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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bad Rappenau · Baden-Württemberg · AGS 08125006

Friedhofsgebühren in Bad Rappenau, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührenverzeichnis, Anlage zur Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Rappenau, gültig ab 01.01.2025, neu gefasst durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bad Rappenau und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bad Rappenau.

971,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Sargbestattungen, Kindergrab für Kinder unter 2 Jahre, mit Beisetzung

12.575,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab für Sargbestattungen, vierfachbreit, mit Beisetzung

19
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Verstorbene und Aschen, Regelfall

Paragraf 9 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bad Rappenau kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bad Rappenau führt 19 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Sargbestattungen, Kindergrab für Kinder unter 2 Jahre mit 971,00 €, die teuerste Wahlgrab für Sargbestattungen, vierfachbreit mit 12.575,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenverzeichnis, Anlage zur Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Rappenau, gültig ab 01.01.2025, neu gefasst durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

13 Grabarten für die Erdbestattung in Bad Rappenau

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Sargbestattungen, ErwachsenengrabDas günstigste Erdgrab in Bad Rappenau. Reihengräber werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. Für Herrichten und Pflege ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Verantwortliche nach Paragraf 23 Absatz 1 zuständig.1.580,00 €1.165,00 €2.745,00 €20 J.Abschnitt 3 Ziffer 1.1 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Rasenreihengrab für SargbestattungenDer Aufschlag von 1.120,00 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist der Preis der Pflege, die die Stadt übernimmt. Paragraf 12 a Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt das ausdrücklich. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt. Grabbepflanzung und Grabschmuck sind unzulässig, die Rasenfläche ist von jeglichem Grabschmuck freizuhalten, und die Stadt darf abgelegte Blumen und Pflanzschalen entfernen. Eine flache, überfahrbare, in den Rasen eingelassene Natursteinplatte mit Namen und Lebensdaten ist zulässig; ihre Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen in keiner Gebührenzeile der Stadt. Eine Umwandlung in ein Wahlgrab ist nach Absatz 3 auch nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen.2.700,00 €1.165,00 €3.865,00 €20 J.Abschnitt 3 Ziffer 1.2 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Reihengrab für Sargbestattungen, Kindergrab für Kinder unter 10 JahreDie Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, beträgt nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung 10 Jahre und stimmt mit der Laufzeit der Grabnutzung überein.490,00 €722,00 €1.212,00 €10 J.Abschnitt 3 Ziffer 1.3 und Abschnitt 2 Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses
Reihengrab für Sargbestattungen, Kindergrab für Kinder unter 2 JahreDie Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung 6 Jahre; dieselbe Ruhezeit gilt für Fehlgeburten und Ungeborene. Für deren Bestattung sieht Abschnitt 2 Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses eine eigene Beisetzungsgebühr von 558,00 Euro vor, aber keine eigene Grabnutzungszeile.290,00 €681,00 €971,00 €6 J.Abschnitt 3 Ziffer 1.4 und Abschnitt 2 Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, einfachbreitDas Gebührenverzeichnis rechnet den Jahresanteil mit 95,00 Euro selbst vor. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.2.850,00 €1.165,00 €4.015,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.1 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, einfachbreit als TiefgrabZwei Plätze übereinander, Jahresanteil 142,33 Euro. In einem Tiefgrab sind nach Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. Wir setzen die höhere Beisetzungsgebühr für das Tiefgrab an. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.4.270,00 €1.266,00 €5.536,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.2 und Abschnitt 2 Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, doppeltbreitZwei Plätze nebeneinander, Jahresanteil 190,00 Euro. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.5.700,00 €1.165,00 €6.865,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.3 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, doppelbreit mit einer TiefgrabstelleDrei Plätze, Jahresanteil 237,67 Euro. Als Beisetzungsgebühr setzen wir den gewöhnlichen Satz an; für eine Bestattung in der Tiefgrabstelle gilt nach Abschnitt 2 Ziffer 2.2 der höhere Satz von 1.266,00 Euro. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.7.130,00 €1.165,00 €8.295,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.4 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, doppelbreit mit zwei TiefgrabstellenVier Plätze, Jahresanteil 285,00 Euro. Als Beisetzungsgebühr setzen wir den gewöhnlichen Satz an; für eine Bestattung in einer Tiefgrabstelle gilt der höhere Satz. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.8.550,00 €1.165,00 €9.715,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.5 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, dreifachbreitDrei Plätze nebeneinander, Jahresanteil 285,00 Euro, derselbe Betrag wie beim doppelbreiten Grab mit zwei Tiefgrabstellen. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.8.550,00 €1.165,00 €9.715,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.6 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab für Sargbestattungen, vierfachbreitDas teuerste Grab der Stadt, vier Plätze, Jahresanteil 380,33 Euro. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.11.410,00 €1.165,00 €12.575,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.7 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Rasenwahlgrab für Sargbestattungen, einfachbreitJahresanteil 151,00 Euro, also 1.680,00 Euro mehr als beim gewöhnlichen einfachbreiten Wahlgrab. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche der Rasenwahlgräber erfolgt nach Paragraf 13 Absatz 16 der Friedhofssatzung durch die Stadt. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt. Grabbepflanzung und Grabschmuck sind unzulässig, die Rasenfläche ist von jeglichem Grabschmuck freizuhalten, und die Stadt darf abgelegte Blumen und Pflanzschalen entfernen. Eine flache, überfahrbare, in den Rasen eingelassene Natursteinplatte mit Namen und Lebensdaten ist zulässig; ihre Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen in keiner Gebührenzeile der Stadt. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.4.530,00 €1.165,00 €5.695,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.8 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Rasenwahlgrab für Sargbestattungen, einfachbreit als TiefgrabZwei Plätze übereinander, Jahresanteil 198,33 Euro. Die Pflege trägt nach Paragraf 13 Absatz 16 der Friedhofssatzung die Stadt. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.5.950,00 €1.266,00 €7.216,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 3.9 und Abschnitt 2 Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses

