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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Westoverledingen, Niedersachsen, AGS 03457022

Friedhofsgebühren in Westoverledingen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Westoverledingen, Ortsrecht Nummer 67.2, mit dem Gebührentarif als Anhang, Neufassung vom 21.06.2017, in Kraft seit 01.07.2017, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2020, diese in Kraft seit 01.01.2021. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Westoverledingen und nicht für einzelne. Träger ist Gemeinde Westoverledingen.

250,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Anonyme Beisetzung in einem Urnengrab, mit Beisetzung

1.200,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Anonyme Beisetzung in einer Grabstätte, mit Beisetzung

5
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Reihen- und Wahlgräber für Personen über fünf Jahren, bis zur Wiederbelegung

Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Westoverledingen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Westoverledingen führt 5 Grabarten. Die günstigste ist Anonyme Beisetzung in einem Urnengrab mit 250,00 €, die teuerste Anonyme Beisetzung in einer Grabstätte mit 1.200,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Westoverledingen, Ortsrecht Nummer 67.2, mit dem Gebührentarif als Anhang, Neufassung vom 21.06.2017, in Kraft seit 01.07.2017, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2020, diese in Kraft seit 01.01.2021.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

3 Grabarten für die Erdbestattung in Westoverledingen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahl- oder Reihengrab für Personen über fünf JahrenDas einzige gewöhnliche Erdgrab, das der Tarif kennt, und damit zugleich das günstigste und das teuerste. Der Betrag gilt nach dem Wortlaut der Ziffer je Grab und schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr ein; eine Einfassung mit Platten ist ausdrücklich nicht enthalten. Der Tarif nennt Wahl- und Reihengrab in einer Zeile und verlangt für beide dasselbe, obwohl die Friedhofsordnung sie in Paragraf 9 und Paragraf 10 getrennt regelt. Der Unterschied liegt allein in der Vergabe und in der Verlängerung: Ein Reihengrab wird nach Paragraf 9 Absatz 1 der Reihe nach abgegeben, ohne dass der Platz gewählt werden darf, und seine Ruhezeit kann nach Absatz 3 nicht verlängert werden. Ein Wahlgrab wird nach Paragraf 10 Absatz 1 einzeln oder als Familienwahlgrab überlassen, läuft nach Absatz 2 dreißig Jahre und ist nach Absatz 4 Buchstabe a auf Antrag gegen erneute Zahlung zu verlängern; bei Familiengräbern ist die Verlängerung für die gesamte Grabstätte vorzunehmen. Wir führen die Grabart deshalb als verlängerbar und nennen die Einschränkung hier. Das Grab misst nach Paragraf 7 Absatz 2 zwei Meter zwanzig auf einen Meter zwanzig und muss so tief sein, dass über dem höchsten Punkt des Sarges mindestens ein Meter zehn Erdreich liegt. Die Pflege liegt bei den Angehörigen: Paragraf 19 Absatz 1 verlangt, dass jedes Grab gärtnerisch angelegt und unterhalten wird, und zwar spätestens drei Monate nach der Beisetzung.1.190,00 €-1.190,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a
Wahl- oder Reihengrab für Personen bis zu fünf JahrenDer Tarif knüpft den Betrag an das Alter der verstorbenen Person und nicht an die Grabgröße oder die Bestattungsart, deshalb ist diese Grabart nur für Kinder bis zu fünf Jahren zu haben. Die Laufzeit von zwanzig Jahren steht im Tarif selbst und deckt sich mit Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung, der für Personen bis zu fünf Jahren eine Ruhezeit von zwanzig Jahren bis zur Wiederbelegung festsetzt. Das Grab misst nach Paragraf 7 Absatz 2 einen Meter fünfundzwanzig auf fünfundsiebzig Zentimeter. Paragraf 14 Absatz 3 erlaubt es, eine Mutter mit ihrem neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter von unter einem Jahr in einem Sarg beizusetzen. Der Betrag ist seit dem 01.01.2021 um zehn Euro niedriger als vorher: Die erste Änderungssatzung vom 10.12.2020 hat 760 durch 750 Euro ersetzt. Auch hier ist die Pflege Sache der Angehörigen.750,00 €-750,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b
Anonyme Beisetzung in einer GrabstätteDie zweite anonyme Position des Tarifs, und die einzige, deren Zuordnung nicht eindeutig aus der Satzung folgt. Der Tarif stellt in Nummer 3 das Urnengrab unter Buchstabe a der Grabstätte unter Buchstabe b gegenüber und verlangt für die Grabstätte 1.200 Euro, also zehn Euro mehr als für ein gewöhnliches Sarggrab nach Nummer 1 Buchstabe a. Das Wort Grabstätte steht in der Friedhofsordnung durchweg für die volle Grabstelle nach Paragraf 7 Absatz 2, und der Preisabstand zum gewöhnlichen Erdgrab beträgt weniger als ein Prozent; deshalb führen wir die Position als Erdgrab. Paragraf 13 der Friedhofsordnung selbst beschreibt allerdings nur Urnengräber auf der anonymen Fläche, darunter eines von zwei Meter mal ein Meter für bis zu acht Aschen, sodass sich die Zeile auch als das größere anonyme Urnengrab lesen ließe. Auf die günstigsten Werte dieser Gemeinde wirkt sich die Entscheidung nicht aus, weil beide Formen bereits günstigere Grabarten haben. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist; nicht verlängerbar nach dem Klammerzusatz in Abschnitt I Nummer 2. Der Betrag ist seit dem 01.01.2021 um zwanzig Euro höher als vorher, die erste Änderungssatzung vom 10.12.2020 hat 1.180 durch 1.200 Euro ersetzt.1.200,00 €-1.200,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Nummer 3 Buchstabe b

