Sundern · Nordrhein-Westfalen · AGS 05958044
Friedhofsgebühren in Sundern, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Sundern (Sauerland) samt dem Gebührentarif, der nach Paragraf 1 Absatz 1 Bestandteil der Satzung ist, vom 26.09.2019, beschlossen vom Rat am 19.09.2019, in Kraft am Tag ihrer Verkündung, ersetzt die Gebührensatzung vom 12.12.1997. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sundern und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Sundern (Sauerland), Fachbereich 5 Bürgerdienste, Soziales und Ordnung, Abteilung 5.1 Bürgerdienste.
- 945,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.766,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 6
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Tote ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, Erd- und Urnenbestattungen
Kindergrab für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, mit Beisetzung
Grabkammer, mit Beisetzung
Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, bestätigt im Gebührentarif in den Zeilen Erdreihengrab und Urnenreihengrab
Was ein Grab in Sundern kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Sundern
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Sundern. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit verliehen, also für 30 Jahre; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Im ersten Jahr der Nutzung darf nach Absatz 3 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Die Herrichtung und Instandhaltung liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 1.920,00 € | 1.246,00 € | 3.166,00 € | 30 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Erdreihengrab (30 Jahre), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung, sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Erdwahlgrab, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 35 Jahre und kann wiedererworben werden. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich je Grabstelle; eine zweistellige Grabstätte kostet also das Doppelte. Die Verlängerung kostet 70 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 13 können zusätzlich zu einem Sarg bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Eine zweite Sargbestattung, die Beibelegung, kostet 1.300 Euro. | 2.465,00 € | 1.246,00 € | 3.711,00 € | 35 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Erdwahlgrab (35 Jahre), pro Grabstelle, und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung, sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Kindergrab für Tote bis zum vollendeten fünften LebensjahrParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein. Für Sternenkinder, also Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen, gelten nach Paragraf 2 Absatz 4 dieselben Vorschriften; die Bestattung selbst kostet dort nach dem Tarif nur 100 Euro statt 445 Euro. Eine eigene Nutzungsrechtsgebühr für Sternenkinder nennt der Tarif nicht. | 500,00 € | 445,00 € | 945,00 € | 20 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Kindergrab (bis inkl. 5. LJ) (20 Jahre), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung (bis 5. LJ), sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| GrabkammerGrabkammern gelten nach Paragraf 15 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung als Erdwahlgrab; in ihnen können zwei Tote übereinander bestattet werden. Das Nutzungsrecht läuft 20 Jahre, die Ruhezeit im Grabkammersystem beträgt nach Paragraf 10 Satz 2 abweichend nur 15 Jahre. Die Verlängerung kostet 129 Euro je Jahr, die Beibelegung eines zweiten Sarges 1.268 Euro. | 2.573,00 € | 1.193,00 € | 3.766,00 € | 20 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Grabkammer (20 Jahre), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung Grabkammer, sowie Paragraf 10 Satz 2 und Paragraf 15 Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung |
2 Grabarten für die Urne in Sundern
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Sundern überhaupt. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Grabpflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten. | 653,00 € | 499,00 € | 1.152,00 € | 30 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Urnenreihengrab (30 Jahre), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Urnenbeisetzung, sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab, mehrstelligDer Tarif führt das Urnenwahlgrab ausdrücklich als mehrstellig; wie viele Urnen hineinpassen, richtet sich nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte. Nach Satz 5 können Urnenwahlgrabstätten außer in Grabfeldern auch in Mauern, also Kolumbarien, in Terrassen und Hallen oder im Wurzelbereich von Bäumen eingerichtet werden; eigene Gebühren nennt der Tarif dafür nicht. Das Nutzungsrecht läuft 35 Jahre, die Verlängerung kostet 64 Euro je Jahr. | 2.241,00 € | 499,00 € | 2.740,00 € | 35 J. | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Urnenwahlgrab (35 Jahre, mehrstellig), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Urnenbeisetzung, sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
30 weitere Gebühren in der Satzung von Sundern
