Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Quedlinburg · Sachsen-Anhalt · AGS 15085235

Friedhofsgebühren in Quedlinburg, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Quedlinburg und nicht für einzelne. Träger ist Welterbestadt Quedlinburg, Friedhofsverwaltung.

435,05 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage, mit Beisetzung

5.507,39 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Überirdische Gruft auf dem Friedhof in Gernrode, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung

Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Quedlinburg kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Quedlinburg führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage mit 435,05 €, die teuerste Überirdische Gruft auf dem Friedhof in Gernrode mit 5.507,39 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Quedlinburg

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Quedlinburg. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Einzelgrabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben und belegt werden; in jeder darf nach Absatz 2 nur eine Leiche bestattet werden. Die Grabstätte misst 2,50 mal 1,20 Meter. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nach Absatz 3 nicht, auf Antrag kann sie nach Prüfung gewährt werden. Die Pflege obliegt nach Paragraf 10 Absatz 6 dem Nutzungsberechtigten.1.498,78 €806,01 €2.304,79 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt II Ziffer 1
Erdreihengrab für Kinder bis 5 JahreParagraf 14 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung richtet Reihengrabstätten für Kinder mit einer Sarglänge bis zu einem Meter ein; die Grabstätte misst 1,10 mal 0,55 Meter und nach Abschluss der Gestaltung 1,00 mal 0,40 Meter. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 auch hier zwanzig Jahre.449,61 €403,00 €852,61 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2 und Abschnitt II Ziffer 2
Einstellige WahlgrabstätteWahlgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, deren Lage mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Je Grabstätte können ein Sarg und zusätzlich bis zu drei Urnen oder kein Sarg und vier Urnen beigesetzt werden; die Abmessungen betragen 2,50 mal 1,20 Meter. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich je einstelliger Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 3 je Jahr ein Zwanzigstel der zum Zeitpunkt des Verlängerungsbeginns geltenden Grundgebühr.2.107,50 €806,01 €2.913,51 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.3 und Abschnitt II Ziffer 1
Wahlgrabstätte in Lage mit besonderen GestaltungsmöglichkeitenDiese Grabstätten liegen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf dem Zentralfriedhof Quedlinburg in den Grabfeldern 27 A und Erbb. Grab- und Grabmalgestaltung sind individuell festzulegen und müssen sich dem Umfeld in besonderem Maße anpassen. Je Grabstätte können ein Sarg und bis zu drei Urnen oder kein Sarg und sechs Urnen beigesetzt werden, die Abmessungen betragen 2,50 mal 1,50 Meter. Der Tarif verlangt denselben Betrag wie für die gewöhnliche Wahlgrabstätte.2.107,50 €806,01 €2.913,51 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.4 und Abschnitt II Ziffer 1
Überirdische Gruft auf dem Friedhof in GernrodeDie teuerste Grabart der Satzung und die einzige mit einem Nutzungsrecht von vierzig statt zwanzig Jahren; der Tarif schreibt es in Ziffer 1.5 ausdrücklich dazu, Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung nennt dieselbe Dauer. Die Ruhezeit bleibt nach Paragraf 10 Absatz 1 bei zwanzig Jahren. Die Grüfte sind massiv aus Stein gebaute, begehbare Grabstätten für bis zu zwölf Urnen, alternativ für zwei Särge oder einen Sarg und sechs Urnen. Der Nutzungsberechtigte wird vertraglich verpflichtet, die Gruft vor der ersten Beisetzung baulich instand zu setzen und für die bauliche Unterhaltung selbst aufzukommen. Bei Erdbestattungen sind nach Paragraf 8 Absatz 2 doppelte Holzsärge zu verwenden.5.460,63 €46,76 €5.507,39 €40 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.5 und Abschnitt II Ziffer 7
Anonymes Erdreihengrab auf einem RasenfeldParagraf 14 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt, die Beisetzungsfläche befinde sich auf einer Rasenfläche, die Grabstätten seien nur mit einem Nummernstein gekennzeichnet, und fügt hinzu: Die Rasenfläche werde von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt. Grabschmuck darf auf der Rasenfläche nicht abgelegt werden. Nach Paragraf 9 Absatz 1 obliegt der Stadt bei diesen Gräbern sowohl das Öffnen als auch das Schließen.1.814,52 €806,01 €2.620,53 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.6 und Abschnitt II Ziffer 1

