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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Meschede · Nordrhein-Westfalen · AGS 05958032

Friedhofsgebühren in Meschede, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Meschede und nicht für einzelne. Träger ist Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Infrastruktur.

720,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Erdreihengrab für Kinder bis 10 Jahre, mit Beisetzung

4.045,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnenkammer im Kolumbarium, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Leichen in Feldern mit Wahl-, Reihengrabstätten und Sonderfeldern für Erdbestattungen

Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025

Was ein Grab in Meschede kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Meschede führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Erdreihengrab für Kinder bis 10 Jahre mit 720,00 €, die teuerste Urnenkammer im Kolumbarium mit 4.045,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Meschede

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Meschede. Der Tarif nennt unter Ziffer I.1 einen einzigen Betrag für das Erdwahl- und das Erdreihengrab; unterschieden werden die beiden erst in der Friedhofssatzung. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.1.040,00 €810,00 €1.850,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
ErdwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 für 30 Jahre verliehen und kann auf Antrag für zehn, zwanzig oder dreissig Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 je Jahr und Stelle ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr, hier also 34,67 Euro. Wahlgrabstätten werden ein- oder mehrstellig vergeben; in jeder Stelle kann eine Leiche bestattet werden, und nach Ablauf einer Ruhezeit ist eine weitere Bestattung möglich, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht.1.040,00 €810,00 €1.850,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Erdreihengrab für Kinder bis 10 JahreDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 Satz 3 der Friedhofssatzung 20 Jahre; auf Antrag kann das Nutzungsrecht einmalig auf 30 Jahre verlängert werden, wenn die Belegung des Friedhofs es zulässt. Diese eine Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.4 die Hälfte der Erwerbsgebühr, also 260 Euro. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.520,00 €200,00 €720,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.4 und Ziffer IV.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 10 Satz 3 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Erdreihengrab im RasengrabfeldParagraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Reihengrabstätten können auch als pflegefreie Rasengräber in einem Rasenfeld erworben werden, und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a nennt dasselbe Feld noch einmal pflegefreies Rasenfeld. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab beträgt 765 Euro und deckt die Pflege für die 30 Jahre der Ruhezeit ab. Zulässig sind stehende Grabmale bis 0,60 Meter Höhe und liegende bis 0,40 mal 0,60 Meter.1.805,00 €810,00 €2.615,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer I.2 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Erdwahlgrab im RasengrabfeldParagraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten können auch als pflegefreie Rasengräber in einem Rasengrabfeld erworben werden. Das Nutzungsrecht läuft wie beim gewöhnlichen Wahlgrab 30 Jahre und kann verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 ein Dreissigstel je Jahr und Stelle, hier also 60,17 Euro.1.805,00 €810,00 €2.615,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer I.2 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Erdreihengrab im RasengrabgemeinschaftsfeldParagraf 16 Satz 1 der Friedhofssatzung sagt, Gemeinschaftsgrabfelder werden innerhalb des jeweiligen Friedhofs separat angelegt und nach der Bestattung für den Zeitraum des erworbenen Nutzungsrechts von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch betreut. Die Beisetzung erfolgt ohne Zuteilung einer Einzelgrabfläche. Die Ruhezeit für eine Erdbestattung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beträgt nach Paragraf 16 Absatz 2 dreissig Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich, und in jeder Stelle darf nur eine Leiche bestattet werden.1.805,00 €810,00 €2.615,00 €30 J.Paragraf 2 Ziffer I.3 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 16 Satz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025