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung | 1.246,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung |
| Sargbestattung als Beibelegung in einer bereits belegten Grabstätte | 1.300,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung Beibelegung |
| Sargbestattung in einer Grabkammer | 1.193,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung Grabkammer |
| Sargbestattung als Beibelegung in einer Grabkammer | 1.268,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung Grabkammer Beibelegung |
| Sargbestattung für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr | 445,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung (bis 5. LJ) |
| Urnenbeisetzung | 499,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Urnenbeisetzung |
| Urnenbeisetzung als Beibelegung in einer bereits belegten Grabstätte | 541,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Urnenbeisetzung Beibelegung |
| Urnenbeisetzung als Beibelegung in einer Grabkammer | 691,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Urnenbeisetzung Beibelegung Grabkammer |
| Bestattung oder Beisetzung eines Sternenkindes | 100,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung/Beisetzung Sternenkind, und Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Zuschlag für Bestattungen und Beisetzungen freitags ab 14 Uhr und samstags | 100,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, letzte Zeile |
| Zuschlag für ein pflegefreies Rasengrab bei einer Sargbestattung, je Jahr | im Gebührentarif ist die Zeile vorgesehen, der Betrag aber nicht ausgefüllt | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Zuschlag für Rasengrab (Sargbestattung) pro Jahr, und Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Zuschlag für ein pflegefreies Rasengrab bei einer Urnenbeisetzung, je Jahr | im Gebührentarif ist die Zeile vorgesehen, der Betrag aber nicht ausgefüllt | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Zuschlag für Rasengrab (Urnenbeisetzung) pro Jahr, und Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab, je Jahr und Grabstelle | 70,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Verlängerung Erdwahlgrab pro Jahr pro Stelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr | 64,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabkammer, je Jahr | 129,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Verlängerung Grabkammer pro Jahr |
| Ausgrabung eines Sarges | 2.742,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Ausgrabung Sarg |
| Ausgrabung einer Urne | 712,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Ausgrabung Urne |
| Benutzung der Auferstehungskapelle, gesamt | 684,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Leichenhallengebühren, Zeile Auferstehungskapelle, gesamt |
| Benutzung der Auferstehungskapelle, nur Feierraum | 411,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Leichenhallengebühren, Zeile Auferstehungskapelle, nur Feierraum |
| Benutzung der Auferstehungskapelle, nur Leichenkammer | 274,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Leichenhallengebühren, Zeile Auferstehungskapelle, nur Leichenkammer |
| Einebnung einer nicht abgelaufenen Grabstelle eines Erdwahlgrabes, Grundgebühr | 120,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, erste Zeile, und Paragraf 15 Absatz 11 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Einebnung eines nicht abgelaufenen Erdreihengrabes oder einer Grabkammer, Grundgebühr | 120,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, zweite Zeile |
| Einebnung eines Urnengrabes, Grundgebühr | 80,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, dritte Zeile |
| Einebnung eines Erdwahlgrabes, je Jahr Restlaufzeit und Grabstelle | 15,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, vierte Zeile |
| Einebnung eines Erdreihengrabes oder einer Grabkammer, je Jahr Restlaufzeit | 15,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, fünfte Zeile |
| Einebnung eines Urnengrabes, je Jahr Restlaufzeit | 8,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Einebnungsgebühren, sechste Zeile |
| Einbringung eines kremierten Haustieres in eine belegte Grabstätte | 499,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Sonstige Gebühren, erste Zeile, und Paragraf 12 der Friedhofssatzung |
| Verwaltungsgebühr für die Bestattung von Verstorbenen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod nicht in Sundern gemeldet waren und für die kein Grab mit bestehendem Nutzungsrecht vorhanden ist | 100,00 € | Gebührentarif, Abschnitt Sonstige Gebühren, zweite Zeile |
| Besondere zusätzliche Leistungen, die der Gebührentarif nicht vorsieht | die Vergütung setzt der Friedhofsträger im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand fest | Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung |
| Zurückgenommener Antrag auf Bestattung oder auf Benutzung einer Einrichtung, nachdem mit der Ausführung begonnen wurde | bis zur Hälfte des im Gebührentarif festgelegten Satzes | Paragraf 1 Absatz 3 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Sundern über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.966,00 €