6 Grabarten für die Urne in Bad Rappenau

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Urnenbestattungen, UrnenreihengrabIn jedem Urnenreihengrab wird nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt, Ausnahmen kann die Stadt zulassen. Eine Umwandlung in ein Urnenwahlgrab ist nach Absatz 3 auch nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen. Für Herrichten und Pflege ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Verantwortliche zuständig.1.180,00 €640,00 €1.820,00 €20 J.Abschnitt 3 Ziffer 2.1 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
UrnengemeinschaftsgrabanlageWir führen diese Grabart bewusst nicht als pflegefrei. Paragraf 11 der Friedhofssatzung zählt Urnengemeinschaftsgrabstätten zwar als eigene Grabart auf, aber anders als für Rasengräber, Baumgräber und das anonyme Urnenfeld gibt es für sie keinen Paragrafen, der die Pflege der Stadt zuweist. Es bleibt damit bei Paragraf 25 Absatz 3, der Herrichten und Pflege dem Verantwortlichen auferlegt. Nicht zu verwechseln mit den anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten des Paragrafen 11 Nummer 6, die nur auf dem Friedhof Bad Rappenau bestehen und deren Ruhezeit nach Paragraf 9 Satz 4 abweichend 15 Jahre beträgt.990,00 €640,00 €1.630,00 €20 J.Abschnitt 3 Ziffer 2.2 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
Anonymes UrnenfeldDas günstigste Grab in Bad Rappenau. Im anonymen Urnenfeld wird nach Paragraf 14 b Absatz 1 der Friedhofssatzung jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen; auf der Grabanlage dürfen keine Namen oder sonstigen Hinweise auf die verstorbene Person angebracht werden, und die Grabanlage wird nach Absatz 2 von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Grabmale und Blumenschmuck sind nach Absatz 3 untersagt. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 4 ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf Zeitpunkt und Stelle. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Satz 4 abweichend 15 Jahre.640,00 €640,00 €1.280,00 €15 J.Abschnitt 3 Ziffer 2.3 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
Baumgrab als UrnenreihengrabIn jedem Urnenreihengrab am Baum wird nach Paragraf 14 a Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt; eine Umwandlung in ein Urnenwahlgrab am Baum ist nach Absatz 3 auch nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Paragraf 14 a Absatz 5 der Friedhofssatzung durch die Stadt. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen, die im Fußbereich eines Baumes beigesetzt werden; Grabbepflanzung, Grabschmuck und ein Grabmal sind ausgeschlossen. Muss ein Baum entfernt werden oder wird er zerstört, pflanzt die Stadt nach Absatz 8 einen Ersatzbaum. Die flache Natursteinplatte mit den Namen zahlt nach Absatz 6 der Nutzungsberechtigte selbst.1.160,00 €640,00 €1.800,00 €20 J.Abschnitt 3 Ziffer 2.4 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
Urnenwahlgrab für bis zu 2 UrnenJahresanteil 118,67 Euro. In einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen mit laufender Ruhezeit beigesetzt werden. Jede zusätzliche Urnenbelegung über das erworbene Recht hinaus kostet nach Abschnitt 3 Ziffer 5.1 weitere 950,00 Euro für 20 Jahre. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.3.560,00 €640,00 €4.200,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 4.1 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
Baumgrab als Urnenwahlgrab für bis zu 2 UrnenJahresanteil 127,00 Euro. In einem Urnenwahlgrab am Baum können nach Paragraf 14 a Absatz 4 der Friedhofssatzung zwei Urnen mit laufender Ruhezeit beigesetzt werden. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Paragraf 14 a Absatz 5 der Friedhofssatzung durch die Stadt. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen, die im Fußbereich eines Baumes beigesetzt werden; Grabbepflanzung, Grabschmuck und ein Grabmal sind ausgeschlossen. Muss ein Baum entfernt werden oder wird er zerstört, pflanzt die Stadt nach Absatz 8 einen Ersatzbaum. Die flache Natursteinplatte mit den Namen zahlt nach Absatz 6 der Nutzungsberechtigte selbst. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für 30 Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles. Eine Verlängerung ist nach Absatz 3 frühestens ein Jahr vor Ablauf und für mindestens drei bis höchstens 30 Jahre möglich; bei mehrstelligen Gräbern sind alle Grabstellen auf eine einheitliche Nutzungszeit zu bringen. Die Gebühr dafür wird nach Abschnitt 3 Ziffer 6.1 anteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode berechnet.3.810,00 €640,00 €4.450,00 €30 J.Abschnitt 3 Ziffer 4.2 und Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses

24 weitere Gebühren in der Satzung von Bad Rappenau

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung einschließlich Grab öffnen und schließen, Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre1.165,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses
Beisetzung einschließlich Grab öffnen und schließen, Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre im Tiefgrab1.266,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses
Beisetzung einschließlich Grab öffnen und schließen, Kinder unter 10 Jahre722,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses
Beisetzung einschließlich Grab öffnen und schließen, Kinder unter 2 Jahre681,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses
Bestattung von Fehlgeburten, Tot- und Ungeborenen sowie Körperteilen558,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses
Beisetzung von Urnen640,00 €Abschnitt 2 Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der Leichenhalle je Tag93,00 €Abschnitt 2 Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der Aussegnungshalle je Feier299,00 €Abschnitt 2 Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses
Grabmalgenehmigung48,00 €Abschnitt 1 Ziffer 1 des Gebührenverzeichnisses
Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern im Einzelfall29,00 €Abschnitt 1 Ziffer 2 des Gebührenverzeichnisses
Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern für 3 Jahre88,00 €Abschnitt 1 Ziffer 3 des Gebührenverzeichnisses
Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege für 3 Jahre88,00 €Abschnitt 1 Ziffer 4 des Gebührenverzeichnisses
Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen227,00 €Abschnitt 1 Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts in Fällen ohne Beisetzung21,00 €Abschnitt 1 Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses
Versand einer UrneKosten eines beauftragten geeigneten UnternehmensAbschnitt 1 Ziffer 7 des Gebührenverzeichnisses
Sonstige Verwaltungsleistungen je 15 Minuten Bearbeitungszeit16,00 €Abschnitt 1 Ziffer 8 des Gebührenverzeichnisses
Ausgrabung einer Aschenurne435,00 €Abschnitt 2 Ziffer 3.1 des Gebührenverzeichnisses
Umbettung einer Aschenurne517,00 €Abschnitt 2 Ziffer 3.2 des Gebührenverzeichnisses
Sonstige Ausgrabungen und UmbettungenKosten eines beauftragten geeigneten UnternehmersAbschnitt 2 Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses
Zuschlag für Bestattungen an Samstagen auf die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle und der Leichenhalle50 ProzentAbschnitt 2 Ziffer 5.1 des Gebührenverzeichnisses
Zusätzliche Urnenbelegung in Wahlgräbern über das bisher erworbene Recht hinaus, je zusätzlicher Belegung, ein Platz für 20 Jahre950,00 €Abschnitt 3 Ziffer 5.1 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung von Wahlgräbernanteilig im Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode; eine Verlängerung ohne Beisetzung muss mindestens 3 Jahre umfassenAbschnitt 3 Ziffer 6.1 des Gebührenverzeichnisses
Vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten an Wahl- und Urnenwahlgräbernkeine anteilige RückvergütungParagraf 5 Absatz 1 der Bestattungsgebührenordnung
Kostenpflichtiges Abräumen der Grabstätte durch die Stadt, wenn der Nutzungsberechtigte nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts abräumtnach Aufwand; einen Satz nennt das Gebührenverzeichnis nichtParagraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Gebührenverzeichnis, Anlage zur Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Rappenau, gültig ab 01.01.2025, neu gefasst durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2024.

