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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Weinheim · Baden-Württemberg · AGS 08226096

Friedhofsgebühren in Weinheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weinheim mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, vom Gemeinderat beschlossen am 13.11.2024, ausgefertigt am 22.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2024, in Kraft seit 01.12.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Weinheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Weinheim, Friedhofsverwaltung.

832,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld, mit Beisetzung

4.553,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Erdbestattungswahlgrab, einstellig, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Leichen

Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Weinheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Weinheim führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld mit 832,00 €, die teuerste Erdbestattungswahlgrab, einstellig mit 4.553,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weinheim mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, vom Gemeinderat beschlossen am 13.11.2024, ausgefertigt am 22.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2024, in Kraft seit 01.12.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Weinheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDas günstigste Erdgrab in Weinheim. Die Gebühr von 1.482 Euro gilt nach der Überschrift der Ziffer 1 für die Dauer der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt; das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung, endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist nicht möglich. Auf dem Alten Friedhof Hohensachsen kommen nach Ziffer 2.6 25 Prozent hinzu.1.482,00 €1.478,00 €2.960,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1
Erdbestattungsreihengrab für Kinder bis 10 Jahre im KinderfeldDas Grab wird nur für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr vergeben, und für diese beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung zehn Jahre. Die Bestattungsgebühr für Kinder bis zu 10 Jahren beträgt nach Ziffer 5.1.2 482 Euro; für Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg sind es nach Ziffer 5.1.3 nur 166 Euro.350,00 €482,00 €832,00 €10 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2
Erdbestattungswahlgrab, einstelligDas Nutzungsrecht beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre und ist verlängerbar, bei einstelligen Grabstätten um fünf bis fünfundzwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1 je Stelle und Jahr 123 Euro. Der Gebührensatz bezieht sich nach Paragraf 5 Absatz 1 der Gebührensatzung auf jeweils eine Grabstelle; jede weitere Grabstätte kostet nach Ziffer 2.2 zusätzlich 2.375 Euro. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 2 gleichzeitig zwei Erdbestattungen übereinander und bis zu sechs Urnenbeisetzungen erfolgen. Auf dem Alten Friedhof Hohensachsen kommen nach Ziffer 2.6 25 Prozent hinzu.3.075,00 €1.478,00 €4.553,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1
KinderwahlgrabDas Nutzungsrecht beträgt bei Kinderwahlgräbern nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung fünfzehn Jahre, die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3 je Stelle und Jahr 42 Euro. Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 2.3 der Friedhofssatzung führt das Grab als Wahlgrab Sarg für Kinder, es ist deshalb als Erdgrab erfasst.630,00 €482,00 €1.112,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3

5 Grabarten für die Urne in Weinheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre, und für diese Dauer gilt die Gebühr. Eine Verlängerung ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Wir führen das Grab nicht als pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 1 verlangt, jede Grabstätte dauerhaft zu pflegen, und eine Ausnahme für das gewöhnliche Urnenreihengrab nennt die Satzung nicht.1.208,00 €478,00 €1.686,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2
Anonymes UrnengrabDas günstigste Urnengrab in Weinheim und das einzige pflegefreie Grab der Stadt. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt dazu: Reihengräber können auch Gemeinschaftsgräber sein, die ohne namentliche Nennung versehen werden, und deren Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegt der Stadt. Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden, die Beisetzung erfolgt ohne Trauergemeinde. Paragraf 13 Absatz 2 Ziffer 1.7 der Friedhofssatzung führt das anonyme Urnenreihengrab nur für den Hauptfriedhof.1.165,00 €478,00 €1.643,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3
Urnenwahlgrab, einstelligDas Nutzungsrecht beträgt fünfundzwanzig Jahre und ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung verlängerbar, die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4 je Stelle und Jahr 76 Euro. Jede weitere Grabstätte kostet nach Ziffer 2.5 zusätzlich 1.775 Euro. In einer Urnenwahlgrabstätte außerhalb eines gärtnergepflegten Grabfeldes können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden.1.900,00 €478,00 €2.378,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4
Urnennische im Kolumbarium für 2 UrnenDie Gebühr gilt nach der Überschrift der Ziffer 3 für fünfundzwanzig Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.6 je Stelle und Jahr 63 Euro. Nach Paragraf 5 Absatz 3 der Gebührensatzung lässt die Friedhofsverwaltung die Verschlusstafeln herstellen und anbringen, und die Kosten sind in der Nutzungsgebühr enthalten; Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung sagt dazu, die Verschlussplatte werde beim Ersterwerb einmalig von der Stadt gestellt. Trotzdem führen wir die Nische nicht als pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 8 und 9 regeln für die beiden Kolumbarien nur, wo Grabschmuck abgelegt werden darf, und nennen niemanden, der pflegt.1.575,00 €478,00 €2.053,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1
Urnennische im Kolumbarium für 4 UrnenWie die Nische für zwei Urnen, nur größer. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7 je Stelle und Jahr 67 Euro. Weinheim betreibt nach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung zwei Kolumbarien, Kolumbarium Süd mit vorgelagerten Simsen und Kolumbarium Nord mit zentralen Ablagetischen für den Grabschmuck.1.675,00 €478,00 €2.153,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2

