Meschede · Nordrhein-Westfalen · AGS 05958032
Friedhofsgebühren in Meschede, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Meschede und nicht für einzelne. Träger ist Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Infrastruktur.
- 720,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.045,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Leichen in Feldern mit Wahl-, Reihengrabstätten und Sonderfeldern für Erdbestattungen
Erdreihengrab für Kinder bis 10 Jahre, mit Beisetzung
Urnenkammer im Kolumbarium, mit Beisetzung
Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Was ein Grab in Meschede kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Meschede
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Meschede. Der Tarif nennt unter Ziffer I.1 einen einzigen Betrag für das Erdwahl- und das Erdreihengrab; unterschieden werden die beiden erst in der Friedhofssatzung. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 1.040,00 € | 810,00 € | 1.850,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| ErdwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 für 30 Jahre verliehen und kann auf Antrag für zehn, zwanzig oder dreissig Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 je Jahr und Stelle ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr, hier also 34,67 Euro. Wahlgrabstätten werden ein- oder mehrstellig vergeben; in jeder Stelle kann eine Leiche bestattet werden, und nach Ablauf einer Ruhezeit ist eine weitere Bestattung möglich, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht. | 1.040,00 € | 810,00 € | 1.850,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Erdreihengrab für Kinder bis 10 JahreDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 Satz 3 der Friedhofssatzung 20 Jahre; auf Antrag kann das Nutzungsrecht einmalig auf 30 Jahre verlängert werden, wenn die Belegung des Friedhofs es zulässt. Diese eine Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.4 die Hälfte der Erwerbsgebühr, also 260 Euro. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. | 520,00 € | 200,00 € | 720,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.4 und Ziffer IV.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 10 Satz 3 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Erdreihengrab im RasengrabfeldParagraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Reihengrabstätten können auch als pflegefreie Rasengräber in einem Rasenfeld erworben werden, und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a nennt dasselbe Feld noch einmal pflegefreies Rasenfeld. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab beträgt 765 Euro und deckt die Pflege für die 30 Jahre der Ruhezeit ab. Zulässig sind stehende Grabmale bis 0,60 Meter Höhe und liegende bis 0,40 mal 0,60 Meter. | 1.805,00 € | 810,00 € | 2.615,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer I.2 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Erdwahlgrab im RasengrabfeldParagraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten können auch als pflegefreie Rasengräber in einem Rasengrabfeld erworben werden. Das Nutzungsrecht läuft wie beim gewöhnlichen Wahlgrab 30 Jahre und kann verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 ein Dreissigstel je Jahr und Stelle, hier also 60,17 Euro. | 1.805,00 € | 810,00 € | 2.615,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer I.2 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Erdreihengrab im RasengrabgemeinschaftsfeldParagraf 16 Satz 1 der Friedhofssatzung sagt, Gemeinschaftsgrabfelder werden innerhalb des jeweiligen Friedhofs separat angelegt und nach der Bestattung für den Zeitraum des erworbenen Nutzungsrechts von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch betreut. Die Beisetzung erfolgt ohne Zuteilung einer Einzelgrabfläche. Die Ruhezeit für eine Erdbestattung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beträgt nach Paragraf 16 Absatz 2 dreissig Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich, und in jeder Stelle darf nur eine Leiche bestattet werden. | 1.805,00 € | 810,00 € | 2.615,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Ziffer I.3 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 16 Satz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
7 Grabarten für die Urne in Meschede