10 Grabarten für die Urne in Quedlinburg

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Quedlinburg. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach vergeben und belegt und messen einen mal einen Meter; es dürfen nur zwei Urnen beigesetzt werden. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nicht, auf Antrag kann sie nach Prüfung gewährt werden. Die Pflege obliegt nach Paragraf 10 Absatz 6 dem Nutzungsberechtigten.746,54 €100,23 €846,77 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenreihengrab auf einem RasenfeldParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung beschreibt dieselbe Grabanlage wie das gewöhnliche Urnenreihengrab, mit dem Unterschied, dass die Grabstätte eine Rasenfläche ist, die von der Welterbestadt Quedlinburg acht- bis zehnmal im Jahr gemäht wird. Grabschmuck darf auf der Rasenfläche nicht abgelegt werden; die Satzung nennt sie für den Nutzungsberechtigten eine pflegearme Grabanlage. Der Aufpreis von 694,64 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab ist der Preis dieser Pflege.1.441,18 €100,23 €1.541,41 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.2 und Abschnitt II Ziffer 3
UrnenwahlgrabUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung Grabstätten für vier Urnen, deren Lage mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird; sie messen 1,20 mal 1,20 Meter. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 3 des Tarifs je Jahr ein Zwanzigstel der Grundgebühr.964,30 €100,23 €1.064,53 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.3 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenwahlgrabstätte auf einem RasenfeldParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung sagt wortgleich zu Absatz 1 Buchstabe a, die Grabstätte sei eine Rasenfläche, die von der Welterbestadt Quedlinburg acht- bis zehnmal im Jahr gemäht werde, und auf der Rasenfläche dürfe kein Grabschmuck abgelegt werden.1.658,93 €100,23 €1.759,16 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.4 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung für sechs UrnenParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung legt diese Grabstätten auf dem Zentralfriedhof kreisförmig um einen ausgewählten Baum an, mit einer Größe von zwei Metern im Umkreis. Für die Einzelbeisetzung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen, an der Grabstätte dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, sie muss naturbelassen bleiben, und es darf nichts abgelegt werden; die Bestattungsbiotope werden bei Bedarf von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt als Gravur auf einem von der Stadt bereitgestellten Pflasterstein, den der Nutzungsberechtigte bei einem Steinmetzbetrieb setzen lässt; diese Kosten nennt die Satzung nicht und sie stecken deshalb nicht in unserem Betrag.2.828,29 €100,23 €2.928,52 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.1 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung für eine UrneParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung beschreibt die Einzelbaumbestattung: Um einen Baum werden höchstens sechs Urnen beigesetzt, die nicht alle einer Familie angehören. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Baumbestattung für sechs Urnen, einschließlich des Satzes, die Bestattungsbiotope würden bei Bedarf von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt.471,38 €100,23 €571,61 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.2 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenpartnerwahlgrab um einen Baum mit Stele oder GrabplatteParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung sieht für zwei Urnen eine gestaltete Fläche um einen Baum mit Bodendeckerbepflanzung vor, auf der eine Stele bis 50 Zentimeter Höhe oder eine Grabplatte von 50 mal 50 Zentimetern zulässig ist. Zur Pflege sagt derselbe Buchstabe: Die Fläche um die Grabstätte und um den Baum werde von der Welterbestadt Quedlinburg gepflegt und bepflanzt. Die Kosten für Stele oder Grabplatte trägt der Nutzungsberechtigte durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes; die Satzung nennt dafür keinen Betrag.721,66 €100,23 €821,89 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5.3 und Abschnitt II Ziffer 3
Urnenwahlgrabstätte in Lage mit besonderen GestaltungsmöglichkeitenParagraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung beschreibt Grabstätten für sechs Urnen von 1,50 mal 1,50 Metern, deren Lage und Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Erwerber bestimmt werden; die besonderen Gestaltungsbedingungen legt die Stadt bei der Vergabe nach den örtlichen Gegebenheiten fest. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Grabart nicht als pflegefrei.1.365,16 €100,23 €1.465,39 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.6 und Abschnitt II Ziffer 3
Anonyme UrnengemeinschaftsanlageParagraf 16 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung beschreibt die anonyme Urnengemeinschaftsanlage als Grabanlage innerhalb einer Rasenfläche auf dem Zentralfriedhof. Die Beisetzung erfolgt durch die Welterbestadt Quedlinburg bei Bedarf und ohne Teilnahme der Angehörigen, der Bestattungsplatz wird nicht bekanntgegeben, und für die Bestattung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen. Das Ablegen von Grabschmuck ist nach Absatz 5 nur an den ausgewiesenen Stellen zulässig. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 10 Absatz 2 bei allen Urnengemeinschaftsanlagen ausgeschlossen, ebenso nach Paragraf 11 Absatz 2 jede Ausgrabung oder Umbettung.336,19 €293,64 €629,83 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.7 und Abschnitt II Ziffer 5
Teilanonyme UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste Grab in Quedlinburg überhaupt. Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung beschreibt die teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage als Grabanlage innerhalb einer Rasenfläche auf dem Zentralfriedhof sowie auf den Friedhöfen in Bad Suderode und Gernrode. Die Beisetzung erfolgt als Einzelbeisetzung, an der die Angehörigen teilnehmen können, der Bestattungsplatz ist damit bekannt, und für die Einzelbeisetzung und die Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen. Nach Paragraf 16 Absatz 4 Buchstabe e erfolgt die Beisetzung auch in allen Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Kennzeichnung teilanonym; einen eigenen Tarifsatz nennt der Gebührentarif dafür nicht. Die Verlängerung ist nach Paragraf 10 Absatz 2 ausgeschlossen.336,19 €98,86 €435,05 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.8 und Abschnitt II Ziffer 6