2 Grabarten für die Urne in Westoverledingen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenbeisetzung in einem Wahl- oder ReihengrabEin eigener Preis für ein Urnengrab steht nicht im Tarif, und das ist der Grund, warum hier derselbe Betrag wie beim Sarggrab steht. Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt, Aschenurnen könnten in gewöhnlichen, unbelegten Reihen- oder Wahlgräbern nach den für diese Grabarten geltenden Bestimmungen beigesetzt werden; damit gilt auch die für diese Grabarten festgesetzte Gebühr nach Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a. In einem gewöhnlichen Wahlgrab dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden, der Betrag ändert sich dadurch nicht. Die oberirdische Beisetzung einer Urne, etwa in fester Verbindung mit einem Denkmal, ist nach Absatz 2 nicht gestattet. Wer in Westoverledingen ein nicht anonymes Urnengrab will, zahlt also genauso viel wie für ein volles Erdgrab, nämlich 1.190 Euro; nur die anonyme Urnenbeisetzung für 250 Euro ist billiger. Die Pflege liegt auch hier nach Paragraf 19 Absatz 1 bei den Nutzungsberechtigten.1.190,00 €-1.190,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Anonyme Beisetzung in einem UrnengrabDas mit Abstand günstigste Grab in Westoverledingen und das einzige unter tausend Euro. Pflegefrei, weil es anonym ist: Paragraf 13 der Friedhofsordnung lässt eine anonyme Bestattung nur auf ausgewiesenen Flächen zu, eine einzelne Grabstelle, die jemand herrichten oder unterhalten könnte, gibt es dort nicht. Derselbe Paragraf nennt zwei Größen für die Urnengräber auf der anonymen Fläche, ein Meter mal ein Meter für bis zu vier Aschen und zwei Meter mal ein Meter für bis zu acht Aschen; der Tarif unterscheidet die beiden nicht und nennt nur einen Betrag. Nicht verlängerbar, und das steht ausdrücklich da: Abschnitt I Nummer 2 des Tarifs, der die Verlängerung um jeweils zehn Jahre regelt, schließt sie im Klammerzusatz für anonyme Gräber aus. Wie bei allen Positionen des Abschnitts I ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr im Betrag enthalten.250,00 €-250,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Nummer 3 Buchstabe a

