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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Ronnenberg · Niedersachsen · AGS 03241014

Friedhofsgebühren in Ronnenberg, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Ronnenberg, Stadtrecht 67-06, vom 01.07.2022, beschlossen am 16.06.2022, ausgefertigt am 17.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, setzt die 1. Änderung vom 01.01.2022 außer Kraft. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Ronnenberg und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Ronnenberg.

820,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihengrabstelle, mit Beisetzung

2.680,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab für Erdbestattung, je Stelle, mit Beisetzung

10
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen auf allen Friedhöfen der Stadt

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Ronnenberg kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Ronnenberg führt 10 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihengrabstelle mit 820,00 €, die teuerste Wahlgrab für Erdbestattung, je Stelle mit 2.680,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Ronnenberg, Stadtrecht 67-06, vom 01.07.2022, beschlossen am 16.06.2022, ausgefertigt am 17.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, setzt die 1. Änderung vom 01.01.2022 außer Kraft.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Ronnenberg

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Kinder bis zu fünf JahrenVergeben wird dieses Grab nach dem Wortlaut der Vorschrift für Kinder bis zu fünf Jahren und einer Sarglänge von einschließlich 1,30 Meter. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, die Grabfläche beträgt nach Paragraf 28 Absatz 6 Buchstabe e sechzig mal hundert Zentimeter. Die Beisetzungsgebühr für Kinder liegt mit 550 Euro unter der für Erwachsene.510,00 €550,00 €1.060,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab für Personen über fünf JahreDas günstigste Erdgrab in Ronnenberg. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 28 Absatz 3 der Empfänger der Grabanweisung verantwortlich.640,00 €640,00 €1.280,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Wahlgrab für Erdbestattung, je StelleDer Betrag gilt je Stelle; Wahlgräber werden nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung als ein- oder zweistellige Grabstätten vergeben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre und kann nach Absatz 2 um weitere fünfzehn Jahre verlängert werden, insgesamt höchstens vierzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 der Gebührensatzung 4 Prozent der Grabgebühr je angefangenem Jahr, das Informationsblatt der Friedhofsverwaltung beziffert das mit 81,60 Euro je Stelle und Jahr. Der Nutzungsberechtigte entscheidet nach Paragraf 16 Absatz 8 über Gestaltung und Pflege und trägt sie damit selbst.2.040,00 €640,00 €2.680,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Rasenreihengrabstelle für ErdbestattungPflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung, und zwar im Wortlaut: Die Pflege dieser Rasenreihengräber obliegt nicht den Angehörigen, sie wird von der Stadt übernommen, und Paragraf 28 Absatz 1 bis 5 findet insoweit keine Anwendung. Die Grabstätte liegt in einer Rasenfläche, auf der nur Rasen gepflanzt wird. Nach Absatz 2 handelt es sich um Reihengräber mit beschränktem Gestaltungsrecht, ein Grabmal darf errichtet werden; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Rasengrabfelder für Erdbestattungen gibt es nach dem Ratgeber der Stadt auf den Friedhöfen Ronnenberg, Empelde, Weetzen und Linderte.1.280,00 €640,00 €1.920,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 4 Buchstabe a der Gebührensatzung