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Meschede überhaupt. Der Tarif nennt unter Ziffer I.5 einen einzigen Betrag für das Urnenwahl- und das Urnenreihengrab. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Buchstabe a der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Ruhezeit von 20 Jahren zur Beisetzung einer Asche abgegeben; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 3 dem Nutzungsberechtigten. | 965,00 € | 380,00 € | 1.345,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.5 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe a und Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Buchstabe b für 20 Jahre verliehen, die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt. Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Anzahl der Stellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 je Jahr und Stelle ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr, hier also 48,25 Euro. | 965,00 € | 380,00 € | 1.345,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.5 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Urnenreihengrab im RasenfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Meschede. Die Friedhofssatzung regelt das pflegefreie Rasenfeld in Paragraf 13 Absatz 3 für Reihengrabstätten, und Paragraf 15 Absatz 2 erklärt die Vorschriften für Reihengrabstätten ausdrücklich auch auf Urnengrabstätten für anwendbar, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 610 Euro. | 1.575,00 € | 380,00 € | 1.955,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.6 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Urnenwahlgrab im RasenfeldParagraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung regelt das pflegefreie Rasengrabfeld für Wahlgrabstätten, und Paragraf 15 Absatz 2 erklärt die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch auf Urnengrabstätten für anwendbar. Das Nutzungsrecht läuft 20 Jahre; die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 ein Zwanzigstel je Jahr und Stelle, hier also 78,75 Euro. | 1.575,00 € | 380,00 € | 1.955,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.6 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Urnenreihengrab im RasengrabgemeinschaftsfeldHier steht die Pflegezusage zweimal. Paragraf 15 Buchstabe d der Friedhofssatzung sagt zu den Urnengemeinschaftsgrabfeldern, die Pflege der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit sichergestellt, und Paragraf 16 Satz 1 sagt für alle Gemeinschaftsgrabfelder, sie werden nach der Bestattung von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch betreut. Die Beisetzung erfolgt ohne Zuteilung einer Einzelgrabfläche, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 1.575,00 € | 380,00 € | 1.955,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.7 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe d und Paragraf 16 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Urnengrab im UrnenhainUrnenhaine verfügen nach Paragraf 15 Buchstabe g der Friedhofssatzung über Urnenwahl- und Urnenreihengrabstätten und eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes beizusetzen. Urnen und Überurnen müssen so beschaffen sein, dass sie innerhalb der Ruhezeit schnell verrotten. Zur Pflege sagt der Buchstabe g nichts, deshalb ist dieses Grab hier nicht als pflegefrei geführt; es gilt die Grundregel des Paragrafen 26 Absatz 3. Bis zum 31.12.2025 war das anders: Die alte Fassung führte den Urnenhain unter der Überschrift Erwerb des Nutzungsrechts einschliesslich Pflegegebühr mit städtischer Pflege und wies 965 Euro Pflegegebühr gesondert aus. Diese Überschrift und diese Position gibt es in der Fassung vom 12.12.2025 nicht mehr. | 2.255,00 € | 380,00 € | 2.635,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer I.8 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe g der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
| Urnenkammer im KolumbariumDas teuerste Grab in Meschede. In einer Urnenkammer können nach Paragraf 15 Buchstabe f bis zu zwei Urnen für eine Ruhezeit von zwanzig Jahren beigesetzt werden; die Herrichtung und Beschriftung der Grabnischen erfolgt einheitlich nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.2 je Jahr und Stelle ein Zwanzigstel, also 185,25 Euro. Die Nachbestattung der Aschen aus dem Kolumbarium erfolgt auf einem Rasenfeld auf dem Friedhof in Wehrstapel. | 3.705,00 € | 340,00 € | 4.045,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Ziffer II.1 und Ziffer IV.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Meschede
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Erdbestattung für eine Person über 10 Jahre | 810,00 € | Paragraf 2 Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Erdbestattung für Kinder bis zu 10 Jahren | 200,00 € | Paragraf 2 Ziffer IV.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Urnenbeisetzung | 380,00 € | Paragraf 2 Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Urnenbeisetzung im Kolumbarium | 340,00 € | Paragraf 2 Ziffer IV.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Zuschlag für Bestattungen am Freitag ab 13 Uhr oder am Samstag | 10 Prozent der jeweiligen Gebühr nach Ziffer IV | Paragraf 2 Ziffer IV Satz nach Nummer 4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Benutzung einer Trauerhalle | 340,00 € | Paragraf 2 Ziffer V.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenkammer bis zur Beisetzung oder Überführung | 50,00 € | Paragraf 2 Ziffer V.