26 weitere Gebühren in der Satzung von Quedlinburg

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen eines Erdgrabes für Erwachsene806,01 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Ausheben und Schließen eines Erdgrabes für Erwachsene bei Beisetzung samstags967,21 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a
Ausheben und Schließen eines Erdgrabes für Kinder bis zu 5 Jahren403,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Ausheben und Schließen eines Erdgrabes für Kinder bis zu 5 Jahren bei Beisetzung samstags483,61 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a
Ausheben und Schließen eines Urnengrabes für Erwachsene100,23 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3
Ausheben und Schließen eines Urnengrabes für Erwachsene bei Beisetzung samstags120,28 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3 Buchstabe a
Ausheben und Schließen eines Urnengrabes für Kinder bis zu 5 Jahren50,12 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 4
Ausheben und Schließen eines Urnengrabes für Kinder bis zu 5 Jahren bei Beisetzung samstags60,14 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 4 Buchstabe a
Beisetzung in der anonymen Urnengrabanlage293,64 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 5
Beisetzung in der anonymen Urnengrabanlage samstags352,37 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 5 Buchstabe a
Beisetzung in der teilanonymen Urnengrabanlage98,86 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 6
Beisetzung in der teilanonymen Urnengrabanlage samstags118,63 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 6 Buchstabe a
Öffnen und Schließen der Gruft in Gernrode einschließlich Transport46,76 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 7
Öffnen und Schließen der Gruft in Gernrode einschließlich Transport samstags56,12 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 7 Buchstabe a
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, je Verlängerungsjahrein Zwanzigstel der Grundgebühr des zum Zeitpunkt des Beginns der Verlängerung gültigen GebührentarifsGebührentarif Abschnitt I Ziffer 3
Ausbettung einer Urne245,30 €Gebührentarif Abschnitt III
Trauerfeier in der Kapelle250,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Trauerfeier in der Kapelle, je angefangene halbe Stunde Verlängerung100,78 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Prüfung der Standsicherheit eines bestehenden Grabmales70,15 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Genehmigung und Abnahme eines Grabmales69,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3
Grabberäumung und Entsorgung, bereits bei der Aufstellung des Grabmals erhoben68,83 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 4 und Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Urnenversand101,26 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1
Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten für ein Jahr46,76 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2
Vorzeitige Rückgabe einer Grabstelle46,76 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 3
Unterhaltung einer vor Ablauf der Ruhefrist eingeebneten Grabstätte, je Jahr56,83 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 4
Ausstellung oder Umschreibung einer Grabstättenurkunde bei Wechsel des Nutzungsberechtigtennach der Verwaltungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg in der derzeit geltenden FassungGebührentarif Abschnitt V Ziffer 5
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020.

Was ein Grab in Quedlinburg über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.504,79 €