12 weitere Gebühren in der Satzung von Westoverledingen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren als Andachtsraum zur Beisetzung75,00 €Paragraf 2 Nummer 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren
Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren nur als Leichenhalle, je angefangenem Tag50,00 €Paragraf 2 Nummer 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren
Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren als Leichenhalle und Andachtsraum125,00 €Paragraf 2 Nummer 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte für jeweils zehn Jahre, einschließlich Friedhofsunterhaltungsgebühr, für anonyme Gräber nicht möglich430,00 €Gebührentarif Abschnitt I Nummer 2
Unterhaltung des Friedhofs je Grabstätte, an der das Nutzungsrecht vor dem 01.07.2017 erworben wurde, jährlich5,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Besondere zusätzliche Leistungen, die der Gebührentarif nicht vorsiehtdie Verwaltung setzt die Vergütung im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festParagraf 1 Absatz 4 der Gebührensatzung und Gebührentarif Abschnitt II
Kriegsgräber0,00 €Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigungkann in besonderen Ausnahmefällen gewährt werdenParagraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung
Stundung, Niederschlagung oder Erlassbei nachgewiesener Bedürftigkeit des Gebührenschuldners möglichParagraf 5 der Gebührensatzung
Zurücknahme eines Antrags, nachdem mit der Ausführung begonnen worden istbis zur Hälfte der im Tarif festgelegten SätzeParagraf 6 der Gebührensatzung
Ausheben und Schließen des Grabesnicht im Gebührentarif enthalten, gewerbliche Arbeiten an den Grabstellen führen nach vorheriger Anmeldung Dritte auf Kosten des Veranlassers ausParagraf 5 Absatz 5 der Friedhofsordnung
Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung oder einer Einfassungnur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung, eine Gebühr dafür nennt der Tarif nichtParagraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Westoverledingen, Ortsrecht Nummer 67.2, mit dem Gebührentarif als Anhang, Neufassung vom 21.06.2017, in Kraft seit 01.07.2017, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2020, diese in Kraft seit 01.01.2021.

Was ein Grab in Westoverledingen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.990,00 €

Wahl- oder Reihengrab für Personen über fünf Jahren in Westoverledingen, über 30 Jahre, das sind 299,67 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a1.190,00 €
BestattungParagraf 2 Nummer 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle in Ihren0,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.190,00 €

Das einzige gewöhnliche Erdgrab, das der Tarif kennt, und damit zugleich das günstigste und das teuerste. Der Betrag gilt nach dem Wortlaut der Ziffer je Grab und schließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr ein; eine Einfassung mit Platten ist ausdrücklich nicht enthalten. Der Tarif nennt Wahl- und Reihengrab in einer Zeile und verlangt für beide dasselbe, obwohl die Friedhofsordnung sie in Paragraf 9 und Paragraf 10 getrennt regelt. Der Unterschied liegt allein in der Vergabe und in der Verlängerung: Ein Reihengrab wird nach Paragraf 9 Absatz 1 der Reihe nach abgegeben, ohne dass der Platz gewählt werden darf, und seine Ruhezeit kann nach Absatz 3 nicht verlängert werden. Ein Wahlgrab wird nach Paragraf 10 Absatz 1 einzeln oder als Familienwahlgrab überlassen, läuft nach Absatz 2 dreißig Jahre und ist nach Absatz 4 Buchstabe a auf Antrag gegen erneute Zahlung zu verlängern; bei Familiengräbern ist die Verlängerung für die gesamte Grabstätte vorzunehmen. Wir führen die Grabart deshalb als verlängerbar und nennen die Einschränkung hier. Das Grab misst nach Paragraf 7 Absatz 2 zwei Meter zwanzig auf einen Meter zwanzig und muss so tief sein, dass über dem höchsten Punkt des Sarges mindestens ein Meter zehn Erdreich liegt. Die Pflege liegt bei den Angehörigen: Paragraf 19 Absatz 1 verlangt, dass jedes Grab gärtnerisch angelegt und unterhalten wird, und zwar spätestens drei Monate nach der Beisetzung.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Westoverledingen, Ortsrecht Nummer 67.2, mit dem Gebührentarif als Anhang, Neufassung vom 21.06.2017, in Kraft seit 01.07.2017, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2020, diese in Kraft seit 01.01.2021. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Westoverledingen offenlässt