7 Grabarten für die Urne in Meschede

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Meschede überhaupt. Der Tarif nennt unter Ziffer I.5 einen einzigen Betrag für das Urnenwahl- und das Urnenreihengrab. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Buchstabe a der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Ruhezeit von 20 Jahren zur Beisetzung einer Asche abgegeben; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 26 Absatz 3 dem Nutzungsberechtigten.965,00 €380,00 €1.345,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.5 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe a und Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Buchstabe b für 20 Jahre verliehen, die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt. Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Anzahl der Stellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 je Jahr und Stelle ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr, hier also 48,25 Euro.965,00 €380,00 €1.345,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.5 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Urnenreihengrab im RasenfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Meschede. Die Friedhofssatzung regelt das pflegefreie Rasenfeld in Paragraf 13 Absatz 3 für Reihengrabstätten, und Paragraf 15 Absatz 2 erklärt die Vorschriften für Reihengrabstätten ausdrücklich auch auf Urnengrabstätten für anwendbar, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 610 Euro.1.575,00 €380,00 €1.955,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.6 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Urnenwahlgrab im RasenfeldParagraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung regelt das pflegefreie Rasengrabfeld für Wahlgrabstätten, und Paragraf 15 Absatz 2 erklärt die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch auf Urnengrabstätten für anwendbar. Das Nutzungsrecht läuft 20 Jahre; die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.1 ein Zwanzigstel je Jahr und Stelle, hier also 78,75 Euro.1.575,00 €380,00 €1.955,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.6 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Urnenreihengrab im RasengrabgemeinschaftsfeldHier steht die Pflegezusage zweimal. Paragraf 15 Buchstabe d der Friedhofssatzung sagt zu den Urnengemeinschaftsgrabfeldern, die Pflege der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit sichergestellt, und Paragraf 16 Satz 1 sagt für alle Gemeinschaftsgrabfelder, sie werden nach der Bestattung von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch betreut. Die Beisetzung erfolgt ohne Zuteilung einer Einzelgrabfläche, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.1.575,00 €380,00 €1.955,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.7 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe d und Paragraf 16 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Urnengrab im UrnenhainUrnenhaine verfügen nach Paragraf 15 Buchstabe g der Friedhofssatzung über Urnenwahl- und Urnenreihengrabstätten und eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes beizusetzen. Urnen und Überurnen müssen so beschaffen sein, dass sie innerhalb der Ruhezeit schnell verrotten. Zur Pflege sagt der Buchstabe g nichts, deshalb ist dieses Grab hier nicht als pflegefrei geführt; es gilt die Grundregel des Paragrafen 26 Absatz 3. Bis zum 31.12.2025 war das anders: Die alte Fassung führte den Urnenhain unter der Überschrift Erwerb des Nutzungsrechts einschliesslich Pflegegebühr mit städtischer Pflege und wies 965 Euro Pflegegebühr gesondert aus. Diese Überschrift und diese Position gibt es in der Fassung vom 12.12.2025 nicht mehr.2.255,00 €380,00 €2.635,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer I.8 und Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe g der Friedhofssatzung vom 12.12.2025
Urnenkammer im KolumbariumDas teuerste Grab in Meschede. In einer Urnenkammer können nach Paragraf 15 Buchstabe f bis zu zwei Urnen für eine Ruhezeit von zwanzig Jahren beigesetzt werden; die Herrichtung und Beschriftung der Grabnischen erfolgt einheitlich nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Ziffer III.2 je Jahr und Stelle ein Zwanzigstel, also 185,25 Euro. Die Nachbestattung der Aschen aus dem Kolumbarium erfolgt auf einem Rasenfeld auf dem Friedhof in Wehrstapel.3.705,00 €340,00 €4.045,00 €20 J.Paragraf 2 Ziffer II.1 und Ziffer IV.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 12.12.2025