Was ein Grab in Bad Rappenau über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.945,00 €

Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab in Bad Rappenau, über 20 Jahre, das sind 397,25 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAbschnitt 3 Ziffer 1.1 und Abschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses1.580,00 €
BestattungAbschnitt 2 Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses1.165,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.745,00 €

Das günstigste Erdgrab in Bad Rappenau. Reihengräber werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. Für Herrichten und Pflege ist nach Paragraf 25 Absatz 3 der Verantwortliche nach Paragraf 23 Absatz 1 zuständig.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührenverzeichnis, Anlage zur Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Rappenau, gültig ab 01.01.2025, neu gefasst durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2024. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Bad Rappenau offenlässt

  • Die Beträge des Gebührenverzeichnisses in Abschnitt 3 sind Gesamtbeträge für die ganze Laufzeit, nicht Jahressätze. Die Tabelle führt dafür eigene Spalten: Plätze, Jahre, Satz und je Jahr, und die letzte Spalte ist nur bei den Wahlgräbern gefüllt und dort erkennbar der Quotient aus Satz und Jahren. Bei den Reihengräbern bleibt sie leer. Wer die Spalte Satz für einen Jahressatz hält, setzt das Erwachsenengrab um das Zwanzigfache zu hoch an.
  • Als pflegefrei führen wir sechs Grabarten, jede gestützt auf einen eigenen Absatz der Friedhofssatzung, der die Pflege ausdrücklich der Stadt zuweist: Rasenreihengrab nach Paragraf 12 a Absatz 4, Rasenwahlgrab und Rasenwahlgrab als Tiefgrab nach Paragraf 13 Absatz 16, Baumgrab als Urnenreihen- und als Urnenwahlgrab nach Paragraf 14 a Absatz 5 und das anonyme Urnenfeld nach Paragraf 14 b Absatz 2. Alle anderen Grabarten fallen unter Paragraf 25 Absatz 3, der Herrichten und Pflege dem Verantwortlichen nach Paragraf 23 Absatz 1 auferlegt, und zwar bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts.
  • Der Preisabstand stützt die Zuordnung. Das Rasenreihengrab kostet 1.120,00 Euro mehr als das gewöhnliche Reihengrab, das Rasenwahlgrab 1.680,00 Euro mehr als das gewöhnliche Wahlgrab. Beim Baumgrab ist es umgekehrt: Es kostet 20,00 Euro weniger als das Urnenreihengrab und ist damit die einzige pflegefreie Grabart, deren Aufpreis fehlt. Der Beleg steht aber im Satzungstext und nicht im Preis.
  • Die Urnengemeinschaftsgrabanlage nach Abschnitt 3 Ziffer 2.2 führen wir nicht als pflegefrei, obwohl der Name es nahelegt und sie mit 990,00 Euro billiger ist als das Urnenreihengrab. Paragraf 11 der Friedhofssatzung zählt sie unter Nummer 9 als eigene Grabart auf, aber die Satzung enthält keinen Paragrafen, der sie regelt, und damit auch keine Aussage über die Pflege. Ein Absatz, der Grabarten nur aufzählt, ist kein Beleg. Die anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten unter Nummer 6 derselben Aufzählung, die es nur auf dem Friedhof Bad Rappenau gibt, sind dagegen von Paragraf 14 b gedeckt und stehen hier als anonymes Urnenfeld.
