt nach ihrer eigenen Übersicht zehn kommunale Friedhöfe; zwei weitere Friedhöfe im Gemeindegebiet sind in kirchlicher Trägerschaft und stehen nicht in dieser Erfassung. Welche Grabart auf welchem Friedhof vorgehalten wird, sagt die Satzung nicht abschließend: Nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 2 ist die Gemeinde nicht verpflichtet, auf jedem Friedhof alle Grabstätten vorzuhalten. Der Waldfriedhof liegt in Resse, die gärtnerbetreute Grabanlage auf dem Friedhof in Elze.

Friedhöfe in Wedemark und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.