Jüchen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05162012
Friedhofsgebühren in Jüchen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Jüchen über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 27.10.2025, vom Rat beschlossen am 02.10.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.10.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Jüchen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Jüchen, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung.
- 913,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.131,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, Regelfall
Reihengrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahren im Kindergrabfeld, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Jüchen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Jüchen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDie Nutzungszeit entspricht nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Ruhezeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet 515 Euro für fünf Jahre oder 103 Euro je Jahr bis zum Erreichen der Ruhefrist. | 3.090,00 € | 1.041,00 € | 4.131,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 und Abschnitt C Ziffer 17 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Jüchen. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.478,00 € | 1.041,00 € | 2.519,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 7 und Abschnitt C Ziffer 17 |
| Rasenreihengrabstätte für ErdbestattungenDas einzige pflegefreie Erdgrab in Jüchen. Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege unter Ausschluss der Nutzungsberechtigten, Angehörigen und Erben ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabplatte bestellt und verlegt nach Absatz 4 die Friedhofsverwaltung einheitlich. | 2.687,00 € | 1.041,00 € | 3.728,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 8 und Abschnitt C Ziffer 17 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahren im KindergrabfeldNach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung beträgt die Ruhezeit für Leichen unter fünf Jahren 25 Jahre. Das Kindergrabfeld nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 auch Tot- und Fehlgeburten auf. | 336,00 € | 577,00 € | 913,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 9 und Abschnitt C Ziffer 20 |
10 Grabarten für die Urne in Jüchen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrabstätte im UrnenfeldNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung finden in einer Erd-Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen Platz. Die Verlängerung kostet 515 Euro für fünf Jahre oder 103 Euro je Jahr. | 2.575,00 € | 461,00 € | 3.036,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Urnenwahlgrabstätte in einer UrnensteleIn einer Kammer der Urnenstele finden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz. Die Verlängerung kostet 560 Euro für fünf Jahre oder 112 Euro je Jahr. | 2.799,00 € | 307,00 € | 3.106,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3 und Abschnitt C Ziffer 19 |
| Urnenwahlgrabstätte im KolumbariumIn einer Kammer des Kolumbariums finden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz. Die Verlängerung kostet 580 Euro für fünf Jahre oder 116 Euro je Jahr. | 2.898,00 € | 307,00 € | 3.205,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4 und Abschnitt C Ziffer 19 |
| Urnenwahlgrabstätte am BaumNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege der Baumgrabstätten allein bei der Friedhofsverwaltung. Die Urne kommt nach Paragraf 15 Absatz 3a in eine Urnenröhre im Wurzelbereich, das Wahlgrab nimmt bis zu zwei Urnen auf. Die Verlängerung kostet 555 Euro für fünf Jahre oder 111 Euro je Jahr. | 2.765,00 € | 461,00 € | 3.226,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 5 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Wahlgrabstätte in einer UrnenanlageNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege der Grabstätten in einer Urnenanlage allein bei der Friedhofsverwaltung. Die Urne kommt nach Paragraf 17 Absatz 3b in einen in den Boden eingelassenen Urnenkasten. Die Verlängerung kostet 570 Euro für fünf Jahre oder 114 Euro je Jahr. | 2.851,00 € | 461,00 € | 3.312,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 6 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Urnenreihengrabstätte im UrnenfeldDas günstigste Urnengrab in Jüchen. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt es genau eine Urne auf, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 1.231,00 € | 461,00 € | 1.692,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 10 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten allein bei der Friedhofsverwaltung. Anonyme Beisetzungen sind nach Paragraf 15 Absatz 4 nur auf dem Friedhof Garzweiler möglich. | 2.239,00 € | 461,00 € | 2.700,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 11 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| UrnenrasenreihengrabstätteNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege allein bei der Friedhofsverwaltung. Die Grabplatte von 40 mal 40 Zentimetern bestellt und verlegt nach Absatz 4 die Friedhofsverwaltung. | 2.239,00 € | 461,00 € | 2.700,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 12 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Urnenreihengrabstätte am Baum als GemeinschaftsgrabNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege der Baumgrabstätten allein bei der Friedhofsverwaltung. In das Gemeinschaftsgrab am Baum kommen nach Paragraf 15 Absatz 3a bis zu vier Urnen, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 2.278,00 € | 461,00 € | 2.739,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 13 und Abschnitt C Ziffer 18 |
| Reihengrabstätte in einer UrnenanlageNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen Gestaltung und Pflege allein bei der Friedhofsverwaltung. In das Gemeinschaftsgrab der Urnenanlage kommen nach Paragraf 17 Absatz 3b bis zu zehn Urnen, eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.321,00 € | 461,00 € | 2.782,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 14 und Abschnitt C Ziffer 18 |
25 weitere Gebühren in der Satzung von Jüchen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung an Wahl- und Reihengräbern für Personen über 5 Jahren | 1.041,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 17 |
| Grabbereitung für Urnengräber | 461,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 18 |
| Grabbereitung für Urnengräber in der Urnenstele und im Kolumbarium | 307,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 19 |
