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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wertheim · Baden-Württemberg · AGS 08128131

Friedhofsgebühren in Wertheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Friedhofsgebührensatzung FriedhGebS, der Stadt Wertheim, vom 1.8.2026, vom Gemeinderat am 13.7.2026 beschlossen, am 14.7.2026 ausgefertigt, in Kraft ab 1.8.2026; löst die Fassung vom 1.7.2022 ab, die am 21.11.2022 und zuletzt am 1.1.2025 geändert worden war. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Wertheim und nicht für einzelne. Träger ist Große Kreisstadt Wertheim.

500,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Kinder bis zu 6 Jahre, mit Beisetzung

5.000,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Doppelwahlgrab im Sondergrabfeld des Waldfriedhofs Bestenheid, mit Beisetzung

14
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener

Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Wertheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Wertheim führt 14 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Kinder bis zu 6 Jahre mit 500,00 €, die teuerste Doppelwahlgrab im Sondergrabfeld des Waldfriedhofs Bestenheid mit 5.000,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Friedhofsgebührensatzung FriedhGebS, der Stadt Wertheim, vom 1.8.2026, vom Gemeinderat am 13.7.2026 beschlossen, am 14.7.2026 ausgefertigt, in Kraft ab 1.8.2026; löst die Fassung vom 1.7.2022 ab, die am 21.11.2022 und zuletzt am 1.1.2025 geändert worden war.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Wertheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Kinder bis zu 6 JahreDer Jahressatz beträgt 50,00 Euro, die Zuteilung erfolgt nach dem Schlusssatz des Paragrafen 7 Absatz 1 für 10 Jahre. Die Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung ebenfalls 10 Jahre. Für die Pflege ist nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung die grabnutzungsberechtigte Person zuständig.500,00 €-500,00 €10 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung
Reihengrab für Kinder über 6 Jahre und ErwachseneDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Wertheim. Der Jahressatz beträgt 80,00 Euro, die Zuteilung erfolgt für 25 Jahre. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften und werden erst im Todesfall abgegeben; in einer Reihengrabstätte kann nur eine verstorbene Person beigesetzt werden. Für die Pflege ist nach Paragraf 36 Absatz 1 die grabnutzungsberechtigte Person zuständig.2.000,00 €-2.000,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung
Rasengrabstätte für Erdbestattungen, einstelligDer Preis ist aus zwei Ziffern zusammengesetzt, weil die Satzung für Rasengräber für Erdbestattungen keine eigene Grabnutzungsziffer führt. Rasengräber sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung Reihen- oder Wahlgrabstätten in Sonderlage; wir setzen den Reihengrabsatz von 80,00 Euro je Jahr mal 25 Jahre an, also 2.000,00 Euro. Dazu tritt die Pflegegebühr nach Paragraf 8 Absatz 1 mit 1.050,00 Euro Rasenpflege (42,00 Euro mal 25 Jahre) und 450,00 Euro für Standsicherheit, Entsorgung von Grabsteinen bis 0,40 Quadratmeter Ansichtsfläche und Erdarbeiten. Als Wahlgrab wäre der Jahressatz 86,00 Euro und die Summe 3.650,00 Euro. Ein kleiner Grabstein bis 0,40 Quadratmeter ist nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofsordnung zulässig. Die Pflege liegt nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung ausschließlich bei der Stadt Wertheim; die Kosten trägt die grabnutzungsberechtigte Person, und zwar über die Pflegegebühr des Paragrafen 8 der Gebührensatzung, die nach Paragraf 2 Absatz 3 zwingend anfällt. Sie ist hier in die Nutzungsgebühr eingerechnet.3.500,00 €-3.500,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung
Einzelwahlgrab einfachtiefDer Jahressatz beträgt 86,00 Euro, die erstmalige Verleihung erfolgt für 25 Jahre. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.2.150,00 €-2.150,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung
Einzelwahlgrab doppeltief, TiefgrabIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofsordnung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. Jedes weitere Tiefgrab kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe i zusätzlich 33,00 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.2.750,00 €-2.750,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung
DoppelwahlgrabJede weitere Grabstätte dieser Art kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe g zusätzlich 70,00 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.3.500,00 €-3.500,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung
Doppelwahlgrab im Sondergrabfeld des Waldfriedhofs BestenheidDas teuerste Grab der Stadt. Jede weitere Grabstätte in diesem Feld kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe h zusätzlich 100,00 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.5.000,00 €-5.000,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsgebührensatzung

7 Grabarten für die Urne in Wertheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab für eine UrneDer Jahressatz beträgt 72,00 Euro, die Zuteilung erfolgt für 15 Jahre, ebenso lang ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung die Ruhezeit der Aschen. Urnenreihengräber sind nach Paragraf 19 Absatz 2 Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften und nehmen nur eine Urne auf. Für die Pflege ist nach Paragraf 36 Absatz 1 die grabnutzungsberechtigte Person zuständig.1.080,00 €-1.080,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung
Anonymes Urnenreihengrab im anonymen Urnengrabfeld des WaldfriedhofsDer Jahressatz beträgt 66,00 Euro mal 15 Jahre, also 990,00 Euro, dazu die Pflegegebühr von 310,00 Euro. Auf der Grabanlage dürfen nach Paragraf 22 Absatz 3 der Friedhofsordnung keine Namen angebracht werden, die Anlage wird von der Stadt angelegt und unterhalten, und die Beisetzung erfolgt nach Absatz 4 ohne Beisein von Angehörigen. Im anonymen Urnengrabfeld im Waldfriedhof liegt die Pflege nach Paragraf 22 Absatz 2 ausschließlich bei der Stadt.1.300,00 €-1.300,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Urnenreihengrab als RasengrabDer Jahressatz beträgt 67,00 Euro mal 15 Jahre, also 1.005,00 Euro, dazu die Pflegegebühr von 310,00 Euro für ein Urnenreihengrab im Maß 0,50 auf 0,50 Meter. Eine bodenbündig verlegte Grabliegeplatte mit höchstens 25 auf 25 Zentimeter Oberfläche ist nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsordnung zulässig, weiteres Grabzubehör und Grabeinfassungen sind es nicht. Die Pflege liegt nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung ausschließlich bei der Stadt Wertheim; die Kosten trägt die grabnutzungsberechtigte Person, und zwar über die Pflegegebühr des Paragrafen 8 der Gebührensatzung, die nach Paragraf 2 Absatz 3 zwingend anfällt. Sie ist hier in die Nutzungsgebühr eingerechnet.1.315,00 €-1.315,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Urnenreihengrab als Naturgrab im Baumfeld, GemeinschaftsbaumAn einem Gemeinschaftsbaum können nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung insgesamt bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden, in diesem Grab selbst nur eine. Zulässig ist nach Absatz 3 ein Gedenkzeichen von höchstens 10 auf 4 Zentimeter. Pflegemaßnahmen erfolgen nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Eine Pflegegebühr erhebt die Satzung dafür nicht: Paragraf 2 Absatz 3 nennt nur Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten. Die Pflege steckt also in der Grabnutzungsgebühr.1.170,00 €-1.170,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe f der Friedhofsgebührensatzung
Urnenreihengrab als Naturgrab im Friedweinberg, GemeinschaftsrebeDer Jahressatz beträgt 74,00 Euro mal 15 Jahre. Wir führen dieses Grab bewusst nicht als pflegefrei: Die Friedhofsordnung von 2022 kennt den Friedweinberg noch nicht, und Paragraf 21 der Friedhofsordnung regelt die Pflege ausdrücklich nur für Naturgräber im Baumfeld. Wer für die Rebenfläche die Pflege trägt, sagt keine der beiden Satzungen.1.110,00 €-1.110,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe g der Friedhofsgebührensatzung
Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDer Jahressatz beträgt 113,00 Euro, die Nutzungszeit abweichend von den übrigen Wahlgräbern 15 Jahre. In einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.1.695,00 €-1.695,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofsgebührensatzung
Urnenwahlgrab als Naturgrab im Baumfeld des Waldfriedhofs Bestenheid, EinzelbaumDer Jahressatz beträgt 218,00 Euro mal 15 Jahre. In einem Naturgrab im Baumfeld am Einzelbaum können nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Pflegemaßnahmen erfolgen nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Eine Pflegegebühr erhebt die Satzung dafür nicht: Paragraf 2 Absatz 3 nennt nur Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten. Die Pflege steckt also in der Grabnutzungsgebühr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf Antrag verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden. Reicht bei einer späteren Zubettung die Mindestruhezeit nicht mehr aus, ist nach Paragraf 7 Absatz 4 der Gebührensatzung für jedes fehlende Jahr eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, monatsgenau abgerechnet.3.270,00 €-3.270,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofsgebührensatzung

26 weitere Gebühren in der Satzung von Wertheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Benutzung der Friedhofshalle für die Aussegnungs- oder Bestattungsfeier je Nutzung im Waldfriedhof, Bergfriedhof, Bettingen, Dörlesberg, Mondfeld, Nassig, Reicholzheim und Vockenrot250,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung
Benutzung der Friedhofshalle für die Aussegnungs- oder Bestattungsfeier je Nutzung in Dertingen, Eichel, Sachsenhausen, Sonderriet und Höhefeld125,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung
Benutzung von Räumen für die Abschiednahme je Tag40,00 €Paragraf 6 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals in Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften72,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung
Nachträgliche Genehmigung einer Einfassung24,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung
Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals in Feldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften72,00 €Paragraf 5 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Erteilung einer Urnenbescheinigung42,00 €Paragraf 5 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen und Umbettung in eine andere Grabstätte330,00 €Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung
Genehmigung der Ausgrabung einer Urne und Umbettung in eine andere Grabstätte125,00 €Paragraf 5 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung
Einfache Holzkreuze, die über die Grabgrenzen nicht hinausragengebührenfreiParagraf 5 Absatz 5 der Friedhofsgebührensatzung
Jede weitere Grabstätte neben einem Doppelwahlgrab, je Jahr70,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofsgebührensatzung
Jede weitere Grabstätte neben einem Doppelwahlgrab im Sondergrabfeld des Waldfriedhofs Bestenheid, je Jahr100,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofsgebührensatzung
Jedes weitere Tiefgrab, je Jahr33,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofsgebührensatzung
Grabnutzungsgebühren für die Grabstätten von Ehrenbürgern für 25 Jahrewerden von der Stadt Wertheim entrichtetParagraf 7 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Verlängerung bei späterer Zubettung in ein Wahlgrab, wenn die Mindestruhezeit von 15 oder 25 Jahren nicht mehr gegeben istfür jedes fehlende Jahr der jeweilige Jahressatz, nach Monaten abgerechnetParagraf 7 Absatz 4 der Friedhofsgebührensatzung
Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten wegen UmbettungErstattung der tatsächlich entrichteten Grabnutzungsgebühr für jeden vollen MonatParagraf 7 Absatz 6 der Friedhofsgebührensatzung
Grabstätten für die Schwestern des Diakonissenmutterhauses Frankenstein und Wertheim im besonders ausgewiesenen GrabfeldgebührenfreiParagraf 7 Absatz 7 der Friedhofsgebührensatzung
Sammelgrabstätten für totgeborene, nicht bestattungspflichtige Kinder im Sternengrabfeld des WaldfriedhofsgebührenfreiParagraf 7 Absatz 8 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Rasengrabstätte für Erdbestattungen, einstellig, Rasenpflege 42,00 Euro mal 25 Jahre1.050,00 €Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Rasengrabstätte für Erdbestattungen, Standsicherheit und Entsorgung von Grabsteinen bis 0,40 Quadratmeter Ansichtsfläche sowie Erdarbeiten450,00 €Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Rasenurnengrab im Maß 1,0 auf 1,0 Meter, Rasenpflege 28,00 Euro mal 15 Jahre420,00 €Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Rasenurnengrab im Maß 1,0 auf 1,0 Meter, Entsorgung der kleinen Platte oder des Schriftzugs und Erdarbeiten100,00 €Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Urnenreihengrab im Maß 0,50 auf 0,50 Meter, Rasenpflege 14,00 Euro mal 15 Jahre210,00 €Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Pflegegebühr Urnenreihengrab im Maß 0,50 auf 0,50 Meter, Entsorgung der kleinen Platte oder des Schriftzugs und Erdarbeiten100,00 €Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Besonders entstehende Kosten neben den Gebühren, etwa bei Einsatz des städtischen Bauhofesnach den jeweiligen Verrechnungssätzen der StadtParagraf 3 der Friedhofsgebührensatzung
Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungenin der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe zusätzlich zu den EntgeltenParagraf 9 a der Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Friedhofsgebührensatzung FriedhGebS, der Stadt Wertheim, vom 1.8.2026, vom Gemeinderat am 13.7.2026 beschlossen, am 14.7.2026 ausgefertigt, in Kraft ab 1.8.2026; löst die Fassung vom 1.7.2022 ab, die am 21.11.2022 und zuletzt am 1.1.2025 geändert worden war.