  • Die Gemeinde Westoverledingen betreibt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofsordnung genau zwei eigene Friedhöfe, den Friedhof zu Ihren und den Friedhof zu Großwolderfeld. Alle übrigen Friedhöfe im Gemeindegebiet gehören Kirchengemeinden; das Amtsblatt des Landkreises Leer hat allein in den Jahren 2023 bis 2026 Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen der evangelischen Kirchengemeinden Flachsmeer, Steenfelde und Völlen veröffentlicht, die alle im Gebiet der Gemeinde liegen. Die hier erfassten Beträge gelten deshalb nur für einen kleinen Teil der Gräber in Westoverledingen. Kirchliche Gebührenordnungen erfassen wir nicht.
  • Die Gebührensatzung ist vom 21.06.2017 und zuletzt am 10.12.2020 geändert worden, sie ist also älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde am 05.09.2026 an vier Stellen. Erstens im Ortsrecht der Gemeinde: Der Abschnitt 6. Bauwesen, Friedhöfe und Grünflächen führt nur die vier Nummern 67.1 bis 67.4, eine zweite oder jüngere Gebührensatzung gibt es dort nicht. Zweitens über die Suche der Gemeindeseite nach dem Wort Friedhof: Sie liefert neun Treffer, darunter kein Dienstleistungsangebot und keine Seite einer Friedhofsverwaltung. Drittens im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Leer, in dem die Gemeinde nach Paragraf 10 Absatz 1 ihrer Hauptsatzung ihre Satzungen verkündet: Alle 136 Ausgaben von Nr. 01/2021 bis Nr. 15/2026 vom 31.08.2026 sind heruntergeladen und im Volltext durchsucht worden, keine enthält eine Änderung der kommunalen Friedhofsgebührensatzung. Viertens wurde die Verkündung der 1. Änderung selbst gesucht und in Ausgabe Nr. 23/2020 vom 30.12.2020 auf Seite 236 gefunden.
  • Der Gegentest gegen die Lesefassung ist aufgegangen. Die Änderungssatzung im Amtsblatt ersetzt in Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b den Betrag 760 durch 750 Euro und in Abschnitt I Nummer 3 Buchstabe b den Betrag 1.180 durch 1.200 Euro. Genau diese beiden Zahlen und keine andere tragen in der Lesefassung des Ortsrechts die Fußnote, sie seien am 10.12.2020 geändert worden. Kopf und Inhalt der Lesefassung sind also beide nachgeführt.
  • Das Ratsinformationssystem der Gemeinde unter westoverledingen.ratsinfomanagement.net war nicht erreichbar. Jede Anfrage, auch die mit einem vollständigen Browser, endet mit HTTP 403 und einer Sperrseite einer vorgeschalteten Schutzsoftware. Der Aktualitätsnachweis stützt sich deshalb auf das Amtsblatt des Landkreises Leer, das nach der Hauptsatzung ohnehin das Verkündungsblatt ist, und nicht auf die Vorlagenübersicht.
  • Der Gebührentarif kennt keine Beisetzungs- oder Bestattungsgebühr. Abschnitt I regelt nur die Überlassung von Nutzungsrechten, Abschnitt II verweist besondere Leistungen an eine Einzelfallabrechnung nach Aufwand und Abschnitt III betrifft alte Gräber. Die Friedhofsordnung ordnet für das Ausheben und Schließen keinen Benutzungszwang an; Paragraf 5 Absatz 5 setzt voraus, dass gewerbliche Arbeiten an den Grabstellen von Dritten ausgeführt werden, und verlangt dafür nur eine vorherige Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung. Deshalb bleibt das Feld für die Beisetzungsgebühr bei allen Grabarten leer und steht nicht auf null. Was der Bestatter für das Ausheben verlangt, steht in keiner Satzung der Gemeinde.
  • Bei Abschnitt I Nummer 3 Buchstabe b, der anonymen Beisetzung in einer Grabstätte für 1.200 Euro, ist die Form nicht zweifelsfrei. Der Tarif stellt in derselben Nummer das Urnengrab dem Wort Grabstätte gegenüber, und Grabstätte bezeichnet in der Friedhofsordnung sonst die volle Grabstelle nach Paragraf 7 Absatz 2 von zwei Meter zwanzig auf einen Meter zwanzig; der Preisabstand zum gewöhnlichen Sarggrab nach Nummer 1 Buchstabe a beträgt nur zehn Euro. Deshalb führen wir die Position als Erdgrab. Paragraf 13 der Friedhofsordnung beschreibt für die anonyme Fläche allerdings nur Urnengräber, darunter eines von zwei Meter mal ein Meter für bis zu acht Aschen, sodass sich die Zeile auch als das größere anonyme Urnengrab lesen ließe. Auf die günstigsten Werte der Gemeinde wirkt sich die Entscheidung nicht aus, weil in beiden Formen bereits eine günstigere Grabart erfasst ist.