6 Grabarten für die Urne in Ronnenberg

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstelleIn einer Urnenreihengrabstätte darf nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist auch hier ausgeschlossen. Die Grabfläche beträgt nach Paragraf 28 Absatz 6 Buchstabe c achtzig mal achtzig Zentimeter. Die Pflege bleibt beim Empfänger der Grabanweisung.520,00 €300,00 €820,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
UrnenwahlgrabstelleUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung Grabstätten mit fünfundzwanzig Jahren Nutzungszeit; wie viele Urnen hineinpassen, richtet sich nach der Größe, die Mindestfläche für eine Urne beträgt 0,2 Quadratmeter. Die Verlängerung kostet 4 Prozent je angefangenem Jahr, nach dem Informationsblatt 47,60 Euro im Jahr.1.190,00 €300,00 €1.490,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Grabstelle für anonyme UrnenbestattungPflegefrei, weil das Grab anonym ist: Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung entfällt bei anonymen Grabstätten das Gestaltungs- und Pflegerecht, nach Absatz 2 darf über die tatsächliche Lage keine Auskunft erteilt werden, und nach Absatz 1 darf keine Überurne verwendet werden. Das Urnenfeld liegt nach der Übersicht der Stadt auf dem Friedhof Ronnenberg. Die Überschrift des Paragrafen 2 Absatz 3 der Gebührensatzung bestätigt die Einordnung.860,00 €300,00 €1.160,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
UrnenstelenplatzPflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung: Die Anlage wird ausschließlich von der Stadt bereitgestellt, hergerichtet und gepflegt, die Grabstellen werden der Reihe nach belegt. Ein Namensschild auf der Stele kann der Nutzungsberechtigte anbringen lassen oder die Stadt auf seine Kosten anbringen lassen; über Größe, Material und Positionierung entscheidet die Stadt. Stelenplätze gibt es nach der Übersicht der Stadt auf mehreren Friedhöfen, unter anderem in Empelde und Ronnenberg.1.070,00 €300,00 €1.370,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Grabstelle im BaumbestattungsfeldDie Gebührensatzung führt das Baumbestattungsfeld unter der Überschrift "Gräber ohne Gestaltungs- und Pflegerecht" und stellt es damit neben die anonyme Urnenbestattung und den Urnenstelenplatz, für die die Friedhofssatzung dieselbe Einordnung wörtlich bestätigt. Die Stadt nennt das Baumbestattungsfeld auf ihrer Seite Friedhofswesen ausdrücklich unter ihren pflegefreien Grabartenangeboten. Die Friedhofssatzung von 2012 kennt die Grabart noch nicht; sie ist erst mit der 2. Änderung der Gebührensatzung vom 16.06.2022 in den Tarif gekommen.1.070,00 €300,00 €1.370,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
UrnenrasenreihengrabPflegefrei aus demselben Grund wie das Rasenreihengrab für Erdbestattung: Paragraf 17 Absatz 2 Satz 4 der Friedhofssatzung erklärt für die Urnenrasenreihengrabstellen die Regelungen des Paragrafen 15 für anwendbar, und dessen Absatz 1 nimmt die Pflege den Angehörigen ab. Das günstigste pflegefreie Grab in Ronnenberg, das nicht anonym ist. Rasengrabfelder für Urnenbestattungen gibt es nach dem Ratgeber der Stadt auf fast allen Friedhöfen.860,00 €300,00 €1.160,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 4 Buchstabe b der Gebührensatzung

20 weitere Gebühren in der Satzung von Ronnenberg

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Verfüllen des Grabes bei Kindern, einschließlich der Beseitigung des nicht benötigten Erdaushubes und des Grabschmucks550,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Ausheben und Verfüllen des Grabes bei einer Erdbestattung im Reihengrab, einschließlich der Beseitigung des nicht benötigten Erdaushubes und des Grabschmucks640,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Ausheben und Verfüllen des Grabes bei einer Erdbestattung im Wahlgrab, je Stelle640,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Ausheben und Verfüllen des Grabes bei einer Urnenbestattung300,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung
Zuschlag für besonders genehmigte Beerdigungen außerhalb der normalen Beerdigungszeiten50 vom Hundert der Gebühren nach Paragraf 4 Absatz 1Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung
Nutzung der Kapellen einschließlich Grunddekoration468,00 €Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung
Nutzung des Kühlraumes oder der Leichenhalle bis zu fünf Tagen123,00 €Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung
Nutzung des Kühlraumes oder der Leichenhalle, je weiterem Tag10,00 €Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je angefangenem Jahr4 Prozent der für das Grab nach Paragraf 2 Absatz 2 geltenden GebührParagraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für Erdbestattung, je Stelle und Jahr81,60 €Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung, beziffert unter Ziffer 2 des Informationsblattes Friedhofsgebühren
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr47,60 €Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung, beziffert unter Ziffer 2 des Informationsblattes Friedhofsgebühren
Aus- und Umbettung einer Urne280,00 €Paragraf 5 Buchstabe a der Gebührensatzung
Aus- und Umbettung aus einem Erdgrab600,00 €Paragraf 5 Buchstabe b der Gebührensatzung
Rücknahme eines Erdgrabes vor Ablauf der Ruhefrist, je angefangenem Jahr und Stelle80,00 €Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Rücknahme eines Erdgrabes vor Ablauf der Ruhefrist, einmalige Verwaltungskosten82,00 €Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Rücknahme eines Urnengrabes vor Ablauf der Ruhefrist, je angefangenem Jahr und Stelle50,00 €Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Rücknahme eines Urnengrabes vor Ablauf der Ruhefrist, einmalige Verwaltungskosten82,00 €Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen einschließlich der laufenden Kontrollen der Standfestigkeit, je Grabmal und Grabeinfassung79,00 €Paragraf 8 Absatz 1 der Gebührensatzung
Besondere zusätzliche Leistungen, die die Satzung nicht vorsiehtdie Verwaltung setzt die Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festParagraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung
Zurücknahme eines Antrags, nachdem mit der Ausführung begonnen worden istGebühr nach dem tatsächlichen bisherigen AufwandParagraf 13 der Gebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Ronnenberg, Stadtrecht 67-06, vom 01.07.2022, beschlossen am 16.06.2022, ausgefertigt am 17.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, setzt die 1. Änderung vom 01.01.2022 außer Kraft.