Was ein Grab in Wertheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

3.100,00 €

Reihengrab für Kinder bis zu 6 Jahre in Wertheim, über 10 Jahre, das sind 310,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 7 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung500,00 €
BestattungParagraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung0,00 €
Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung2.600,00 €
Davon an die Gemeinde500,00 €

Der Jahressatz beträgt 50,00 Euro, die Zuteilung erfolgt nach dem Schlusssatz des Paragrafen 7 Absatz 1 für 10 Jahre. Die Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung ebenfalls 10 Jahre. Für die Pflege ist nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung die grabnutzungsberechtigte Person zuständig.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Friedhofsgebührensatzung FriedhGebS, der Stadt Wertheim, vom 1.8.2026, vom Gemeinderat am 13.7.2026 beschlossen, am 14.7.2026 ausgefertigt, in Kraft ab 1.8.2026; löst die Fassung vom 1.7.2022 ab, die am 21.11.2022 und zuletzt am 1.1.2025 geändert worden war. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Wertheim offenlässt

  • Wertheim erhebt keine Bestattungs- oder Beisetzungsgebühr, deshalb bleibt beisetzungEur bei jeder Grabart leer. Paragraf 6 der Gebührensatzung heißt zwar Bestattungsgebühren, führt aber nur die Benutzung der Friedhofshalle mit 250,00 oder 125,00 Euro und die Räume für die Abschiednahme mit 40,00 Euro je Tag. Das Ausheben und Schließen des Grabes übernimmt nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung ein zugelassenes Grabaushubunternehmen oder Bestattungsinstitut, das die grabnutzungsberechtigte Person beauftragt, oder Beauftragte der Stadt; im zweiten Fall gelten nach Paragraf 3 der Gebührensatzung die Verrechnungssätze des städtischen Bauhofes, die die Satzung nicht beziffert. Wer die Gesamtkosten einer Bestattung in Wertheim mit denen anderer Städte vergleicht, muss diesen Betrag also gesondert beim Bestatter erfragen.
  • Die Grabnutzungsgebühren des Paragrafen 7 sind Jahressätze. Wir haben sie mit der Laufzeit vervielfacht, die derselbe Absatz nennt: 10 Jahre für das Kinderreihengrab, 25 Jahre für das Reihengrab für Kinder über 6 Jahre und Erwachsene, 15 Jahre für alle Urnenreihengräber, 25 Jahre für die Wahlgräber und abweichend 15 Jahre für die Urnenwahlgräber nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe e und f. Der jeweilige Jahressatz steht im Hinweis der Grabart.
  • Die Pflegegebühr nach Paragraf 8 ist in die Nutzungsgebühr eingerechnet, weil sie nicht abwählbar ist: Nach Paragraf 2 Absatz 3 zahlt sie, wer eine Beisetzung in einer Rasengrabstätte oder einer anonymen Urnengrabstätte beantragt, und nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c entsteht sie zusammen mit der Grabnutzungsgebühr bei der Verleihung des Nutzungsrechts oder der Zuteilung der Reihengrabstätte. Sie deckt jeweils die ganze Laufzeit ab, was die Satzung selbst vorrechnet: 42,00 Euro mal 25 Jahre beim Erdgrab, 28,00 und 14,00 Euro mal 15 Jahre bei den beiden Urnengräbern.