20 weitere Gebühren in der Satzung von Meschede

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Erdbestattung für eine Person über 10 Jahre810,00 €Paragraf 2 Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Erdbestattung für Kinder bis zu 10 Jahren200,00 €Paragraf 2 Ziffer IV.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen bei einer Urnenbeisetzung380,00 €Paragraf 2 Ziffer IV.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Urnenbeisetzung im Kolumbarium340,00 €Paragraf 2 Ziffer IV.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Zuschlag für Bestattungen am Freitag ab 13 Uhr oder am Samstag10 Prozent der jeweiligen Gebühr nach Ziffer IVParagraf 2 Ziffer IV Satz nach Nummer 4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Benutzung einer Trauerhalle340,00 €Paragraf 2 Ziffer V.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenkammer bis zur Beisetzung oder Überführung50,00 €Paragraf 2 Ziffer V.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Benutzung des Kühlraums je Tag25,00 €Paragraf 2 Ziffer V.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Benutzung des Obduktionsraums200,00 €Paragraf 2 Ziffer V.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Ausgrabung der sterblichen Überreste aus einem Sargnach AufwandParagraf 2 Ziffer VI.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Ausgrabung einer Urne335,00 €Paragraf 2 Ziffer VI.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Umbettung nach einer Erdbestattung oder UrnenbestattungEntgelt der Ausgrabung zuzüglich Entgelt der nachfolgenden BestattungParagraf 2 Ziffer VII der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstelle, je Jahr und Stelleein Dreissigstel der Gebühren nach Ziffer I.1 und I.2, also 34,67 oder 60,17 EuroParagraf 2 Ziffer III.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr und Stelleein Zwanzigstel der Gebühren nach Ziffer I.5, I.6 und I.8, also 48,25, 78,75 oder 112,75 EuroParagraf 2 Ziffer III.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Verlängerung des Rechts an einer Stelle im Kolumbarium, je Jahr und Stelle185,25 €Paragraf 2 Ziffer III.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Kindergrab um 10 Jahre260,00 €Paragraf 2 Ziffer III.4 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Erweiterung des Nutzungsrechts einer WahlgrabstelleKosten des Erwerbs nach Ziffer I abzüglich des noch nicht verbrauchten NutzungsrechtsentgeltesParagraf 2 Ziffer III.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Genehmigung eines Grabmales86,00 €Paragraf 2 Ziffer VIII.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Genehmigung einer Grabeinfassung43,00 €Paragraf 2 Ziffer VIII.2 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Genehmigung einer Kiesabdeckung43,00 €Paragraf 2 Ziffer VIII.3 der Gebührensatzung vom 12.12.2025
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf.

Was ein Grab in Meschede über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.650,00 €

Erdreihengrab in Meschede, über 30 Jahre, das sind 321,67 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Ziffer I.1 und Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 13 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 12.12.20251.040,00 €
BestattungParagraf 2 Ziffer IV.1 der Gebührensatzung vom 12.12.2025810,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.850,00 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Meschede. Der Tarif nennt unter Ziffer I.1 einen einzigen Betrag für das Erdwahl- und das Erdreihengrab; unterschieden werden die beiden erst in der Friedhofssatzung. Das Reihengrab wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist ausdrücklich nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, vom 12.12.2025, beschlossen vom Rat am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, setzt die Gebührensatzung vom 14.12.2018 in der Fassung vom 23.05.2025 ausser Kraft, abgedruckt ab Seite 20 der Sammeldatei Friedhofsgebuehrensatzung.pdf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Meschede offenlässt