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Benutzung des Kühlraums je Tag | 25,00 € | Paragraf 2 Ziffer V.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Benutzung des Obduktionsraums | 200,00 € | Paragraf 2 Ziffer V.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Ausgrabung der sterblichen Überreste aus einem Sarg | nach Aufwand | Paragraf 2 Ziffer VI.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Ausgrabung einer Urne | 335,00 € | Paragraf 2 Ziffer VI.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Umbettung nach einer Erdbestattung oder Urnenbestattung | Entgelt der Ausgrabung zuzüglich Entgelt der nachfolgenden Bestattung | Paragraf 2 Ziffer VII der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstelle, je Jahr und Stelle | ein Dreissigstel der Gebühren nach Ziffer I.1 und I.2, also 34,67 oder 60,17 Euro | Paragraf 2 Ziffer III.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr und Stelle | ein Zwanzigstel der Gebühren nach Ziffer I.5, I.6 und I.8, also 48,25, 78,75 oder 112,75 Euro | Paragraf 2 Ziffer III.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Verlängerung des Rechts an einer Stelle im Kolumbarium, je Jahr und Stelle | 185,25 € | Paragraf 2 Ziffer III.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Kindergrab um 10 Jahre | 260,00 € | Paragraf 2 Ziffer III.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Erweiterung des Nutzungsrechts einer Wahlgrabstelle | Kosten des Erwerbs nach Ziffer I abzüglich des noch nicht verbrauchten Nutzungsrechtsentgeltes | Paragraf 2 Ziffer III.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Genehmigung eines Grabmales | 86,00 € | Paragraf 2 Ziffer VIII.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Genehmigung einer Grabeinfassung | 43,00 € | Paragraf 2 Ziffer VIII.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
| Genehmigung einer Kiesabdeckung | 43,00 € | Paragraf 2 Ziffer VIII.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 |
Was ein Grab in Meschede über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.650,00 €
Erdreihengrab in Meschede, über 30 Jahre, das sind 321,67 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025 | 1.040,00 € |
| BestattungParagraf 2 Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 | 810,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.850,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Meschede. Der Tarif nennt unter Ziffer I.1 einen einzigen Betrag für das Erdwahl- und das Erdreihengrab; unterschieden werden die beiden erst in der Friedhofssatzung. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Meschede offenlässt
- Die Stadt veröffentlicht ihr Friedhofsgebührenrecht in einer einzigen Sammeldatei. Sie enthält auf 22 Seiten nacheinander die Gebührensatzung vom 14.12.2018, die 3. bis 7. Änderungssatzung von 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 und ab Seite 20 die geltende Neufassung vom 12.12.2025. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus dieser Neufassung. Wer die Datei von vorne liest, findet unter Ziffer I.1 ein Erdgrab für 1.060 Euro und daneben eine Pflegegebühr von 1.350 Euro; beide Zahlen gelten seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Die 1. und die 2. Änderungssatzung sind in der Datei nicht abgedruckt und im Inhaltsverzeichnis nicht aufgeführt.
- Wir haben in derselben Sitzung nach einer jüngeren Fassung gesucht. Die Ortsrechtssammlung führt in der Rubrik Gebühren genau zwei Dateien zum Thema Friedhof, die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung, und keine gesonderte Änderungssatzung. Die neun Amtsblätter des Jahrgangs 2026, beginnend mit Nummer 1 vom 06.02.2026, wurden vollständig durchgesehen; das Wort Friedhof kommt darin nur einmal vor, als Ortsangabe in einem Bebauungsplanverfahren. Eine achte Änderung der Gebührensatzung gibt es also nicht.
- Der Tarif fasst unter Ziffer I.1, I.2, I.5 und I.6 jeweils Wahl- und Reihengrab in einer Position zusammen und nennt für beide denselben Betrag. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil die Friedhofssatzung sie unterschiedlich behandelt: Ein Reihengrab wird der Reihe nach belegt und kann nach Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 15 Buchstabe a nicht wiedererworben werden, ein Wahlgrab wird im Benehmen mit dem Erwerber gelegt und ist verlängerbar.
- Ziffer IV, also Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen, steht erst seit dem 01.08.2025 in der Satzung. Sie kam mit der 7. Änderungssatzung vom 23.05.2025 hinein, weil die Stadt das Bestattungswesen auf den kommunalen Friedhöfen seit August 2025 wieder in eigener Regie durch den Integrierten Baubetriebshof erledigt. Wir rechnen diese Gebühr als Beisetzungsgebühr, weil sie das Öffnen und Schliessen des Grabes umfasst. Dass das Abräumen darin enthalten ist, ist ungewöhnlich und in unserem Bestand die Ausnahme; eine gesonderte Abräumgebühr am Ende der Ruhezeit gibt es in Meschede deshalb nicht.