33 weitere Gebühren in der Satzung von Weinheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattungsgebühr für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.478,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.1
Erdbestattungsgebühr für Kinder bis zu 10 Jahren482,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.2
Erdbestattungsgebühr für Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg166,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.3
Urnenbestattungsgebühr478,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2
Muslimische Bestattung für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.625,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3.1
Muslimische Bestattung für Kinder bis 10 Jahre589,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3.2
Zuschlag Tiefbestattung74,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1.4
Zuschlag Tiefbestattung bei muslimischer Bestattung148,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3.3
Zuschlag Grabaushub in Handschachtung, flach553,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.4.1
Zuschlag Grabaushub in Handschachtung, tief891,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5.4.2
Zuschlag auf die Bestattungsgebühr bei einer Bestattung außerhalb der üblichen Bestattungszeit50 Prozent Zuschlag auf die BestattungsgebührParagraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung
Erdbestattungswahlgrab, jede weitere Grabstätte, fünfundzwanzig Jahre2.375,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2
Urnenwahlgrab, jede weitere Grabstätte, fünfundzwanzig Jahre1.775,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 2.5
Zuschlag für den Erwerb von Nutzungsrechten auf dem Alten Friedhof Hohensachsen25 Prozent auf die Gebührensätze der Ziffern 2 und 4Gebührenverzeichnis Ziffern 2.6 und 4.8
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdbestattungswahlgrab je Stelle und Jahr123,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdbestattungswahlgrab je weiterer Grabstätte und Jahr95,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Kinderwahlgrab je Stelle und Jahr42,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab je Stelle und Jahr76,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab je weiterer Grabstätte und Jahr71,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenfach für 2 Urnen je Jahr63,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenfach für 4 Urnen je Jahr67,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4.7
Benutzung der Leichenhalle oder Kühlzelle je Tag59,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1
Benutzung der Leichenhalle oder Tiefkühlzelle je Tag74,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2
Benutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier210,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3
Orgelspiel oder Bedienung der Musikanlage durch den Organisten51,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4
Bestattungsordner oder Sargträger je Träger87,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6.5
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern eines stehenden Grabmales60,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1.1
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern eines liegenden Grabmales50,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1.2
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern einer Steinfassung40,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1.3
Berechtigungskarte zur Gewerbeausübung für den Einzelfall40,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.2.1
Berechtigungskarte zur Gewerbeausübung für ein Kalenderjahr100,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.2.2
Gießkannenfach je Jahr20,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7.3
Im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungennach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnetGebührenverzeichnis Ziffer 8
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weinheim mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, vom Gemeinderat beschlossen am 13.11.2024, ausgefertigt am 22.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2024, in Kraft seit 01.12.2024.