  • Paragraf 8 ordnet seine drei Ziffern keiner der Grabarten des Paragrafen 7 namentlich zu. Wir haben sie über Maß und Laufzeit zugeordnet: Ziffer 3 nennt ein Urnenreihengrab von 0,50 auf 0,50 Meter mit 15 Jahren und passt damit auf das Urnenreihengrab als Rasengrab und auf das anonyme Urnenreihengrab; Ziffer 2 nennt ein Urnengrab von 1,0 auf 1,0 Meter mit 15 Jahren und passt auf ein Urnenwahlgrab als Rasengrab; Ziffer 1 nennt ein einstelliges Erdgrab mit 25 Jahren. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsordnung kennt genau diese beiden Urnengrabmaße als Rasenurnengrabstätten, und Paragraf 20 Absatz 4 erlaubt bei Rasenerdgrabstätten einen Grabstein bis 0,40 Quadratmeter Ansichtsfläche, den Ziffer 1 wörtlich nennt. Die Zuordnung ist damit belegt, aber nicht wörtlich in der Satzung ausgesprochen.
  • Beim anonymen Urnenreihengrab bleibt eine Unsicherheit von 100,00 Euro. Paragraf 2 Absatz 3 verpflichtet auch für anonyme Urnengrabstätten zur Pflegegebühr, und die einzige dafür passende Ziffer ist Paragraf 8 Absatz 3. Deren zweite Zeile heißt aber Entsorgung kleine Platte oder Schriftzug und Erdarbeiten, und eine Platte trägt ein anonymes Grab nach Paragraf 22 Absatz 3 der Friedhofsordnung gerade nicht. Wir haben die Ziffer trotzdem vollständig mit 310,00 Euro angesetzt, weil die Satzung den Betrag nicht aufteilt und ein selbst gebildeter Teilbetrag eine erfundene Zahl wäre. Wer nur die Rasenpflege ansetzt, kommt auf 1.200,00 statt 1.300,00 Euro.
  • Die Rasengrabstätte für Erdbestattungen ist die einzige Grabart, die wir aus zwei Ziffern zusammengesetzt haben, ohne dass Paragraf 7 sie benennt. Dass es sie gibt, beweist Paragraf 8 Absatz 1 mit der Zeile Erdgrab einstellig und 25 Jahren Rasenpflege. Welchen Grabnutzungssatz sie trägt, sagt die Satzung nicht: Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung sind Rasengräber Reihen- oder Wahlgrabstätten in Sonderlage, und beide Sätze laufen 25 Jahre. Wir haben den Reihengrabsatz von 80,00 Euro je Jahr genommen und kommen auf 3.500,00 Euro; mit dem Wahlgrabsatz von 86,00 Euro wären es 3.650,00 Euro.
  • Als pflegefrei führen wir fünf Grabarten. Für die Rasengrabstätten und das anonyme Urnenreihengrab liegt die Pflege nach Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofsordnung ausschließlich bei der Stadt Wertheim, und die Gebühr dafür ist mit Paragraf 8 eine eigene Tarifziffer der Stadt, die wir eingerechnet haben. Für die beiden Naturgräber im Baumfeld sagt Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dass Pflegemaßnahmen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen; eine Pflegegebühr erhebt Paragraf 2 Absatz 3 für sie ausdrücklich nicht, die Pflege steckt also in der Grabnutzungsgebühr.
  • Das Naturgrab im Friedweinberg an der Gemeinschaftsrebe führen wir bewusst nicht als pflegefrei, obwohl es dieselbe Bauart hat wie das Naturgrab im Baumfeld und nur vier Euro je Jahr billiger ist. Die Friedhofsordnung vom 01.01.2022 kennt den Friedweinberg überhaupt nicht; Paragraf 21 regelt allein die Naturgräber im Baumfeld. Damit fehlt der Nachweis, dass die Stadt dort die Pflege trägt, und Schweigen genügt uns nicht. Die Stadt hat den Friedweinberg offenbar mit der Gebührensatzung vom 1.8.2026 neu eingeführt, ohne die Friedhofsordnung nachzuziehen.