| Grabbereitung an Reihengräbern für Personen unter 5 Jahren | 577,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 20 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte um 5 Jahre | 515,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte je Jahr bis zum Erreichen der Ruhefrist | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte um 5 Jahre | 515,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte in der Urnenstele um 5 Jahre | 560,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium um 5 Jahre | 580,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte am Baum um 5 Jahre | 555,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte in einer Urnenanlage um 5 Jahre | 570,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 6 |
| Pflege durch die Stadt bei Aufgabe der Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechts, je Jahr | 178,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 15 |
| Erwerb des Pflegerechts an einer Grabstätte auf gesperrten Flächen, je Jahr für bis zu fünf Jahre | 103,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 16 |
| Umbettung einer Leiche | 2.431,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 21 |
| Umbettung einer Urne | 809,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 22 |
| Ausgrabung einer Leiche zum Zwecke der Überführung oder Sezierung | 1.272,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 23 |
| Ausgrabung einer Urne zum Zwecke der Überführung | 461,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 24 |
| Erlaubnis zur Aufstellung von Grabsteinen, Grabmalen und Gedenkplatten auf einem Wahl- oder Reihengrab | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 25 |
| Zulassung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, Jahreszulassung | 120,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 26 |
| Zulassung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, Tageszulassung | 25,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 26 |
| Benutzung der Leichenhalle auf den Friedhöfen | 308,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 27 |
| Bescheinigung über die fristgerechte Beisetzung einer Asche | 25,00 € | Gebührentarif Abschnitt G Ziffer 28 |
| Genehmigung zur Ausgrabung einer Leiche | 25,00 € | Gebührentarif Abschnitt G Ziffer 29 |
| Rücktritt oder Terminverschiebung auf Wunsch der antragstellenden Person | 40,00 € | Gebührentarif Abschnitt G Ziffer 30 |
| Ausstellung einer Ersatzurkunde | 60,00 € | Gebührentarif Abschnitt G Ziffer 31 |
Was ein Grab in Jüchen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
11.931,00 €
Wahlgrabstätte, je Grabstelle in Jüchen, über 30 Jahre, das sind 397,70 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 und Abschnitt C Ziffer 17 | 3.090,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt C Ziffer 17 | 1.041,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 4.131,00 € |
Die Nutzungszeit entspricht nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Ruhezeit von 30 Jahren. Die Verlängerung kostet 515 Euro für fünf Jahre oder 103 Euro je Jahr bis zum Erreichen der Ruhefrist.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Jüchen über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 27.10.2025, vom Rat beschlossen am 02.10.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.10.2024. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Jüchen offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die sechs von der Stadt verwalteten Friedhöfe in Bedburdyck, Gierath, Hochneukirch, Jüchen, Garzweiler und Kelzenberg.
- Die Urnenwahlgrabstätte in der Urnenstele und die im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt beide nicht auf, obwohl er fünf andere Grabarten namentlich der Friedhofsverwaltung zuweist. Die Absätze 6 und 7 desselben Paragrafen regeln für Stele und Kolumbarium nur, was nicht angebracht werden darf, und sagen über die Pflege nichts.
- Der Gebührentarif nennt die Beträge für Wahlgräber je Grabstelle. Ein mehrstelliges Wahlgrab kostet entsprechend ein Vielfaches, denn nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden Wahlgrabstätten als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.
- Beim Gemeinschaftsgrab am Baum und in der Urnenanlage nennt der Tarif den Betrag ebenfalls je Grabstelle. In ein Gemeinschaftsgrab am Baum kommen nach Paragraf 15 Absatz 3a bis zu vier Urnen, in eines in der Urnenanlage nach Paragraf 17 Absatz 3b bis zu zehn.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet 308 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil der Tarif sie als eigene Leistung des Abschnitts F führt und die Friedhofssatzung in den Paragrafen 27 und 28 keine Pflicht zur Aufbahrung begründet.
- Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung kann die Stadt in Zusammenarbeit mit einem fachlich qualifizierten Vertragspartner Grabfelder mit besonderen Gestaltungskonzepten anbieten, etwa einen Memoriam-Garten. Der Erwerb eines Nutzungsrechts dort ist an einen Pflegevertrag mit dem Vertragspartner gebunden. Der Gebührentarif nennt für ein solches Grabfeld keinen eigenen Betrag, und der Preis des Pflegevertrags steht nicht in der Satzung. Wir führen deshalb keine solche Grabart.
- Der Tarif nennt für die Verlängerung eines Nutzungsrechts nur die Sätze für fünf Jahre und je Jahr bis zum Erreichen der Ruhefrist. Bei allen Grabarten entspricht der Jahressatz der Erwerbsgebühr geteilt durch die Nutzungszeit; die Erwerbsgebühr deckt also die gesamte Laufzeit ab, und eine laufende Jahresgebühr auf ein bestehendes Grab gibt es nicht.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung trägt der Verfügungsberechtigte die Kosten, die der Stadt durch die Grabräumung entstehen; die Höhe steht nicht in der Gebührensatzung.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung legt und unterhält die Stadt Jüchen selbst. Der Gebührentarif nennt für sie keinen Betrag, deshalb führen wir sie nicht als Grabart.
Friedhöfe in Jüchen und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in JüchenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ronnenberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moormerland6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wipperfürth9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Westf.)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Petershagen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karben10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dillenburg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Rappenau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weinheim9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Jüchen über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 27.10.2025, vom Rat beschlossen am 02.10.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.10.2024
- Friedhofssatzung der Stadt Jüchen mit Ruhezeiten, Arten der Grabstätten und Pflegeregelung vom 25.10.2021 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 27.10.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.