Was ein Grab in Ronnenberg über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.560,00 €

Reihengrab für Kinder bis zu fünf Jahren in Ronnenberg, über 25 Jahre, das sind 302,40 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung510,00 €
BestattungParagraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung550,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.060,00 €

Vergeben wird dieses Grab nach dem Wortlaut der Vorschrift für Kinder bis zu fünf Jahren und einer Sarglänge von einschließlich 1,30 Meter. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, die Grabfläche beträgt nach Paragraf 28 Absatz 6 Buchstabe e sechzig mal hundert Zentimeter. Die Beisetzungsgebühr für Kinder liegt mit 550 Euro unter der für Erwachsene.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Ronnenberg, Stadtrecht 67-06, vom 01.07.2022, beschlossen am 16.06.2022, ausgefertigt am 17.06.2022, in Kraft seit 01.07.2022, setzt die 1. Änderung vom 01.01.2022 außer Kraft. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Ronnenberg offenlässt

  • Die Gebührensatzung ist vom 01.07.2022 und damit älter als drei Jahre. Wir haben am 05.09.2026 an drei Stellen nach einer jüngeren Fassung gesehen: im Stadtrecht unter der Gliederungsnummer 67-06, auf der Seite Friedhofswesen der Stadt und im Amtsblatt der Stadt Ronnenberg. Vom Amtsblatt wurden alle achtundneunzig Ausgaben der Jahrgänge 2022 bis 2026 heruntergeladen, von der Ausgabe II Nr. 1 vom 05.01.2022 bis zur Ausgabe VI Nr. 23 vom 26.08.2026, und im Volltext auf Friedhof, Bestattung, Grabstätte und Gebührensatzung durchsucht. Der einzige Treffer zum Friedhofswesen ist die Ausgabe II Nr. 10 vom 29.06.2022 mit der 2. Änderung, aus der die hier erfasste Fassung hervorgeht. Eine spätere Änderung ist nicht ersichtlich.
  • Die Gebührensatzung nennt keine Nutzungszeit in Jahren. Dass sie fünfundzwanzig Jahre beträgt, steht in Paragraf 11 der Friedhofssatzung für die Ruhezeit von Leichen und Aschen und in Paragraf 16 Absatz 1 sowie Paragraf 17 Absatz 3 für die Nutzungszeit der Wahl- und Urnenwahlgräber. Das Informationsblatt Friedhofsgebühren der Friedhofsverwaltung überschreibt seine Ziffer 1 ausdrücklich mit den Gebühren für das Nutzungsrecht an einem Grab für fünfundzwanzig Jahre und bezieht das auf alle vier Gruppen des Tarifs. Eine kürzere Frist für Kinder kennt die Satzung nicht.
  • Die Beträge in Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a und in Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c gelten je Stelle. Ein zweistelliges Wahlgrab für Erdbestattungen kostet also 4.080 Euro Nutzungsgebühr und nicht 2.040 Euro. Für alle übrigen Grabarten nennt der Tarif keine Bezugsgröße; wir haben sie als Preis der einzelnen Grabstelle geführt.
  • Das Baumbestattungsfeld führen wir als pflegefreies Urnengrab, obwohl die Friedhofssatzung von 2012 die Grabart noch nicht kennt. Die Pflege stützen wir auf die Überschrift des Paragrafen 2 Absatz 3 der Gebührensatzung, die von Gräbern ohne Gestaltungs- und Pflegerecht spricht und das Baumbestattungsfeld neben die anonyme Urnenbestattung und den Urnenstelenplatz stellt; für diese beiden bestätigen Paragraf 18 Absatz 3 und Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung dieselbe Einordnung wörtlich. Die Stadt selbst nennt das Baumbestattungsfeld auf ihrer Seite Friedhofswesen unter ihren pflegefreien Angeboten. Die Form haben wir aus Paragraf 4 Absatz 1 erschlossen: Von den vier dort genannten Beisetzungsarten passt nur die Urnenbestattung nach Buchstabe d, weil die Buchstaben b und c ausdrücklich nur für Reihen- und Wahlgräber gelten.