Was ein Grab in Weinheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.160,00 €

Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre in Weinheim, über 20 Jahre, das sind 408,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.1.11.482,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 5.1.11.478,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.960,00 €

Das günstigste Erdgrab in Weinheim. Die Gebühr von 1.482 Euro gilt nach der Überschrift der Ziffer 1 für die Dauer der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt; das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestattung, endet mit Ablauf der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist nicht möglich. Auf dem Alten Friedhof Hohensachsen kommen nach Ziffer 2.6 25 Prozent hinzu.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weinheim mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, vom Gemeinderat beschlossen am 13.11.2024, ausgefertigt am 22.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2024, in Kraft seit 01.12.2024. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Weinheim offenlässt

  • Aktualität geprüft am 05.09.2026. Die Beträge stammen aus der Änderungssatzung vom 13.11.2024, ausgefertigt am 22.11.2024 und öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2024; nach ihrem Artikel 2 gilt sie seit dem 01.12.2024. Durchgesehen wurden die vollständigen Verzeichnisse der Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Weinheim für 2023, 2024, 2025 und 2026. Der Jahrgang 2023 trägt die Änderungssatzung vom 01.03.2023, der Jahrgang 2024 die hier erfasste, und die Jahrgänge 2025 und 2026 enthalten keine einzige Bekanntmachung zum Friedhofs- oder Bestattungswesen. Eine neuere Fassung ist damit nicht ersichtlich.
  • Das Stadtrecht der Stadt Weinheim führt neben der Gebührensatzung von 2010 eine undatierte Datei mit dem Namen Friedhofsgebührenverzeichnis. Sie trägt kein Datum im Text und ist deshalb allein kein Beleg dafür, was gilt. Ihre Dateieigenschaften nennen als Vorlage eine Word-Datei vom 27.11.2024, und sie stimmt Zeile für Zeile mit der Änderungssatzung vom 13.11.2024 überein. Wir haben trotzdem die unterschriebene Bekanntmachung als Quelle genommen.
  • Die Änderung von 2024 hat das Gebührenmodell zurückgedreht. Die davor geltende Fassung vom 01.03.2023 rechnete die Wahlgrabgebühr als Jahressatz, also 66 Euro je Jahr für ein Erdbestattungswahlgrab, und setzte das Erdbestattungsreihengrab mit 700 und das Urnenreihengrab mit 635 Euro an. Seit dem 01.12.2024 gilt für Wahlgräber wieder ein Einmalbetrag für die vollen fünfundzwanzig Jahre, und der Jahressatz der Ziffer 4 gilt nur noch für die Verlängerung. Wer die Fassung von 2023 erwischt, liegt bei jedem Grab um mehr als die Hälfte zu niedrig.
  • Weinheim erhebt keine Friedhofsunterhaltungsgebühr und keinen sonstigen Zuschlag, der unabhängig von der Grabart auf jedes Grab fällt. Die Nutzungsgebühr ist deshalb schlicht der Betrag aus den Ziffern 1 bis 3 des Gebührenverzeichnisses.
  • Für den Alten Friedhof Hohensachsen erheben die Ziffern 2.6 und 4.8 einen Zuschlag von 25 Prozent auf die Gebührensätze für den Erwerb und die Verlängerung von Nutzungsrechten. Weinheim verwaltet nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung sechs Friedhöfe, den Hauptfriedhof und die Friedhöfe Sulzbach, Lützelsachsen, Hohensachsen, Heiligkreuz und Oberflockenbach. Wir haben durchweg mit dem Regelsatz ohne Zuschlag gerechnet und den Zuschlag unter den weiteren Gebühren festgehalten.
  • Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung kennt sechs Grabarten in einer Pflegeanlage sowie Reihengräber Urne am Baum mit integrierter Grabpflege. Der Name legt eine pflegefreie Grabart nahe, und er täuscht: Der Schlusssatz desselben Absatzes sagt, eine Bestattung oder Beisetzung in diesen Anlagen oder am Baum könne nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Pflegevertrages zwischen der nutzungsberechtigten Person und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner erworben werden. Der Preis steht damit nicht in der Satzung, und das Gebührenverzeichnis nennt für diese Gräber auch keine eigene Ziffer. Sie stehen deshalb nicht in dieser Erfassung.