Erdreihengrab in Sundern, über 30 Jahre, das sind 365,53 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif, Abschnitt Nutzungsrechtsgebühren, Zeile Erdreihengrab (30 Jahre), und Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung, sowie Paragraf 10 Satz 1 und Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung | 1.920,00 € |
| BestattungGebührentarif, Abschnitt Bestattungsgebühren, Zeile Sargbestattung | 1.246,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.166,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Sundern. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit verliehen, also für 30 Jahre; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Im ersten Jahr der Nutzung darf nach Absatz 3 zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Die Herrichtung und Instandhaltung liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Sundern (Sauerland) samt dem Gebührentarif, der nach Paragraf 1 Absatz 1 Bestandteil der Satzung ist, vom 26.09.2019, beschlossen vom Rat am 19.09.2019, in Kraft am Tag ihrer Verkündung, ersetzt die Gebührensatzung vom 12.12.1997. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Sundern offenlässt
- Sundern hat keine pflegefreie Grabart, die sich beziffern ließe, obwohl die Friedhofssatzung eine kennt. Paragraf 18 beschreibt pflegefreie Grabstätten als Reihen- oder Wahlgrabstätten ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschließlich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Pflanzen, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale sind unzulässig, erlaubt ist nur eine bündig verlegte Grabplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Meter, auf Urnengräbern 0,25 mal 0,25 Meter. Absatz 2 sagt, die Pflege beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche, werde vom Friedhofsträger übernommen und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Genau diese Gebühr fehlt: Der Gebührentarif führt die beiden Zeilen Zuschlag für Rasengrab (Sargbestattung) pro Jahr und Zuschlag für Rasengrab (Urnenbeisetzung) pro Jahr, und beide Betragsfelder sind leer. Das ist keine Lesefehler unserer Auswertung: In der amtlichen PDF-Datei steht an dieser Stelle kein Wort, und die Gebührentabelle auf der Dienstleistungsseite der Stadt lässt dieselben beiden Felder frei. Ein Rasengrab in Sundern kostet also die Nutzungsgebühr seiner Grabart plus einen Betrag, den die Satzung nicht nennt. Wir führen deshalb kein pflegefreies Grab, statt eine Zahl zu erfinden.
- Für die anonymen Erdreihengrabstätten und die anonymen Urnenreihengrabstätten, die Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstaben cc und dd der Friedhofssatzung als eigene Grabarten führt und die Paragraf 17 Absatz 1 Buchstabe c für Aschen wiederholt, nennt der Gebührentarif keine Position. Die Satzung beschreibt sie auch nirgends näher. Ob die Stadt sie zum Satz des gewöhnlichen Reihengrabes vergibt oder gar nicht anbietet, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
- Alle sechs erfassten Grabarten sind nicht pflegefrei, und das steht ausdrücklich in der Satzung. Paragraf 26 Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten hergerichtet und dauernd in würdigem Stand gehalten werden, Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, und Absatz 4 setzt eine Frist von sechs Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts. Nur Blumen und Kränze nimmt der Friedhofsträger nach Absatz 1 Satz 3 vier bis sechs Wochen nach der Bestattung selbst ab. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Pflegepflicht kann der Friedhofsträger nach Paragraf 27 Absatz 2 das Nutzungsrecht entziehen.
- Der Gebührentarif ist vom 19.09.2019 und damit knapp sieben Jahre alt. Wir haben in derselben Sitzung nach einer jüngeren Fassung gesucht. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt baut seine Dateiliste erst im Browser aus JSON zusammen; ohne Browser sieht man eine leere Seite. Mit Browser geholt führt es unter der Überschrift Friedhof genau zwei Dateien, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung, und keine Änderungssatzung. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt bieten zwei Jahrgangsregister an, 2026 und 2024/2025; beide zusammen reichen von September 2024 bis September 2026 und enthalten keine friedhofsrechtliche Satzung, wohl aber andere Gebührensatzungen aus dem Oktober 2025. Die Dienstleistungsseite der Stadt nennt für die Gebührentabelle ausdrücklich den Stand 1. Oktober 2019. Für die Jahre 2019 bis 2024 gibt es kein durchsuchbares Bekanntmachungsarchiv; das Ratsinformationssystem der Stadt beantwortet Anfragen mit dem Statuscode 403 und war nicht auswertbar.
- Die Beisetzungsgebühren des Tarifs sind auffällig hoch. Eine Sargbestattung kostet 1.246 Euro, eine Urnenbeisetzung 499 Euro; im Bundesdurchschnitt unserer erfassten Satzungen liegen beide deutlich niedriger. Der Tarif nennt keine Aufteilung in Ausheben, Schließen und Verwaltungsarbeiten, sondern nur den einen Betrag. Wir haben ihn unverändert übernommen.
- Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von 100 Euro für Bestattungen und Beisetzungen freitags ab 14 Uhr und samstags sowie die Benutzung der Auferstehungskapelle mit 274 bis 684 Euro. Ebenfalls nicht eingerechnet ist die Verwaltungsgebühr von 100 Euro für Verstorbene, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod nicht in Sundern gemeldet waren und für die kein Grab mit bestehendem Nutzungsrecht vorhanden ist.
- Die Einebnungsgebühren des Tarifs fallen nicht bei jedem Grab an. Sie greifen nach Paragraf 15 Absatz 11 Satz 3 der Friedhofssatzung, wenn eine Grabstätte vor Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben wird und die ordnungsgemäße Instandhaltung und spätere Einebnung durch Zahlung einer Grabpflegegebühr sichergestellt werden muss. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr von 80 oder 120 Euro und einem Betrag je Jahr Restlaufzeit von 8 oder 15 Euro zusammen und stehen deshalb unter den weiteren Gebühren, nicht in der Nutzungsgebühr.
- Die Gebühren gelten für die vierzehn von der Stadt verwalteten Friedhöfe, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung aufzählt: Allendorf, Amecke, Enkhausen, Hachen, Hagen, Hellefeld, Hövel, Langscheid, Meinkenbracht, Stemel, Stockum, Sundern Alter Friedhof, Sundern Neuer Friedhof und Westenfeld. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht. Der Friedhof im Ortsteil Endorf ist kirchlich und fällt nicht unter diese Satzung; für ihn gelten die Gebühren seines eigenen Trägers.
- Auf den Friedhöfen Enkhausen und Westenfeld gelten nach Paragraf 15 Absatz 14 der Friedhofssatzung Sonderregeln für Wahlgräber mit mehr als vier Stellen, die vor der Übernahme durch die Stadt vergeben wurden: Das Nutzungsrecht an der fünften und den folgenden zusammenhängenden Stellen kann jederzeit unentgeltlich zurückgegeben werden, und für diese Stellen fallen dann keine Verlängerungsgebühren an.
- Kolumbarien, Terrassen- und Baumgrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 3 Satz 5 der Friedhofssatzung als Urnenwahlgrabstätten möglich, und Absatz 4 beschreibt die Beisetzung im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume samt einheitlicher Namensplakette durch den Friedhofsträger. Eigene Gebühren nennt der Tarif dafür nicht; es gilt also die Gebühr des Urnenwahlgrabes. Eine eigene Grabart haben wir daraus nicht gebildet. Ob die Baumgrabstätte pflegefrei ist, sagt die Satzung nicht: Absatz 4 Satz 3 verbietet zwar Grabschmuck am Baum, spricht aber nicht von der Pflege, und Paragraf 18 nennt die Baumgrabstätte nicht unter den pflegefreien Grabstätten.
- Für Ehrengrabstätten obliegen Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung dem Friedhofsträger. Der Tarif nennt dafür keine Gebühr, deshalb sind sie hier nicht als Grabart geführt.
Friedhöfe in Sundern und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in SundernLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Sundern (Sauerland) samt dem Gebührentarif, der nach Paragraf 1 Absatz 1 Bestandteil der Satzung ist vom 26.09.2019, beschlossen vom Rat am 19.09.2019, in Kraft am Tag ihrer Verkündung, ersetzt die Gebührensatzung vom 12.12.1997
- Friedhofssatzung der Stadt Sundern (Sauerland) mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten, den Grabarten und der Pflegezuständigkeit vom 26.09.2019, in Kraft am Tag nach ihrer Veröffentlichung
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Sundern, Abschnitt Friedhof Stand der Abfrage am 05.09.2026, führt genau zwei Dateien, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung, und keine Änderungssatzung
- Dienstleistungsseite Friedhöfe der Stadt Sundern mit der vollständigen Gebührentabelle, den Anschriften der Friedhöfe und den Ansprechpersonen Stand der Abfrage am 05.09.2026, die Tabelle trägt die Überschrift Die Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Sundern (Stand: 1. Oktober 2019) und lässt dieselben zwei Rasengrabzeilen leer wie die Satzung
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Sundern, Jahrgänge 2024 bis 2026 durchgesehen am 05.09.2026, beide angebotenen Jahrgangsregister von September 2024 bis September 2026 enthalten keine friedhofsrechtliche Satzung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.