  • Verlängert werden können nur die beiden Wahlgrabarten. Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung bemisst die Verlängerung mit 4 Prozent der nach Paragraf 2 Absatz 2 geltenden Gebühr, und Paragraf 2 Absatz 2 kennt nur das Wahlgrab für Erdbestattung und die Urnenwahlgrabstelle. Für die Reihen- und Rasenreihengräber schließen die Paragrafen 14 Absatz 1, 15 Absatz 2 und 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung den Wiedererwerb ausdrücklich aus. Paragraf 3 Absatz 1 verweist auf Paragraf 15 der Friedhofssatzung, der dort aber die Rasenreihengräber regelt; das ist ein stehengebliebener Verweis auf eine ältere Zählung, denn 4 Prozent von einer Rasenreihengrabgebühr sieht der Tarif nicht vor.
  • Die Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen kostet nach Paragraf 8 Absatz 1 einmalig 79 Euro einschließlich der laufenden Kontrollen der Standfestigkeit. Wir rechnen den Betrag in keine Nutzungsgebühr ein: Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, eine Pflicht zur Errichtung eines Grabmales bestehe nicht, und bei den Rasenreihengräbern lässt Paragraf 15 Absatz 2 ein Grabmal nur zu, ohne es vorzuschreiben.
  • Das Informationsblatt Friedhofsgebühren der Friedhofsverwaltung nennt für die Nutzung des Kühlraumes eine Pauschale bis zu sieben Tagen, die Satzung in Paragraf 6 Absatz 2 dagegen bis zu fünf Tagen. Wir haben den Satzungswortlaut übernommen. Das Informationsblatt beschreibt außerdem das beschränkte Gestaltungsrecht der Rasenreihengräber als Aufstellen eines Grabsteins auf Antrag, während Paragraf 2 Absatz 4 der Satzung von der Errichtung eines liegenden Grabmales spricht.
  • Die Stadt betreibt nach ihrer eigenen Übersicht acht Friedhöfe in sieben Stadtteilen; Ihme-Roloven hat zwei. Welche Grabart auf welchem Friedhof angeboten wird, sagt die Satzung nicht. Nach dem Ratgeber der Stadt für den Sterbefall gibt es pflegefreie Rasengrabfelder für Urnenbestattungen auf fast allen Friedhöfen und für Erdbestattungen auf den Friedhöfen Ronnenberg, Empelde, Weetzen und Linderte; Stelenplätze gibt es auf allen Friedhöfen, das anonyme Urnenfeld und das Baumbestattungsfeld auf dem Friedhof Ronnenberg.
  • Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt auf der Seite Friedhofswesen nicht. Wir führen deshalb keine. Die Seite nennt als Ansprechpartnerin Maike Vahle im Team 32 Öffentliche Sicherheit mit der Durchwahl 0511 4600-3205, das Informationsblatt der Friedhofsverwaltung nennt daneben die Nummern 0511 4600-384 und 0511 4600-385 sowie die Adresse friedhof@ronnenberg.de.
  • Die Satzung sagt nichts über Umsatzsteuer. Wir führen die Beträge so, wie sie in den Paragrafen 2 bis 8 stehen.

Friedhöfe in Ronnenberg und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.