Erdreihengrab in Quedlinburg, über 20 Jahre, das sind 375,24 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt II Ziffer 11.498,78 €
BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1806,01 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.304,79 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Quedlinburg. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung Einzelgrabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben und belegt werden; in jeder darf nach Absatz 2 nur eine Leiche bestattet werden. Die Grabstätte misst 2,50 mal 1,20 Meter. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nach Absatz 3 nicht, auf Antrag kann sie nach Prüfung gewährt werden. Die Pflege obliegt nach Paragraf 10 Absatz 6 dem Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, beschlossen vom Stadtrat am 04.12.2025, ausgefertigt am 17.12.2025, bekannt gemacht am 31.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026; sie ersetzt die Fassung vom 17.07.2020. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Quedlinburg offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für drei Friedhöfe: den Zentralfriedhof Quedlinburg und die Friedhöfe der Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode. Die Stadt schreibt dazu, sie würden von den Mitarbeitern des Bauhofes verwaltet und gepflegt. Die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet, darunter der Servatii-, der Aegidii-, der Blasii-, der Wiperti- und der Marktfriedhof sowie der katholische Mathildenfriedhof, gehören kirchlichen Trägern. Der Evangelische Friedhofsverband Quedlinburg hat für seine Friedhöfe eine eigene Friedhofsgebührensatzung, die seit dem 01.07.2022 gilt; sie ist kirchliches Recht und steht nicht in dieser Erfassung.
  • Der Titel der Gebührensatzung nennt nur die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode. Paragraf 1 der Satzung selbst stellt klar, dass die Gebühren auch für die Benutzung des Zentralfriedhofes Quedlinburg erhoben werden. Wir folgen dem Paragrafen, nicht dem Titel.
  • Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof. Die Wahlgrabstätten mit besonderen Gestaltungsmöglichkeiten liegen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung in den Grabfeldern 27 A und Erbb des Zentralfriedhofs, die Baumbestattungen nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstaben c und d ebenfalls auf dem Zentralfriedhof, die anonyme Urnengemeinschaftsanlage nach Absatz 3 Buchstabe a auch dort, und die überirdischen Grüfte nach Absatz 6 nur auf dem Friedhof in Gernrode. Die teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage gibt es nach Absatz 3 Buchstabe b auf allen drei Friedhöfen.
  • Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung führt vier Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Kennzeichnung auf, zwei auf dem Zentralfriedhof mit Pflasterstein beziehungsweise Bronzeschriftzug auf einem Findling, eine in Gernrode mit Namensschildern oder Bronzeschriftzügen auf Stelen und eine in Bad Suderode mit individuellen Grabplatten. Der Gebührentarif nennt für sie keine eigene Zeile. Nach Absatz 4 Buchstabe e erfolgt die Beisetzung in allen diesen Anlagen teilanonym, weshalb die Tarifstellen für die teilanonyme Urnengrabstätte einschlägig sein dürften; wir führen sie deshalb nicht als eigene Grabarten. Die Kosten für Gravur, Schriftzug oder Platte trägt nach Buchstabe f der Nutzungsberechtigte durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes, und die Satzung nennt dafür keinen Betrag.
  • Für das Ausheben und Schließen der Gräber auf den Rasenfeldern und der Baumbestattungen nennt der Gebührentarif keine eigene Zeile. Abschnitt II unterscheidet nur nach Erdgrab, Urnengrab, anonymer und teilanonymer Urnengrabanlage sowie Gruftgrab. Wir rechnen für die Rasenfelder und die Baumbestattungen mit Ziffer 3, dem Urnengrab für Erwachsene mit 100,23 Euro, weil es sich um Urnengräber handelt.
  • Die Gebühren für das Grabmal stecken nicht in unseren Beträgen. Der Tarif verlangt in Abschnitt IV Ziffer 3 für Genehmigung und Abnahme eines Grabmales 69 Euro und in Ziffer 4 für Grabberäumung und Entsorgung 68,83 Euro; letztere wird nach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung bereits bei der Aufstellung des Grabmals erhoben. Beide fallen aber nur an, wenn überhaupt ein Grabmal errichtet wird, und Paragraf 19 Absatz 1 sagt ausdrücklich: Es besteht kein Zwang zur Errichtung eines Grabmales.
  • Eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr auf jedes Grab kennt der Tarif nicht. Abschnitt I Ziffer 3 setzt die Verlängerung des Nutzungsrechts auf ein Zwanzigstel der Grundgebühr je Jahr fest und belegt damit, dass die Grundgebühr die vollen zwanzig Jahre abdeckt. Die einzige jahresbezogene Position ist Abschnitt V Ziffer 4 mit 56,83 Euro für die Unterhaltung einer vor Ablauf der Ruhefrist eingeebneten Grabstätte, und die fällt nur nach einer vorzeitigen Einebnung an.
  • Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind die Zuschläge für eine Beisetzung am Samstag, die der Tarif in Abschnitt II zu jeder Position gesondert ausweist, sowie die Trauerfeier in der Kapelle nach Abschnitt IV Ziffer 1 mit 250 Euro und jeder angefangenen halben Stunde Verlängerung mit 100,78 Euro. Nach Paragraf 4 der Gebührensatzung kommt zu den Gebühren die Umsatzsteuer hinzu, soweit die zugrunde liegende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist; welche das sind, sagt die Satzung nicht.
  • Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung bei allen Grabarten außer bei allen Urnengemeinschaftsanlagen auf Antrag um bis zu fünf Jahre je Verlängerung möglich, und nur für die gesamte Grabstätte. Bei Reihengrabstätten fügen Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c hinzu, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht.
  • Ehrengrabstätten und besonders erhaltenswerte Grabstätten nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung führen wir nicht als Grabart. Der Gebührentarif nennt für sie keinen Betrag, und Paragraf 1 der Gebührensatzung sagt, die Gebühren und Steuern anlässlich der Bestattung desjenigen, dem eine Ehrengrabstätte zuerkannt wurde, trage die Welterbestadt Quedlinburg.

Friedhöfe in Quedlinburg und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.