  • Die Nutzungsdauer der beiden anonymen Grabarten steht nicht im Tarif. Wir setzen dreißig Jahre an, weil Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofsordnung die einzige Stelle ist, an der die Ordnung überhaupt Ruhezeiten festsetzt, nämlich zwanzig Jahre für Personen bis zu fünf Jahren und dreißig Jahre für Personen über fünf Jahren, und weil Paragraf 14 Absatz 1 die Wiederbelegung aller Gräber an die in dieser Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit bindet. Eine eigene, kürzere oder längere Frist für anonyme Gräber nennt die Ordnung nicht.
  • Abschnitt I Nummer 1 des Tarifs führt Wahl- und Reihengrab in einer Zeile und verlangt für beide denselben Betrag, obwohl die Friedhofsordnung sie in den Paragrafen 9 und 10 getrennt regelt. Wir haben sie deshalb zu einer Grabart zusammengefasst und als verlängerbar geführt, weil Paragraf 10 Absatz 4 Buchstabe a die Verlängerung des Wahlgrabs vorsieht. Für das Reihengrab gilt das nicht: Paragraf 9 Absatz 3 sagt, dass dessen Ruhezeit nicht verlängert werden kann. Wer in Westoverledingen ein Grab über die dreißig Jahre hinaus behalten will, braucht also von Anfang an ein Wahlgrab.
  • Für das Kindergrab widersprechen sich Tarif und Friedhofsordnung, wenn man die Zeile auf ein Wahlgrab bezieht. Der Tarif setzt in Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b für Personen bis zu fünf Jahren zwanzig Jahre an, was sich mit der Ruhezeit nach Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a deckt; Paragraf 10 Absatz 2 bestimmt die Nutzungszeit eines Wahlgrabs dagegen unterschiedslos mit dreißig Jahren. Wir folgen dem Tarif und setzen zwanzig Jahre an, weil er den Betrag trägt und die Laufzeit ausdrücklich neben ihn schreibt.
  • Der Tarif unterscheidet nicht zwischen den beiden Friedhöfen der Gemeinde, nicht zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten und nicht nach der Zahl der Beisetzungen. Ein Familienwahlgrab nach Paragraf 10 Absatz 1 hat im Tarif keine eigene Zeile; ob der Betrag von 1.190 Euro dort je Grabstelle oder je Grabstätte anfällt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich, der Wortlaut je Grab spricht für die Grabstelle. Auch eine Gebühr für die Umschreibung des Nutzungsrechts, für eine Umbettung oder für die Grabmalgenehmigung nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung fehlt; solche Leistungen fallen unter die Einzelfallabrechnung nach Abschnitt II.
  • Abschnitt III des Tarifs erhebt für die Unterhaltung des Friedhofs jährlich fünf Euro je Grabstätte, aber nur für Gräber, an denen das Nutzungsrecht vor dem 01.07.2017 erworben wurde. Das ist keine Gebühr auf ein heute erworbenes Grab und deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet: Für neue Gräber sagen die Nummern 1, 2 und 3 des Abschnitts I ausdrücklich, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühr im Betrag bereits enthalten ist. Wer ein altes Grab geerbt hat, zahlt die fünf Euro dagegen weiter.
  • Die Gebühren für die Friedhofskapelle stehen nicht in der Gebührensatzung für die Friedhöfe, sondern in einer eigenen Satzung unter Ortsrecht 67.4, und sie gelten nur für die Kapelle in Ihren. Für den Friedhof Großwolderfeld nennt das Ortsrecht keine Kapellengebühr. Ob es dort eine Trauerhalle oder eine Leichenkammer gibt, sagt keines der vier Dokumente.
  • Die Gemeinde veröffentlicht keine Seite zum Friedhofswesen. Die Suche auf der Gemeindeseite nach dem Wort Friedhof liefert neun Treffer, von denen keiner eine Dienstleistung, eine Ansprechpartnerin oder eine Preisübersicht ist; auch die Kontaktseiten der Fachbereiche nennen keine Friedhofsverwaltung. Die in der Verwaltung angegebene Anschrift und Telefonnummer sind deshalb die des Rathauses insgesamt, und die verlinkte Adresse ist das Ortsrecht, weil dort die Satzungen liegen.
  • Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung stellt Kriegsgräber gebührenfrei. Der Wert von null Euro in den weiteren Gebühren meint genau das und ist keine fehlende Angabe.

Friedhöfe in Westoverledingen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.