  • Paragraf 15 der Friedhofssatzung kennt gärtnerbetreute Grabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten. Voraussetzung für die Zuteilung ist der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit dem von der Stadt für dieses Feld bestimmten Vertragspartner, mit einer Laufzeit entsprechend der Ruhe- oder Nutzungszeit; eine eigene Gestaltung der Grabstätte ist ausgeschlossen, Grabeinfassungen und Grabzubehör sind unzulässig. Das Gebührenverzeichnis führt dafür keine eigene Zeile, sie laufen also unter den gewöhnlichen Reihen- und Wahlgrabsätzen. Wir legen dafür keine Grabart an: Was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung der Stadt, und pflegefrei im Sinne dieses Verzeichnisses wären sie ohnehin nicht, weil nicht die Stadt die Pflege trägt.
  • Als Beisetzungsgebühr setzen wir den Satz aus Abschnitt 2 Ziffer 2 an. Er ist vollständig, denn die Überschrift dieser Ziffer lautet ausdrücklich Beisetzung einschließlich Grab öffnen und schließen; eine zweite, getrennt erhobene Zeile für das Öffnen des Grabes gibt es nicht. Nicht enthalten sind die Leichenhalle mit 93,00 Euro je Tag, die Aussegnungshalle mit 299,00 Euro je Feier und der Samstagszuschlag von 50 Prozent, der nach Abschnitt 2 Ziffer 5.1 nur auf diese beiden Hallengebühren aufschlägt.
  • Bei den mehrstelligen Wahlgräbern mit Tiefgrabstellen nach Abschnitt 3 Ziffern 3.4 und 3.5 setzen wir die gewöhnliche Beisetzungsgebühr von 1.165,00 Euro an, weil die erste Bestattung dort nicht zwingend in der Tiefgrabstelle erfolgt. Für eine Bestattung mit Tieferlegung gilt nach Abschnitt 2 Ziffer 2.2 der höhere Satz von 1.266,00 Euro, also 101,00 Euro mehr. Beim einfachbreiten Tiefgrab nach Ziffer 3.2 und beim Rasenwahlgrab als Tiefgrab nach Ziffer 3.9 haben wir den höheren Satz angesetzt, weil dort die untere Stelle zuerst belegt wird.
  • Für die Bestattung von Fehlgeburten, Tot- und Ungeborenen sowie Körperteilen nennt Abschnitt 2 Ziffer 2.5 eine eigene Beisetzungsgebühr von 558,00 Euro, aber keine eigene Grabnutzungszeile. Wir legen dafür keine Grabart an. Die Ruhezeit entspricht nach Paragraf 9 Satz 3 der Friedhofssatzung der von Kindern bis zum zweiten Lebensjahr, also 6 Jahre.
  • Die Nutzungszeit der Wahlgräber beträgt 30 Jahre, die Ruhezeit dagegen nur 20 Jahre. Wir tragen beide Werte getrennt ein. Bei den Reihengräbern fallen beide zusammen, weil sie nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung genau für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.
  • Die Friedhofssatzung stammt vom 16.05.2019 und ist damit älter als drei Jahre. Wir haben im vollständigen Ortsrecht der Stadt nachgesehen: Die Rubrik 07 Friedhofswesen führt vier Dokumente, die Bestattungsgebührenordnung ab 01.07.2019, deren 1. Änderung, das Gebührenverzeichnis ab 01.01.2025 und diese Friedhofssatzung. Eine Änderungssatzung zur Friedhofssatzung steht dort nicht, obwohl dieselbe Ortsrechtsseite in anderen Rubriken bereits Satzungen mit Geltung ab 01.01.2026 führt und damit nachweislich gepflegt wird.
  • Das Gebührenverzeichnis nennt für die Grabarten keine Friedhöfe. Paragraf 11 der Friedhofssatzung sagt dazu nur, es bestehe kein Anspruch darauf, dass in allen Stadtteilen sämtliche Arten von Grabstätten zur Verfügung stehen; die anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten gibt es ausdrücklich nur auf dem Friedhof Bad Rappenau. Welcher Friedhof welche Grabart anbietet, geht aus keiner der vier Quellen hervor.
  • Die Stadt veröffentlicht keine gesonderten Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Wir nennen die erste der drei auf der Seite der Friedhofsverwaltung genannten Durchwahlen und die Öffnungszeiten des Rathauses am Kirchplatz.

Friedhöfe in Bad Rappenau und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.