- Für Bestattungen am Freitag ab 13 Uhr oder am Samstag erhebt Ziffer IV einen Zuschlag von 10 Prozent auf die jeweilige Gebühr. Wir setzen durchweg den Satz ohne Zuschlag an. Ebenfalls nicht in den Grabpreisen enthalten sind die Trauerhalle mit 340 Euro, die Leichenkammer mit 50 Euro und der Kühlraum mit 25 Euro je Tag.
- Der Urnenhain und das Kolumbarium sind hier nicht als pflegefrei geführt, obwohl die Fassung bis zum 31.12.2025 den Urnenhain ausdrücklich unter der Überschrift Erwerb des Nutzungsrechts einschliesslich Pflegegebühr, mit städtischer Pflege führte und 965 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre gesondert auswies. Die Neufassung vom 12.12.2025 kennt diese Überschrift nicht mehr und nennt nur noch einen Gesamtbetrag von 2.255 Euro. Die Friedhofssatzung sagt in Paragraf 15 Buchstabe f und g zur Pflege dieser beiden Grabarten nichts, und Schweigen ist kein Beleg. Es kann also sein, dass die Pflege weiterhin im Betrag steckt; belegen lässt sich das aus dem geltenden Ortsrecht nicht.
- Paragraf 15 Buchstabe e der Friedhofssatzung führt weiterhin Urnenpflegefelder, für die vor der Vergabe des Nutzungsrechts ein Grabpflegevertrag eines zugelassenen Unternehmens vorzulegen ist. Das Gebührenverzeichnis vom 12.12.2025 enthält dafür keine eigene Position mehr; die Fassung bis 2025 führte sie unter Ziffer III.7 und III.8 mit 1.130 Euro und dem Zusatz, die fällige Pflegegebühr erhebe der Unternehmer. Diese Grabart ist deshalb weder erfasst noch als pflegefrei geführt.
- Für die pflegefreien Urnengräber im Rasenfeld nach Ziffer I.6 nennt die Friedhofssatzung keine eigene Vorschrift. Der Beleg läuft über Paragraf 15 Absatz 2, wonach die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten gelten, und damit über Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 4, die das Rasenfeld ausdrücklich pflegefrei nennen. Der Aufschlag von 610 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Urnengrab entspricht der Größenordnung, die die alte Fassung als Pflegegebühr für zwanzig Jahre auswies.
- Die Satzung nennt keine Gebühr für die Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen und auch keine eigene Grabart dafür. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung erlaubt lediglich, sie zusätzlich in einer Reihengrabstätte zu bestatten. Eine Ruhezeit für diesen Fall nennt Paragraf 10 nicht gesondert.
- Die Stadt betreibt sieben kommunale Friedhöfe; daneben liegen im Stadtgebiet fünf kirchliche oder Verbandsfriedhöfe und drei Ehrenfriedhöfe, für die diese Satzung nicht gilt. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht, wohl aber Grabarten, die nicht auf jedem Friedhof angeboten werden. Die Nachbestattung der Aschen aus dem Kolumbarium erfolgt nach Paragraf 15 Buchstabe f auf einem Rasenfeld auf dem Friedhof in Wehrstapel.
- Für die Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt keine eigene Seite, keine eigene Rufnummer und keine eigenen Öffnungszeiten. Zuständig ist nach der Kontaktseite der Fachbereich Infrastruktur im Technischen Rathaus am Sophienweg 3; eingetragen sind deshalb dessen Anschrift und Öffnungszeiten sowie die Zentrale der Stadtverwaltung. Gewerbliche Verzeichnisse nennen für die Friedhofsverwaltung eine Durchwahl mit der Endung 406; sie liess sich auf meschede.de nicht bestätigen und ist hier nicht eingetragen.
Friedhöfe in Meschede und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in MeschedeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf
- Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten und der Pflegezuständigkeit vom 12. Dezember 2025, Bekanntmachung im Ortsrecht, enthält in Paragraf 13 Absatz 3, Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 16 die Regeln zu den pflegefreien Rasengräbern und den Gemeinschaftsgrabfeldern
- Satzungen und Ortsrecht der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Rubrik Gebühren Stand 04.09.2026, führt zum Thema Friedhof genau zwei Dateien, die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung, und keine gesonderte Änderungssatzung
- Amtsblätter der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Jahrgang 2026 Nummer 1 vom 06.02.2026 bis Nummer 9, am 04.09.2026 durchgesehen, keine Änderung der Friedhofsgebührensatzung darin
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.