  • Für ein Urnenwahlgrab als Rasengrab im Maß 1,0 auf 1,0 Meter legen wir keine eigene Grabart an, obwohl Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung und Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsordnung es beide voraussetzen. Paragraf 7 nennt keinen eigenen Satz dafür. Mit dem Urnenwahlgrabsatz von 113,00 Euro je Jahr mal 15 Jahre und der Pflegegebühr von 520,00 Euro käme man auf 2.215,00 Euro. Beide Beträge stehen einzeln unter den weiteren Gebühren.
  • Das Sternengrabfeld im Waldfriedhof für totgeborene, nicht bestattungspflichtige Kinder legen wir nicht als Grabart an. Es ist nach Paragraf 7 Absatz 8 der Gebührensatzung gebührenfrei, nach Paragraf 25 der Friedhofsordnung eine Sammelfläche mit vierteljährlichen Sammelbestattungen für Säuglinge unter 500 Gramm, und eine Laufzeit in Jahren nennt keine der beiden Satzungen. Ebenso gebührenfrei sind nach Paragraf 7 Absatz 7 die Grabstätten für die Schwestern des Diakonissenmutterhauses.
  • Die Friedhofsordnung stammt vom 01.01.2022 und ist damit älter als drei Jahre. Wir haben nach einer neueren gesucht: Weder die Seite Satzung und Gebühren des Bürgerservice noch das Stadtrecht der Stadtverwaltung führen eine andere Fassung oder eine Änderungssatzung, beide verlinken genau diese Datei. Die Gebührensatzung vom 1.8.2026 verweist in Paragraf 7 Absatz 4 und Absatz 8 auf die Paragrafen 14 und 25 dieser Friedhofsordnung, die dort auch stehen; sie gilt also fort.
  • Paragraf 9 der Gebührensatzung erlaubt, die Gebühren im Einzelfall angemessen zu erhöhen oder zu verringern, wenn Leistungen nach Art, Zeit und Beanspruchung erheblich vom gewöhnlichen Maß abweichen. Paragraf 9 a stellt klar, dass zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuer hinzutritt; welche das sind, sagt die Satzung nicht. Die hier genannten Beträge sind die Sätze der Satzung ohne einen etwaigen Steueraufschlag.
  • Die Friedhofsordnung gilt nach Paragraf 1 für zwanzig Friedhöfe und Friedhofsteile im Stadtgebiet, vom Bergfriedhof und dem Waldfriedhof in Bestenheid bis zu den Friedhöfen der Ortschaften; im Friedhof Eichel ist der kirchliche Teil ausgenommen. Welche Grabart auf welchem Friedhof angeboten wird, sagen weder die Friedhofsordnung noch die Gebührensatzung. Sicher ortsgebunden sind nur das Sondergrabfeld und das Baumfeld des Waldfriedhofs Bestenheid, das anonyme Urnengrabfeld und das Sternengrabfeld im Waldfriedhof sowie das muslimische Grabfeld nach Paragraf 23.
  • Die Stadt veröffentlicht keine gesonderten Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Wir nennen die Durchwahl der Friedhofsverwaltung und die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus in der Mühlenstraße.

Friedhöfe in Wertheim und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.