  • Pflegefrei ist allein das anonyme Urnengrab. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt für Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Nennung ausdrücklich, deren Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliege der Stadt. Für alle übrigen Gräber gilt Paragraf 19 Absatz 1: Die Grabstätte ist dauerhaft zu pflegen und bis zum Ablauf der Nutzungszeit in verkehrssicherem Zustand zu halten.
  • Die Urnennischen in den beiden Kolumbarien führen wir nicht als pflegefrei, obwohl dort keine Grabfläche zu bepflanzen ist. Paragraf 19 Absatz 8 und 9 der Friedhofssatzung regeln für sie nur, wo Grabschmuck abgelegt werden darf und dass nichts an der Wand befestigt werden darf. Ein Satz, der die Pflege der Stadt zuweist, fehlt dort, anders als beim anonymen Grabfeld in Paragraf 14 Absatz 3.
  • Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung zählt auf, was in der Bestattungsgebühr enthalten ist: die Benutzung der Leichenhalle, die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, die Überführung von der Kapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofs mit höchstens vier Trägern, das Öffnen und Schließen des Grabes, das Einsenken, das Verbringen der Kränze und Blumen und die Bearbeitung des Sterbefalles. Absatz 2 lässt die Gebühr sinken, wenn nicht alle diese Leistungen in Anspruch genommen werden, nennt dafür aber im Gebührenverzeichnis von 2024 keinen Ermäßigungsbetrag mehr; die Fassung von 2023 hatte unter Ziffer 4.3 noch drei solcher Beträge. Wir haben deshalb den vollen Satz der Ziffer 5 angesetzt, weil das Verzeichnis keinen schmaleren nennt.
  • Die Benutzungsgebühren der Ziffer 6 für Leichenhalle, Trauerhalle, Orgelspiel und Sargträger stehen im Gebührenverzeichnis neben den Bestattungsgebühren der Ziffer 5, obwohl Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung dieselben Leistungen als in der Bestattungsgebühr enthalten bezeichnet. Wir haben sie deshalb nicht zur Beisetzungsgebühr addiert und unter den weiteren Gebühren festgehalten.
  • Wird eine Bestattung außerhalb der üblichen Bestattungszeit durchgeführt, erhöht sich die Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung um 50 Prozent. Ein fester Betrag lässt sich daraus nicht bilden, weil er von der jeweiligen Bestattungsgebühr abhängt.
  • Für das muslimische Grabfeld auf dem Hauptfriedhof nennt Ziffer 5.3 eigene Bestattungsgebühren von 1.625 Euro für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre. Eine eigene Nutzungsgebühr nennt das Gebührenverzeichnis dafür nicht; nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird dort ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf fünfundzwanzig Jahre mit Verlängerungsoption erworben. Wir haben das muslimische Grabfeld deshalb nicht als eigene Grabart erfasst und die Bestattungsgebühr unter den Bestattungsgebühren festgehalten.
  • Die Gemeinschaftsgrabstätte Sternchenfeld für nicht bestattungs- und beurkundungspflichtige Fehlgeburten wird nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung von der Stadt angelegt und in ihrer Verantwortung unterhalten. Das Gebührenverzeichnis nennt für sie keine Ziffer und damit keinen Betrag; sie ist deshalb nicht als Grabart erfasst.
  • Umbettungen und Ausgrabungen nennt das Gebührenverzeichnis von 2024 nicht mehr. Die Fassung vom 01.03.2023 führte sie unter den Ziffern 5 und 6 mit dem Sachaufwand zuzüglich 20 Prozent Gemeinkosten. Seit dem 01.12.2024 fallen sie unter die Auffangziffer 8, nach der nicht erfasste Leistungen nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet werden.

Friedhöfe in Weinheim und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.