  • Die Stadt veröffentlicht ihr Friedhofsgebührenrecht in einer einzigen Sammeldatei. Sie enthält auf 22 Seiten nacheinander die Gebührensatzung vom 14.12.2018, die 3. bis 7. Änderungssatzung von 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 und ab Seite 20 die geltende Neufassung vom 12.12.2025. Alle Beträge dieses Eintrags stammen aus dieser Neufassung. Wer die Datei von vorne liest, findet unter Ziffer I.1 ein Erdgrab für 1.060 Euro und daneben eine Pflegegebühr von 1.350 Euro; beide Zahlen gelten seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Die 1. und die 2. Änderungssatzung sind in der Datei nicht abgedruckt und im Inhaltsverzeichnis nicht aufgeführt.
  • Wir haben in derselben Sitzung nach einer jüngeren Fassung gesucht. Die Ortsrechtssammlung führt in der Rubrik Gebühren genau zwei Dateien zum Thema Friedhof, die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung, und keine gesonderte Änderungssatzung. Die neun Amtsblätter des Jahrgangs 2026, beginnend mit Nummer 1 vom 06.02.2026, wurden vollständig durchgesehen; das Wort Friedhof kommt darin nur einmal vor, als Ortsangabe in einem Bebauungsplanverfahren. Eine achte Änderung der Gebührensatzung gibt es also nicht.
  • Der Tarif fasst unter Ziffer I.1, I.2, I.5 und I.6 jeweils Wahl- und Reihengrab in einer Position zusammen und nennt für beide denselben Betrag. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil die Friedhofssatzung sie unterschiedlich behandelt: Ein Reihengrab wird der Reihe nach belegt und kann nach Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 15 Buchstabe a nicht wiedererworben werden, ein Wahlgrab wird im Benehmen mit dem Erwerber gelegt und ist verlängerbar.
  • Ziffer IV, also Ausheben der Grabstelle, erstmalige Herrichtung und anschliessendes Abräumen, steht erst seit dem 01.08.2025 in der Satzung. Sie kam mit der 7. Änderungssatzung vom 23.05.2025 hinein, weil die Stadt das Bestattungswesen auf den kommunalen Friedhöfen seit August 2025 wieder in eigener Regie durch den Integrierten Baubetriebshof erledigt. Wir rechnen diese Gebühr als Beisetzungsgebühr, weil sie das Öffnen und Schliessen des Grabes umfasst. Dass das Abräumen darin enthalten ist, ist ungewöhnlich und in unserem Bestand die Ausnahme; eine gesonderte Abräumgebühr am Ende der Ruhezeit gibt es in Meschede deshalb nicht.
  • Für Bestattungen am Freitag ab 13 Uhr oder am Samstag erhebt Ziffer IV einen Zuschlag von 10 Prozent auf die jeweilige Gebühr. Wir setzen durchweg den Satz ohne Zuschlag an. Ebenfalls nicht in den Grabpreisen enthalten sind die Trauerhalle mit 340 Euro, die Leichenkammer mit 50 Euro und der Kühlraum mit 25 Euro je Tag.
  • Der Urnenhain und das Kolumbarium sind hier nicht als pflegefrei geführt, obwohl die Fassung bis zum 31.12.2025 den Urnenhain ausdrücklich unter der Überschrift Erwerb des Nutzungsrechts einschliesslich Pflegegebühr, mit städtischer Pflege führte und 965 Euro Pflegegebühr für zwanzig Jahre gesondert auswies. Die Neufassung vom 12.12.2025 kennt diese Überschrift nicht mehr und nennt nur noch einen Gesamtbetrag von 2.255 Euro. Die Friedhofssatzung sagt in Paragraf 15 Buchstabe f und g zur Pflege dieser beiden Grabarten nichts, und Schweigen ist kein Beleg. Es kann also sein, dass die Pflege weiterhin im Betrag steckt; belegen lässt sich das aus dem geltenden Ortsrecht nicht.
  • Paragraf 15 Buchstabe e der Friedhofssatzung führt weiterhin Urnenpflegefelder, für die vor der Vergabe des Nutzungsrechts ein Grabpflegevertrag eines zugelassenen Unternehmens vorzulegen ist. Das Gebührenverzeichnis vom 12.12.2025 enthält dafür keine eigene Position mehr; die Fassung bis 2025 führte sie unter Ziffer III.7 und III.8 mit 1.130 Euro und dem Zusatz, die fällige Pflegegebühr erhebe der Unternehmer. Diese Grabart ist deshalb weder erfasst noch als pflegefrei geführt.
  • Für die pflegefreien Urnengräber im Rasenfeld nach Ziffer I.6 nennt die Friedhofssatzung keine eigene Vorschrift. Der Beleg läuft über Paragraf 15 Absatz 2, wonach die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten gelten, und damit über Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 4, die das Rasenfeld ausdrücklich pflegefrei nennen. Der Aufschlag von 610 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Urnengrab entspricht der Größenordnung, die die alte Fassung als Pflegegebühr für zwanzig Jahre auswies.
  • Die Satzung nennt keine Gebühr für die Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen und auch keine eigene Grabart dafür. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung erlaubt lediglich, sie zusätzlich in einer Reihengrabstätte zu bestatten. Eine Ruhezeit für diesen Fall nennt Paragraf 10 nicht gesondert.
  • Die Stadt betreibt sieben kommunale Friedhöfe; daneben liegen im Stadtgebiet fünf kirchliche oder Verbandsfriedhöfe und drei Ehrenfriedhöfe, für die diese Satzung nicht gilt. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht, wohl aber Grabarten, die nicht auf jedem Friedhof angeboten werden. Die Nachbestattung der Aschen aus dem Kolumbarium erfolgt nach Paragraf 15 Buchstabe f auf einem Rasenfeld auf dem Friedhof in Wehrstapel.
  • Für die Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt keine eigene Seite, keine eigene Rufnummer und keine eigenen Öffnungszeiten. Zuständig ist nach der Kontaktseite der Fachbereich Infrastruktur im Technischen Rathaus am Sophienweg 3; eingetragen sind deshalb dessen Anschrift und Öffnungszeiten sowie die Zentrale der Stadtverwaltung. Gewerbliche Verzeichnisse nennen für die Friedhofsverwaltung eine Durchwahl mit der Endung 406; sie liess sich auf meschede.de nicht bestätigen und ist hier nicht eingetragen.

Friedhöfe in Meschede und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.